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Würzburg
Kaufhof-Betriebsrat: "Kündigungen gehen im Mai noch raus" – So geht es für die Würzburger Angestellten jetzt weiter
84 Menschen arbeiten bei Kaufhof in Würzburg. Mit der anstehenden Kündigung stehen sie vor einer wichtigen Entscheidung. Das sind die nächsten Schritte.
Siegfried Fichna ist Betriebsratsvorsitzender bei Kaufhof in Würzburg. Am Rande einer Kundgebung sprach er über die Lage der Angestellten und wie es für sie jetzt weitergeht.
Foto: Silvia Gralla | Siegfried Fichna ist Betriebsratsvorsitzender bei Kaufhof in Würzburg. Am Rande einer Kundgebung sprach er über die Lage der Angestellten und wie es für sie jetzt weitergeht.
Christoph Sommer
 |  aktualisiert: 13.05.2024 02:44 Uhr

"Das Haus ist eine Familie", sagt Siegfried Fichna den rund 50 Demonstrierenden vor dem Kaufhof in der Würzburger Innenstadt. Gemeinsam mit ihnen fordert der Vorsitzende des Betriebsrats den Erhalt der Filiale. Seit Jahrzehnten schon arbeite er in dem großen Gebäude, vor dem er jetzt seine Rede hält. Auch einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Filialleiter Andre Tworowski stehen am Mittwoch bei der Kundgebung.

Über 100 Menschen arbeiten laut Fichna im gesamten Haus, Restaurant, Kiosk und Lebensmittelabteilung eingerechnet. 84 davon seien direkt bei Galeria Kaufhof angestellt. Wie geht es für sie nach der Kündigung weiter?

Wie reagieren die Angestellten von Kaufhof in Würzburg auf die Kündigung? 

"Die Kündigungen gehen im Mai noch raus", sagt der Betriebsratsvorsitzende Fichna im Anschluss der Redaktion– "Stand heute". Da die Schließung – und damit die Kündigung – zum 31. August geplant sei, könne nur so die Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten werden. Sollte die Schließung doch noch abgewandt werden können, sei das natürlich hinfällig.

Rund 50 Menschen demonstrierten am Mittwoch für den Erhalt von Kaufhof in Würzburg. Auch Oberbürgermeister Christian Schuchardt (Mitte) betonte die Bedeutung des Kaufhauses.
Foto: Silvia Gralla | Rund 50 Menschen demonstrierten am Mittwoch für den Erhalt von Kaufhof in Würzburg. Auch Oberbürgermeister Christian Schuchardt (Mitte) betonte die Bedeutung des Kaufhauses.

Wie er erklärt, haben die Angestellten nach Eingang der Kündigung drei Möglichkeiten. Sie könnten erstens die Kündigung akzeptieren. Dann bekämen sie eine Abfindung und müssten sich selbständig beim Arbeitsamt melden. Oder sie könnten gerichtlich gegen die Kündigung vorgehen. "Dann bekommt man die Abfindung aber nicht gleich und muss auf eine gerichtliche Entscheidung warten." 

Wechsel in die Transfergesellschaft: Was bedeutet das für Kaufhof-Angestellte?

Die dritte Möglichkeit: Der Wechsel in die sogenannte "Transfergesellschaft". Dies sei ein eigenes Unternehmen, das die Kaufhof-Angestellten ab 1. September bis zu acht Monate lang übernehmen werde. Das Ziel sei es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser Zeit bei der Jobsuche zu unterstützen. Sollten sie also vor Ende der acht Monate eine Anstellung finden, könnten sie natürlich früher raus, sagt Fichna.

Am Anfang der Zeit in der Transfergesellschaft stünde ein sogenanntes "Profiling", also die individuelle Profilerstellung. In welche Richtung soll es gehen? Welche Fähigkeiten sind schon da? Braucht es Fortbildungen oder Schulungen? Solche Fragen würden zuerst beantwortet werden. Darauf aufbauend erhielten die Beteiligten Unterstützung bei der Jobsuche und Karriereplanung.

Gibt es jetzt noch Hoffnung auf den Erhalt der Kaufhof-Filiale in Würzburg?

Auch der Kontakt zum Arbeitsamt würde durch die Transfergesellschaft hergestellt werden. Das Arbeitsamt finanziere auch den größten Teil der Kosten der Transfergesellschaft. Von dieser bekämen die übernommen Kaufhof-Angestellten 80 Prozent ihres vorherigen Gehalts, sagt Fichna.

Noch gibt der Betriebsratsvorsitzende aber nicht auf. "Die Hoffnung stirbt zuletzt. Wir werden bis zum Ende kämpfen", sagt er bei der Kundgebung. Und sollte am 31. August für Kaufhof in Würzburg wirklich Schluss sein, ist sich Fichna sicher: "Wir werden mit Stolz hier rausgehen."

 
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Kommentare
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  • Hubertus Kiesel
    Wie kann es sein, dass es nur 3 Monate Kündigungsschutz sind? Ab 10 Jahren Betriebszugehörigkeit sind es schon 4 Monate. Ich glaube kaum, dass alle so kurz beschäftigt sind.
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  • Christoph Sommer
    Hallo Hubertus Kiesel,
    das habe ich auch gefragt und das hängt wohl mit dem laufenden Insolvenzverfahren zusammen. Dann kann davon offenbar abgewichen werden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Christoph Sommer
    Redaktion
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  • Markus Ettlinger
    Nach § 113 Satz 1 der Insolvenzordnung kann der Insolvenzverwalter und der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten kündigen, wenn nicht eine kürzere Frist aus z.B. dem Arbeitsvertrag möglich ist. Für den Insolvenzverwalter ist die Filialschließung ein dringender betrieblicher Grund, sodass letztlich eine betriebsbedingte Kündigung vorliegt.
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  • Hubertus Kiesel
    Danke für die Info.
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