Die finale Szene auf einem der Videos hat etwas Gespenstisches: Der Täter liegt nach dem hektischen Tumult endlich wehrlos auf dem Pflaster der Seitenstraße. Ein Polizist hat ihm ins Bein geschossen. Nun sitzt er auf Abdirahman J. und legt ihm Handschellen an. Um die beiden herum laufen aufgebrachte Menschen hin und her, schreien dem Täter ihre Abscheu ins Gesicht. Einer wiegt – offenbar voller Adrenalin – wippend den Stiel einer Axt in der Hand, als wolle er doch noch zuschlagen.
An diesem Montag nun sagt im Prozess um den Messerangriff in Würzburg der Polizist aus. Am 25. Juni 2021 tötete der damals 31-Jährige Abdirahman J. in der Innenstadt drei Frauen und verletzte sechs Personen schwer. Keiner der vielen Amateurfilmer hat den Moment auf Video, als der Polizist mit seiner Kollegin auf den Täter trifft. Aufnahmen zeigen aber, wie der Streifenwagen nach nur drei Minuten auf den Platz gefahren kommt. Ein Passant winkt, zeigt zur schmalen Oberthürstraße, in die aufgebrachte Passanten den Täter vom Barbarossaplatz gedrängt haben. Stühle fliegen, Menschen haben sich mit Besenstiel und anderem Greifbaren bewaffnet.
"Wahnsinn" des Täters verschwand nach Schuss in Oberschenkel
Rasch verschafft sich der Polizist einen Überblick: Er sieht, wie ein Mann mit dem Messer sich mit kreisförmigen Stichbewegungen Raum schafft. Er sieht die Menge, die auf ihn zu drängt. Als die Passanten den Polizisten mit gezogener Pistole sehen, weichen sie nach links und rechts zurück. Der Polizist steht dem Täter nur wenige Meter gegenüber und fordert ihn auf, das Messer fallenzulassen. Aber der Mann läuft mit starrem Blick auf ihn zu. "In Angriffshaltung", wie sich der Beamte jetzt im Zeugenstand erinnert.
Da schießt er in den Oberschenkel des Täters. Schlagartig, so beschreibt es der Polizist, wandelt sich das Verhalten des Angreifers "vom Wahnsinn ins Defensive, Passive". Abdirahman J. legt sich zu Boden, streckt die Hände zur Seite, lässt das Messer los - und sich festnehmen. Am Montag attestiert der Vorsitzende Richter Thomas Schuster dem Polizeibeamten: "Aus meiner Sicht haben Sie vorbildlich gehandelt, da habe ich keinen Zweifel."
17-jähriges Opfer hielt Messerstich im ersten Augenblick für Wespenstich
"Als unsere Streife ankam, war aus dem Jäger schon ein Gejagter geworden, den die Meute in die Gasse abgedrängt hatte", hatte nach der Tat ein erleichterter Polizeiführer mit vielen Jahren Erfahrung gesagt. "Das schnelle Eingreifen unserer Kollegen hat auch verhindert, dass ihn die Meute gelyncht hat. Die Schlagzeilen, die es sonst gegeben hätte, möchte ich mir lieber nicht ausmalen."
Am sechsten Verhandlungstag lässt das Landgericht Würzburg in den Mainfrankensälen in Veitshöchheim neben dem Polizisten auch noch einmal weitere Opfer des Messerstechers von Würzburg zu Wort kommen. Wie den 17-Jährigen, der an der Bushaltestelle am Barbarossaplatz auf einer Bank saß und auf dem Handy Videos schaute, als sich ihm der Täter mit gezücktem Messer heimtückisch von hinten näherte. In der ersten Sekunde habe er den Schmerz für einen Wespenstich gehalten, schildert er am Montag vor Gericht.
Den Angreifer selbst sah der 17-Jährige während der Attacke nicht. Der Beschuldigte hatte ihm von hinten die Kapuze heruntergezogen und versetzte ihm mehrere Messerstiche in Nacken und Rücken. Der Jugendliche versuchte sich loszureißen, der Angreifer hielt ihn fest und stach weiter auf ihn ein.
74-jährige Zeugin spürte "fürchterliche Schmerzen" im Nacken
Zehn Stiche in Hals und Rücken - der Schüler überlebte nur dank der schnellen Hilfe der Ärzte und Sanitäter. Und er wird vermutlich sein ganzes weiteres Leben an den Folgen leiden: Seit dem Angriff kann er den linken Arm aus der Schulter heraus nicht mehr bewegen. Der 17-Jährige, sagt Rechtsmediziner Dr. Thomas Tatschner, habe "Riesenglück", noch am Leben zu sein.
Zu den Opfern gehört auch die 74-jährige Frau, die an jenem Freitagnachmittag Geld am Sparkassenautomaten geholt hatte und plötzlich "fürchterliche Schmerzen" im Nacken spürte. Sie habe, so schildert sie am Montag, weder den Täter, noch das Messer gesehen, das sie sieben Mal traf. Der Täter hatte von ihr abgelassen, als mehrere Passanten ihn attackierten. Sie floh in die Sparkasse, wo sie zusammenbrach.
Sie erinnert sich noch, wie ein Mann, der ihr Erste Hilfe leistete, rief: "Die Frau stirbt, die Frau stirbt." Nach einer Notoperation war sie eine Woche lang im Krankenhaus. Heute kann sie ihren Arm nur eingeschränkt heben. Sie habe ein "pelziges Gefühl" im Nacken und sei ängstlicher geworden, sagt sie vor Gericht. Und: "Es hat mein Leben verändert."
Beschuldigter schaut in Gerichtssaal Fotos der Tat nicht an
Bilder, die ein Augenzeuge mit dem Handy aus einem Bus heraus machte, zeigen den Somalier mit dem Messer in der Hand. Auf den Fotos hält er die Waffe hoch über seinem Kopf. Als das Gericht am Montag die Aufnahmen im Saal auf eine Leinwand projizieren lässt, legt der Beschuldigte den Kopf auf den Tisch vor sich und schaut nicht auf. Schon an vorherigen Verhandlungstagen hatte er sich ähnlich verhalten.
Die Verhandlung wird voraussichtlich an diesem Mittwoch, 1. Juni, um 10 Uhr in der Weißen Mühle in Estenfeld (Lkr. Würzburg) fortgesetzt. Für den Prozess gegen den Messerangreifer sind insgesamt 27 Tage angesetzt.
Haben sich die Verfasser dieses Artikels mal gefragt, wie sie sich in dieser Ausnahmesituation verhalten hätten. Ich denke nicht.
Die Berichterstattung driftet ab in einseitiger Beurteilung und Hörensagen.
"(1) Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, daß jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 des Strafgesetzbuches) begangen hat und daß seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt angeordnet werden wird, so kann das Gericht durch Unterbringungsbefehl die einstweilige Unterbringung in einer dieser Anstalten anordnen, wenn die öffentliche Sicherheit es erfordert."....
Die Vortaten des Angeklagten geben das ohne weiteres her! Warum also unterblieb diese Maßnahme?
Will man nicht endlich versuchen herauszufinden, was genau vor der Tat den "Wahnsinn" ausgelöst hat. Wo hielt der Mann sich zuvor auf, mit wem hat er gesprochen,Kontakt gehabt? Gab es einen Trigger? Welche Belastungen und Auslöser bestanden in den Tagen vor der Tat?
So etwas geschieht nicht "plötzlich", weil jemanden der "Wahnsinn" packt.
Der Mann hätte zum Zeitpunkt der Tat längst nach § 126a StGB in der Forensik zwecks Begutachtung untergebracht sein müssen - aufgrund der vorherigen massiven strafrechtlichen Auffälligkeiten (Bedrohung mit Messer!) und der bekannten psychischen Traumata/Störung.
Die Verantwortung, dass diese Maßnahme unterblieben ist trägt die Staatsanwaltschaft Würzburg.
So sieht es leider aus in unserer Medienlandschaft und dem völlig übertriebenen Gutmenschentum. Man muss tatsächlich Glück haben, dass kritische Kommentare überhaupt veröffentlicht werden und wenn, dann wird viel schneller, d.h. sehr zeitnah nach 1. Veröffentlichung des Artikels die Kommentarfunktion generell für alle geschlossen, wie hier in der MP bei diesem Thema bereits oft geschehen. Da spielt es dann auch keine Rolle mehr, wenn man sogar der Meinung ist und äußert diese, dass dieser Täter gemäß seiner Vorgeschichte nicht in die Forensik hätte eingeliefert werden müssen und Steuergelder kosten täte, nein, gar sofort abgeschoben hätte werden müssen, zack und zurück ins Herkunftsland, dann wird man zudem vorurteilsgeprägt sehr schnell in die rechte Ecke abgeschoben. Ungeachtet davon, dass dies auch eine deutliche Abschreckungswirkung hätte und ein potenzieller Täter deutlich vorher zwischen "Wahnsinn und Defensive" unterscheiden möge in unserem Land.