Ein roter Streifen zog sich am Mittwoch über die Warnkarte des Deutschen Wetterdienstes (DWD): Von der Mitte bis zum Süden Deutschlands drohten Straßen zu gefährlichen Rutschflächen zu werden, laut DWD bestand teils "große Gefahr für Leib und Leben durch gefrierenden Regen mit starkem Eisansatz". Auch in Unterfranken galt eine amtliche Unwetterwarnung vor Glatteis. Doch was heißt das eigentlich genau? Wie kommt es zu einer Warnung? Antworten im Überblick.
Wann wird aus drohendem Glatteis eine amtliche Unwetterwarnung?
Eine Unwetterwarnung zu Glatteis gibt der DWD heraus, wenn flächendeckend Glatteis mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu erwarten ist – etwa aufgrund von gefrierendem Regen, dem Übergang von Schnee zu Regen oder wegen verbreitet auftretender, überfrierender Nässe. Das kann auch passieren, wenn nach dem Regen die Wolkendecke aufreißt und die Temperatur der Straßenoberflächen und Gehwege rasch unter Null Grad sinkt.
Entscheidende Kriterien seien dabei die Regenmenge und Regendauer, sagt DWD-Meteorologe Dirk Mewes. Wenn bei kaltem, tief gefrorenem Boden ein Liter Regen pro Stunde oder mehr falle, werde es gefährlich. Ein wichtiger Aspekt für eine Unwetterwarnung sei auch, dass ein Ereignis verbreitet auftritt, sagt Mewes: "Wenn Glatteis nur kleinräumig und bei geringen Regenmengen erwartet wird, würde man in der Regel nur eine markante Glatteiswarnung herausgeben."
Aktuell sitze der Frost zum Beispiel im nördlichen Franken tief im Boden: "Wenn dann über einen längeren Zeitraum eine größere Regenmenge fällt, entsteht eine ziemliche Eisschicht, die voraussichtlich Probleme machen kann." Dann sei die Entscheidung für eine Unwetterwarnung eindeutig, so der Meteorologe. Dabei gehe es auch um mögliche Folgen für die Bevölkerung, etwa im Straßenverkehr.
Welche Kriterien hat der DWD für die Warnungen und die Abstufungen?
Grundsätzlich unterscheidet der Wetterdienst amtliche Warnungen (Stufe 1), amtliche Warnungen vor markantem Wetter (Stufe 2), amtliche Unwetterwarnung (Stufe 3) und amtliche Warnung vor extremem Unwetter (Stufe 4).
Kriterien zur Einstufung seien bei Glatteis beispielsweise die Niederschlagsmenge, die erwarteten Temperaturen, wie tief der Boden gefroren sei, vor allem auch die räumliche Ausdehnung des Ereignisses, erklärt DWD-Experte Dirk Mewes. Bei einer Warnung vor extremem Unwetter falle die Niederschlagsmenge noch etwas höher aus, der Eisansatz sei stärker, demzufolge würden auch größere Auswirkungen erwartet.
Modelle würden den Meteorologen "zeigen, wie sich die Temperatur des Straßenbelages voraussichtlich verhalten wird", sagt Mewes. Das heißt, wie lange das Glatteis anhält und wann das Eis in Feuchtigkeit oder Nässe auf den Straßen übergeht. Darüber hinaus würden zunehmend Nutzermeldungen aus der Warnwetter-App eingebunden, die quasi live berichten, wo auf Gehwegen und Straßen Glätte auftritt.
Wie genau kann man Unwetter und speziell Glatteis vorhersagen?
Bei Unwetterwarnungen ist "je nach Element eine unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit zu erwarten", sagt der DWD-Meteorolge. Hitze könne man gut vorhersagen, "weil die Temperaturvorhersage relativ genau ist". Bei Glatteis hätten die Modelle mehr Schwierigkeiten. Wie schnell Niederschlag am Boden gefriere und wie lange das anhalte, sei von vielen Faktoren beeinflusst und deshalb nicht immer so gut prognostizierbar.
Gilt für den Wetterdienst: Lieber einmal zu viel warnen als zu wenig?
Das Ziel der Wetter-Warnungen ist klar: "Wir versuchen, möglichst Schaden an Menschen zu vermeiden und an Objekten zu minimieren", sagt Meteorologe Dirk Mewes. Deshalb könne es im Zweifel sein, "dass wir etwas großräumiger warnen oder eine Stufe zu hoch". Einem Ereignis "hinterher zu warnen", bringe nichts.
Was löst eine amtliche Unwetterwarnung konkret aus?
Amtliche Unwetterwarnungen werden in Bayern als Gefahrenmitteilung vom DWD an die Medien gegeben, um die Bevölkerung zu warnen, erklärt der DWD-Experte aus München. Bei plötzlichen Ereignissen in Ballungsgebieten gebe es zudem Gefahrendurchsagen. Parallel würden Unwetterwarnung direkt an die Katastrophenschutzbeauftragten in den Regionen geleitet – etwa an die Integrierten Leitstellen oder Landratsämter. Diese müssten dann beispielsweise entscheiden, ob die Schulen bei Glatteis ausfallen oder nicht.
Öffentlich abrufbar sind die Warnungen des DWD im Online-Portal www.wettergefahren.de, per Newsletter oder über die Warnwetter-App.