
Er ist im gehobenen Dienst, Besoldungsgruppe A 13 und bezieht ein monatliches Bruttogehalt von etwa 5400 Euro. Etwaige Zuschläge sind nicht eingerechnet. Vor drei Jahren wurde einem Beamten des Landkreises Würzburg verboten, die Dienstgeschäfte auszuüben. Der mittlerweile 59-Jährige hat private Ausgaben dienstlich abgerechnet. Seit dem 3. Juli 2020 ist er rechtskräftig wegen Untreue verurteilt. Das Disziplinarverfahren ist aber noch nicht abgeschlossen. So kommt es, dass der ehemalige Abteilungsleiter am Landratsamt Würzburg seit drei Jahren suspendiert ist und weiterhin die vollen Bezüge bekommt – zu Lasten der Landkreiskasse.
Altlandrat Eberhard Nuß hat ihn bei der Gerichtsverhandlung im Juni 2020 als "brillanten Mitarbeiter" bezeichnet. Seine dienstlichen Beurteilungen waren entsprechend. Und dennoch hatte der Abteilungsleiter am Landratsamt Würzburg viele private Ausgaben dienstlich abgerechnet. Dafür ist er am 25. Juni 2020 vom Würzburger Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden – Bewährungszeit drei Jahre.
Abteilungsleiter rechnete private Ausgaben dienstlich ab
Zwei Jahre zuvor, am 16. Juli 2018, hatte der Kreistag in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen, den Beamten vom Dienst zu suspendieren. Fast zeitgleich dazu sind seine Büroräume durchsucht und Akten und Abrechnungen sichergestellt worden. Die Vorwürfe, die Beschäftigte ungefähr ein halbes Jahr zuvor der Personalleitung des Hauses gemeldet hatten, bestätigten sich durch die Ermittlungen. Ihr Chef hatte über Jahre hinweg private Ausgaben dienstlich abgerechnet: Geschenkgutscheine für einen Elektronikmarkt, einen Kranz für eine verstorbene Schulfreundin, Blumen für die Lebensgefährtin, Kinokarten, Schokolade, Weihnachtsmänner, Einkaufsgutscheine . . .
Seine Begründung vor Gericht: "Beamte bekommen keinen Ausgleich für Rufbereitschaften. Das habe ich als soziale Ungerechtigkeit empfunden." 31 Fälle zählte die Staatsanwaltschaft Würzburg in der Anklage auf, elf davon räumte er ein. Verurteilt wurde er schließlich für neun schwere und vier normale Fälle der Untreue. Den Schaden hat er wiedergutgemacht. Geprüft wurde allerdings nur der Zeitraum von zwei Jahren.
Landesanwaltschaft prüft die disziplinarrechtlichen Vorwürfe
Damit der Lebenszeitbeamte seinen Status nicht verliert, war das Gericht absichtlich unter einer Freiheitsstrafe von einem Jahr geblieben. "Wir sind der Meinung, dass das für das Fehlverhalten nicht die angemessene Folge ist", sagte der Vorsitzende in der Verhandlung am 25. Juni 2020. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten gefordert. Nach Beamtenstatusgesetz, Paragraph 24, endet das Beamtenverhältnis, wenn ein Gericht für eine vorsätzliche Tat eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ausspricht.
Seit drei Jahren fragt diese Redaktion regelmäßig bei der Landesanwaltschaft in München (LAB), die das Disziplinarverfahren führt, nach dem aktuellen Sachstand. Bis zur strafrechtlichen Verurteilung wurde das Disziplinarverfahren ausgesetzt. Im September 2020 teilte die Pressestelle der Disziplinarbehörde mit: "Die angeforderten Strafakten sind zwischenzeitlich zur Einsicht angekommen und werden aktuell im Hinblick auf disziplinarrechtliche Vorwürfe ausgewertet." Zwei Monate später, am 12. November 2020, hieß es aus München, dass die Erkenntnisse aus den Strafakten in das Disziplinarverfahren eingegangen sind und die Vorwürfe konkretisiert wurden. Der Beamte werde derzeit dazu angehört. Kein neuer Sachstand im Januar 2021: "Der Beamte hat sich zwischenzeitlich geäußert, derzeit werden die disziplinarrechtlichen Vorwürfe geprüft."
Disziplinarverfahren sind beschleunigt durchzuführen
Gleiches vier Wochen später: "Derzeit gibt es noch keinen neuen Sachstand. Die Einlassung des Beamten wird noch geprüft. Wir kommen gerne von uns aus demnächst auf Sie zu, um Sie zu informieren, sobald sich der Sachstand ändert." Weil dies bis Mitte Juli nicht geschehen war, ging erneut eine redaktionelle Anfrage an die Landesanwaltschaft. Die Antwort: "Das Disziplinarverfahren konnte noch nicht abgeschlossen werden, die Auswertung der umfangreichen Unterlagen und der ausführlichen Stellungnahme des Beamten stellt sich als aufwendig und anspruchsvoll dar." Noch immer bestünde für den Beamten das Verbot, die Dienstgeschäfte zu führen. Und, "die Dienstbezüge des Beamten bleiben ungeschmälert und ohne Rückzahlungsverpflichtung". Das Landratsamt Würzburg bestätigt, dass seit Juli 2018 die vollen Bezüge aus der Landkreiskasse bezahlt werden.

Landrat Thomas Eberth (CSU) bedauert, dass "solche Verfahren, die juristisch aufgearbeitet sind, so lange dauern". Und auch Jörg Naumann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Würzburg, hält die lange Dauer des Verfahrens für einen "bemerkenswerten Vorgang", weil es im Bayerischen Disziplinargesetz den "Grundsatz des beschleunigten Verfahrens" gibt. Das habe die Personalstelle des Landratsamtes auch mehrmals bei der Landesanwaltschaft angemahnt. Mit "Arbeitsüberlastung" habe die LAB die lange Dauer begründet, so die Pressestelle des Landratsamtes.
Abteilungsleiter war als Vorgesetzter umstritten
Wegen der "zahlreichen Vorwürfe" und der "umfangreichen Einlassung des Beamten" würde die Prüfung aktuell noch andauern, so die LAB gegenüber dieser Redaktion. Von Arbeitsüberlastung ist nicht die Rede. Und mit Blick auf den Beschleunigungsgrundsatz sei nichts zu beanstanden. Und weiter: "Die Disziplinarbehörde prüft derzeit eine vorläufige Dienstenthebung, die in der Regel auch mit dem Einbehalt eines Teils der monatlichen Dienstbezüge verbunden ist."
Landrat Eberth hält es für ausgeschlossen, dass der Beamte, der als Vorgesetzter umstritten war, weil er seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter psychisch unter Druck setzte, wieder beim Landratsamt beschäftigt werden kann. "Das wäre eine Belastung fürs Personal, das könnte man nicht akzeptieren."
Ich empfinde das auch als soziale Ungerechtigkeit, aber vom anderen Ende her.
Beamte haben sooo viele Privilegien, da sollte man sich vielleicht eher zurückhalten als permanent mehr einzusacken. Das Beamtentum wurde eingerichtet und mit üppigen Privilegien versehen um einer Bestechung vorzubeugen (was aber wohl auch nicht immer funktioniert hat)
Dafür war man dann aber auch Staatdiener. Heute ist vom Diener wenig übrig und das Beamtentum hat, nicht immer zu Recht, nicht gerade den besten Ruf.
Was aber hier passiert ist eine megagroße Sauerei und eine maßlose Ungerechtigkeit, was den ehrlichen die Steuerzahlerbetrifft.
Damit ist fast alles gesagt: Der Fisch stinkt vom Kopf her. Soviel „Verständnis“ und „schützende Hand“ über dem Betrüger ist der blanke Hohn.
Wennst in Bayern das richtige Parteibuch hast, dann haste nix zu befürchten.
Gibt's eine andere Erklärung dafür, dass so ein Mensch bis ans Lebensende hochdotiert durchgefüttert wird ?
Das ist nur ein Einzelfall. Viele Fehlentscheidungen von führenden Personen kosten ganz andere Summen. Dem Beamten wird die weitere Dienstausübung bewusst verweigert. Das ist der eigentliche Skandal auf Kosten der Steuerzahler. Der Landrat muss ja nicht wieder gewählt werden. Oder hat er genug Jahre auf den Buckel, um den Abteilungsleiter Gesellschaft zu leisten. Nur mit dem feinen Unterschied, der eine muss, der andere darf den Ruhestand offiziell genießen. Im Großen und Ganzen sind das eh Peanuts. So sah das auch das Gericht.
Geregelte Arbeitszeit aber keine Arbeit. Mich würde Interessieren wie lange der Abteilungsleiter das aushält.
Sicherlich wäre ein gut recherchierter Artikel/Bericht unter „Thema des Tages“ interessant.
Mit freundlichen Grüßen
P.Kapp
Der nachfolgende Landrat scheint keinen Deut besser zu sein.
Warum fordert man den Beamten nicht auf täglich zu erscheinen, ihm ein Zimmer zuzuweisen (da stört er niemanden) und ihm irgendeine Arbeit gibt. Der Herr ist in A13, da kann man erwarten, das er komplexe Sachverhalte bearbeiten kann.
Laut Herrn Nuss handelt es sich um einen "brillianten " Mitarbeiter, der wahrscheinlich von Herrn Nuss gefördert und befördert wurde.
Anscheinend kann es sich der Haushalt des Landkreises leisten einen brillianten Beamten in A 13 daheim zu lassen und seine Planstellen unbesetzt zu lassen.
Aber wen soll man wählen, um so was abzustellen?
Ich habe keine Antworten.
Lösungen hätte ich, die sind jedoch nicht druckreif!