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Würzburg
Das müssen Sie wissen: die Kommunalwahlen in Bayern 2020
Wann sind die Wahlen in Bayern? Was muss ich beim Ausfüllen der Stimmzettel beachten? Und wen wählen die Bürger überhaupt? Wir beantworten alle Fragen rund um die Kommunalwahl.
Ankreuzen ist die bekannteste Variante der Stimmvergabe. Wer einem Kandidaten für den Gemeinderat mehrere Stimmen geben will, kann aber auch die Ziffern von ein bis drei benutzen. (Symbolbild)
Foto: Sebastian Gollnow, dpa | Ankreuzen ist die bekannteste Variante der Stimmvergabe. Wer einem Kandidaten für den Gemeinderat mehrere Stimmen geben will, kann aber auch die Ziffern von ein bis drei benutzen. (Symbolbild)
Corbinian Wildmeister
Corbinian Wildmeister
 |  aktualisiert: 19.10.2020 10:36 Uhr

Schon bald steht wieder der Gang zur Wahlurne an – oder zum Briefkasten. Doch wer wird überhaupt gewählt? Was gibt es beim Ausfüllen der Stimmzettel zu beachten? Und wann findet die Wahl statt? Hier finden Sie alle Informationen rund um die Kommunalwahl in Bayern im Jahr 2020. 

Wann sind die Kommunalwahlen in Bayern?

Gewählt wird in Bayern am Sonntag, 15. März, 2020. Die Wahllokale werden von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, findet diese am Sonntag, 29. März, statt.

Wer wird bei den Kommunalwahlen in Bayern gewählt?

  • Die Ersten Bürgermeister und Oberbürgermeister
  • Gemeinde- und Stadtratsmitglieder
  • Die Landräte und Kreisräte.
  • Insgesamt werden in Bayern rund 39 500 kommunale Mandatsträger gewählt.

Wie oft finden Kommunalwahlen in Bayern statt?

Die Gemeinde- und Landkreiswahlen finden normalerweise alle sechs Jahre statt. Für manche Bürgermeister- und Landratswahlen gibt es allerdings einen eigenen Termin. Das passiert, wenn die Amtszeit eines Ersten Bürgermeisters oder Landrats vorzeitig endet, diese also zum Beispiel sterben oder von ihrem Amt zurücktreten.

Wer darf bei den Kommunalwahlen wählen?

Abstimmen dürfen bei der Kommunalwahl nicht nur deutsche Staatsangehörige, sondern auch Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedsstaaten. Voraussetzung dafür ist, dass die Person am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens zwei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde oder dem Landkreis hat.  

Wer kann sich zur Kommunalwahl aufstellen lassen?

  • Kandidaten müssen mindestens 18 Jahre alt und Bürger der Europäischen Union sein.
  • Außerdem müssen sie seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis eine Wohnung haben, die nicht ihr erster Wohnsitz sein muss. Alternativ genügt es auch, wenn die Kandidaten ihren Lebensmittelpunkt im Wahlkreis haben und sich dort regelmäßig aufhalten. Dann ist keine Wohnung nötig.
  • Wer für das Amt des berufsmäßigen Bürgermeisters kandidiert, muss weder im Ort wohnen noch sich gewöhnlich dort aufhalten. 
  • Für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte gibt es auch eine Altersgrenze. So dürfen diese am Tag ihres Amtsantritts nicht älter als 66 Jahre sein.

Was sind Wahlvorschläge?

  • Bürger können sich nicht einfach selbst zur Kommunalwahl aufstellen. Politische Parteien oder Wählergruppen müssen sie nominieren. Diese machen sogenannte Wahlvorschläge. 
  • Jede Partei oder Wählergruppe darf so viele Kandidaten auf ihrer Liste vorschlagen, wie Gemeinderatsmitglieder oder Kreisräte zu wählen sind.
  • Die Anzahl der Wahlvorschläge ist nicht limitiert. Sie hängt davon ab, wie viele Parteien und Wälergruppen Bewerber aufstellen wollen. 
  • Wenn kein Wahlvorschlag oder nur ein Wahlvorschlag auf dem Stimmzettel steht, kann der Wähler auch handschriftlich Namen auf den Stimmzettel schreiben. 

Wie viele Mitglieder haben Gemeinderäte und Kreistage?

Die Größe der Gemeinderäte und Kreistage hängt von der Einwohnerzahl der Gemeinden und Landkreise ab. Dabei gibt es etwas ein Dutzend Abstufungen. In einer Gemeinde mit einer Einwohnerzahl von bis zu 1000 Menschen braucht es zum Beispiel nur acht ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder. Bei einer Einwohnerzahl zwischen 50.000 und 100.000 sind 44 Ratsmitglieder erforderlich. In Unterfranken trifft das zum Beispiel auf Schweinfurt zu. Die Spitzenreiter in Bayern sind Nürnberg mit 70 Stadtratsmitgliedern und München mit 80 Stadtratsmitgliedern.

Weniger ausdifferenziert ist dieses System auf Ebene der Landkreise. Hat ein Kreis mehr als 150 000 Einwohner, verfügt dieser über 70 ehrenamtliche Kreisräte, so zum Beispiel der Kreis Würzburg. Das ist das Maximum an Kreisräten. Wenn die Einwohnerzahl eines Kreises zwischen 150 000  und 75 001 Einwohner liegt, gibt es dort 60 Kreisräte. Das ist im Landkreis Kitzingen der Fall. Sind es noch weniger Bürger, sitzen immer noch 50 Personen im Kreistag.

Wie kann ich an der Kommunalwahl teilnehmen? Und wann erhalte ich die Wahlbenachrichtigung?

Bis spätestens drei Wochen vor der Wahl, also bis zum 23. Februar 2020, sollten alle wahlberechtigten Bürger von ihrer Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Ist man bei einer Gemeinde in Bayern gemeldet, muss man dafür nichts weiter tun. Diese Benachrichtigung ist sehr wichtig. Darin ist zum Beispiel nachzulesen, wo sich das zuständige Wahllokal befindet. Auf der Rückseite ist außerdem das Antragsformular für die Briefwahl aufgedruckt.

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Es wird empfohlen die Wahlbenachrichtigung am Wahltag mit ins Wahllokal zu bringen, damit dort möglichst schnell die Stimmberechtigung überprüft werden kann. Das ist aber nicht verpflichtend. Wer die Wahlbenachrichtigung nicht mitbringt, sollte unbedingt einen Personalausweise oder einen Reisepass dabei haben. 

Wie viele Stimmzettel pro Wähler gibt es? Und wie viele Stimmen hat jeder Wähler?

  • Insgesamt gibt es bis zu vier Stimmzettel bei den Kommunalwahlen. Und zwar gibt es jeweils einen für den Ersten Bürgermeister beziehungsweise den Oberbürgermeister, den Landrat, die Gemeinde- oder Stadtratsmitglieder und die Kreisräte.
  • Für die Wahl des Bürgermeisters und des Landrats können die Bürger jeweils eine Stimme abgeben.
  • Wie viele Stimmen den Bürgern für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder und Kreisräte zu Verfügung stehen, hängt davon ab, wie viele Mandatsträger gewählt werden müssen. Diese Zahl steht ganz oben auf dem entsprechenden Stimmzettel. In einer Gemeinde mit 7000 Einwohnern braucht es zum Beispiel 20 Gemeinderäte. Es dürfen dort also 20 Stimmen vergeben werden.
  • Bei der Vergabe der Stimmen müssen die Wähler ihre Stimmen nicht auf 20 Kandidaten einer Partei verteilen, sie können auch panaschieren, kumulieren oder eine Liste wählen.
Das müssen Sie wissen: die Kommunalwahlen in Bayern 2020

Was muss ich beim Ausfüllen des Stimmzettels beachten?

Damit die Stimme nicht ungültig ist, muss die Kennzeichnung auf dem Stimmzettel eindeutig sein. 

Für die Wahl der Bürgermeister und Landräte wird ein Kreuz für die Stimmvergabe empfohlen. Bei der Wahl von Gemeinderatsmitgliedern und Kreisräten ist es hingegen auch möglich die Ziffern "1", "2", oder "3" zu verwenden, falls man manchen Kandidaten mehr als eine Stimme geben möchte. Ansonsten ist auch Ankreuzen erlaubt. 

Vergibt der Wähler mehr Stimmen als erlaubt, ist der Stimmzettel ungültig. Das gilt auch, wenn zusätzliche Bemerkungen oder Zeichen auf den Zettel geschrieben werden oder dieser leer abgegeben wird.  

Im Wahllokal müssen die Stimmzettel in der Wahlkabine ausgefüllt und gefaltet werden. Dabei darf sich immer nur eine Person in einer Wahlkabine aufhalten. 

Wann werden die Ergebnisse bekanntgegeben?

Frühestens um 18 Uhr, wenn die Wahllokale schließen, wird mit der Stimmenauszählung begonnen. Die vorläufigen Ergebnissen zur Wahl der Bürgermeister und Landräte werden in der Regel noch am Wahlabend bekanntgegeben. Bei den Ergebnissen der Gemeinderats- und Kreistagswahlen kann es etwas länger dauern. In manchen Gemeinden werden die enstprechenden Stimmzettel erst am nächsten Tag ausgezählt und die Ergebnisse veröffentlicht. 

Wie funktioniert die Stichwahl?

Wenn bei der Wahl eines Bürgermeisters im ersten Wahlgang kein Kandidat eine absolute Mehrheit, also mehr als die Hälfte der Stimmen, auf sich vereinen kann, kommt es 14 Tage später zu einer Stichwahl. Die beiden Bewerber um das Amt des Rathauschefs mit den meisten Stimmen treten in einem zweiten Wahlgang gegeneinander an. Gibt es dann wieder eine Stimmgleichheit wird die Stichwahl wiederholt. Sollte es dann immer noch kein Ergebnis geben, entscheidet das Los, wer Bürgermeister wird. 

 
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