Am Sonntag, 15. März, ist es soweit: Dann strömen die Unterfranken wieder in die Wahllokale – Briefwähler dürfen ihre Wahlunterlagen schon früher ausfüllen. Die Kommunalwahl gilt als vergleichsweise kompliziert. Und das hat einen einfachen Grund: Die Bürger dürfen deutlich mehr Stimmen verteilen als bei der Bundestagswahl oder der Landtagswahl – gerade wenn es um die Zusammensetzung der Gemeinderäte, Stadträte und Kreistage geht. Außerdem gibt es bis zu vier Stimmzettel und verschiedene Taktiken, wie man seine Kreuze setzen kann.
Wie viele Stimmen darf ich vergeben?
Wie viele Stimmen die Bürger für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder und Kreisräte zur Verfügung haben, steht ganz oben auf dem entsprechenden Stimmzettel. Wie viele Mandatsträger es braucht, hängt von der Größe einer Kommune ab. Eine Gemeinde mit 7000 Einwohnern hat zum Beispiel 20 Gemeinderäte. Es dürfen dort 20 Stimmen vergeben werden.
Größere Städte und Gemeinden haben mehr Ratsmitglieder. Zum Vergleich: Bei einer Einwohnerzahl zwischen 50 000 und 100 000 sind in Bayern 44 Ratsmitglieder erforderlich. In Unterfranken trifft das zum Beispiel auf Schweinfurt zu. Daher dürfen dort auch 44 Stimmen vergeben werden. Eine Besonderheit gibt es in kleinen Gemeinden mit unter 3000 Einwohnern. Dort haben die Wähler teilweise mehr Stimmen zur Verfügung als Ratsmitglieder zu wählen sind. Für die Wahl des Bürgermeisters und des Landrats können die Bürger jeweils nur eine Stimme abgeben.
Was ist ein Listenkreuz?
Das Listenkreuz ist die einfachste Methode, seine Stimmen zu verteilen. Statt einzelner Kandidaten für den Gemeinderat können die Bürger die vorgeschlagenen Listen der Parteien und Wählergruppen als Ganzes wählen. Alle Kandidaten, die auf der entsprechenden Liste aufgeführt sind, erhalten dabei eine Stimme. Wer eine Partei unterstützen will, einzelne Kandidaten aber nicht für geeignet hält oder einfach nur unsympathisch findet, darf deren Namen auch durchstreichen. Diese Bewerber erhalten dann keine Stimme.
Setzt man ein Listenkreuz, werden die Stimmen in der Reihenfolge verteilt, in der die Bewerber auf der Liste angeordnet sind. Daher ist der Listenplatz eines Kandidaten auch wichtig für seine Erfolgschancen: Wenn nicht mehr ausreichend Stimmen für alle Kandidaten auf einer Liste übrig sind, gehen die hinteren Plätze leer aus.
Das kann dann passieren, wenn Wähler ihre Stimmen zusätzlich zum Listenkreuz gezielt an bevorzugte Kandidaten vergeben. Beim Auszählen haben die Stimmen an einzelne Kandidaten Vorrang vor dem Listenkreuz – auch wenn diese auf unterschiedlichen Listen stehen.
Was ist Panaschieren?
Außerdem können die Wähler bei der Kommunalwahl in Bayern ihre Stimmen auf Kandidaten unterschiedlicher Parteien und Wählergruppen verteilen. Dieses Wahlverhalten nennt sich Panaschieren, was sich von dem französischen Wort für "mischen" ableitet. Damit können die Wähler unabhängig von Parteien einzelne Politiker unterstützen, die sie gerne im Kreistag oder im Gemeinderat sehen würden.
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Was bedeutet Häufeln oder Kumulieren?
Wenn Gemeinderäte und Kreisräte gewählt werden, kann der Wähler einem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben. Das nennt sich Kumulieren oder Häufeln. Je mehr Stimmen ein Kandidat bekommt, desto bessere Chancen hat er, unabhängig von seiner Platzierung auf der Liste einer Partei oder Wählergruppe, ein Mandat für den Gemeinderat oder den Kreistag zu ergattern. Statt ein Kreuz hinter einen Namen zu setzen, dürfen die Bürger die Ziffern "1", "2" oder "3" verwenden, um klar zu machen, wie viele Stimmen sie einem Bewerber geben wollen.
Dabei muss der Wähler darauf achten, dass er nicht mehr Stimmen vergibt als ihm zur Verfügung stehen. Ansonsten ist der Stimmzettel ungültig. Wenn eine Partei nicht ausreichend Personen gefunden hat, um ihre Liste zu füllen, kann es sein, dass Namen doppelt auf einer Liste stehen. Auch an diese Kandidaten darf man maximal drei Stimmen vergeben. Die überschüssigen Stimmen gehen verloren. Auch die Vergabe von mehr als drei Stimmen an eine Person kann zur Ungültigkeit des Stimmzettels führen, wenn dadurch die Gesamtstimmenzahl überschritten wird.
In kleineren Gemeinden gibt es gelegentlich nur eine Kandidatenliste auf dem Stimmzettel. In diesem Fall ist Häufeln nicht erlaubt. Jeder Bewerber darf nur eine Stimme erhalten.
Was ist noch verboten?
Damit der Stimmzettel nicht ungültig ist, muss die Kennzeichnung auf dem Stimmzettel eindeutig sein. Seine Gültigkeit verliert er auch, wenn zusätzliche Bemerkungen oder Zeichen auf den Zettel geschrieben werden oder dieser leer abgegeben wird.