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Neue Erkenntnisse: Verfüllungen im Schotterwerk verboten
Beamte der Wasserschutzpolizei durchsuchten am 22. März das Schotterwerk in Aub und nahmen Boden- und Wasserproben.
Foto: C. Schuhmann | Beamte der Wasserschutzpolizei durchsuchten am 22. März das Schotterwerk in Aub und nahmen Boden- und Wasserproben.
Thomas Fritz
 |  aktualisiert: 03.12.2019 09:03 Uhr

Nach der Durchsuchung eines Schotterwerks in Aub hat das Landratsamt erste Konsequenzen gezogen: Dem Betreiber wurden in bestimmten Bereichen des Schotterwerks jegliche Verfüllarbeiten untersagt. „Endlich“, sagt Steffen Jodl, Geschäftsführer beim Bund Naturschutz in Würzburg, der das seit Wochen fordert. Das Verbot gilt seit der Zustellung des Bescheids am Mittwoch.

Ein ehemaliger Mitarbeiter des Schotterwerks hatte den Stein ins Rollen gebracht. Über Jahre hinweg dokumentierte der Mann viele Vorgänge im Betrieb, fotografierte mutmaßlich illegale Ablagerungen, darunter jede Menge Asphaltbrocken.

Daraufhin wurde das Schotterwerk am 22. März durchsucht. Proben wurden entnommen, das Technische Hilfswerk war mit einem Bagger vor Ort. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin die Ermittlungen aufgenommen und bislang festgestellt, dass auf dem Firmengelände unsortierter Bauschutt unzulässig abgelagert war.

Nach Informationen der Redaktion war die Wasserschutzpolizei am 13. April noch einmal auf dem Gelände des Schotterwerks und hat weitere Proben entnommen. Die Frage, ob das mit einer möglichen Gefährdung des Grundwassers in Zusammenhang steht, will die Leiterin des Umweltamtes, Eva-Maria Löffler nicht beantworten. Sie verweist auf das Wasserwirtschaftsamt in Aschaffenburg. Von dort heißt es, dass die Messdaten bislang keine Hinweise auf Verunreinigungen des Grundwassers zeigen. Allerdings liege der Bericht für 2015 noch nicht vor, so Herbert Walter.

„Das Verfüllungsverbot wurde nun aufgrund neuer Erkenntnisse ausgesprochen“, sagt Löffler. Schriftlich teilt sie mit, dass es aus „Beweissicherungsgründen und zur Verhinderung der Verfestigung des rechtswidrigen Zustands“ im öffentlichen Interesse angeordnet wurde“. Nach Informationen der Redaktion liegen der Staatsanwaltschaft Würzburg aber nun auch die Untersuchungsergebnisse der Bodenproben vor. Sie bestätigen, dass das verfüllte Material nicht genehmigt war.

Nach der Durchsuchung am 22. März sowie einer weiteren Ortseinsicht durch das Landratsamt Würzburg stehe fest, dass entgegen der Auflagen des Genehmigungsbescheides auch unsortierter Bauschutt zur Verfüllung verwendet wurde, so Löffler weiter.

Löffler kündigte an, dass nach dem Verfüllungsverbot nun peu a peu weitere Schritte folgen werden. Welche das sein werden, ließ sie offen. Nach wie vor möchte sich die Unternehmensführung nicht äußern.

 
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  • tillmann
    "Illegale Verfüllungen", wozu ist unser Staat "Deutschland" eigentlich noch in der Lage???
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