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Würzburg
Kameras bewachen die Parkplätze am Würzburger Hubland Center
Am Hubland Center überwacht eine Firma die privaten Parkplätze. Wer sein Auto dort abstellt, geht mit ihr einen Vertrag ein. Beim Verstoß flattert ein Knöllchen ins Haus.
Die Einfahrt zum privaten Parkplatz am Hubland Center: Wer sein Auto dort abstellt, stimmt einem Vertrag mit der Bedingung zu, nicht länger als drei Stunden zu parken.
Foto: Patty Varasano | Die Einfahrt zum privaten Parkplatz am Hubland Center: Wer sein Auto dort abstellt, stimmt einem Vertrag mit der Bedingung zu, nicht länger als drei Stunden zu parken.
Jürgen Sterzbach
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:58 Uhr

Wer am Hubland Center auf den Kundenparkplatz fährt, um sein Fahrzeug abzustellen, schließt einen Vertrag mit dem Bewirtschafter des privaten Parkplatzes ab: Sollte er die Höchstparkdauer von drei Stunden überziehen, fordert der eine Vertragsstrafe von 15 Euro.

Hubland Center gehört einem Vermögensverwalter

Das darf er, denn der Parkplatz ist Privateigentum. Das Hubland Center gehört seit einem Jahr einem in Frankfurt sitzenden Vermögensverwalter und wird in dessen Auftrag von der Vonovia-Tochter Buwog Immobilien Treuhand aus Kiel betreut. Das bestätigt Buwog-Pressesprecher Michael Divé. Die Bedingungen, um seine Fläche zu nutzen, kann der Eigentümer festlegen. "Das ist ärgerlich, aber juristisch zulässig", sagt der Würzburger Fachanwalt Chan-jo Jun.

"Wir nehmen die Sorgen der Nutzer ernst."
Yukio Iwamoto, Geschäftsführer ParkDepot

Bislang galt auf dem Parkplatz eine Höchstparkdauer von zwei Stunden, die mit einer Parkscheibe nachzuweisen war. Weil Autofahrer das vergaßen, sei es "immer wieder zu Konflikten gekommen", sagt Yukio Iwamoto, einer von vier Geschäftsführern der ParkDepot GmbH. Ihr System ermögliche nun "eine faire und nachhaltige Lösung". Ziel sei es, Dauerparker, die ihr Fahrzeug über mehrere Stunden oder gar Tage abstellen, von Kundenparkplätzen fernzuhalten.

Seit August werden Autokennzeichen aufgezeichnet

Das 2019 gegründete Unternehmen kontrolliert mehrere Parkflächen in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern. Bei der Technologie, die am Hubland Center nun seit Anfang August im Einsatz ist, würde es sich nicht um eine Videoüberwachung, sondern um eine videounterstützte Erkennung des Kennzeichens handeln, erläutert Iwamoto.

Der private Parkplatz am Hubland Center wird von einem externen Dienstleister überwacht.
Foto: Patty Varasano | Der private Parkplatz am Hubland Center wird von einem externen Dienstleister überwacht.

Die Methode, privaten Parkraum zu bewirtschaften, sei in Deutschland noch relativ neu, meint Jun. Deshalb komme der Vertrag nur zustande, wenn der Hinweis darauf deutlich sichtbar sei. Er sei sich nicht sicher, ob das am Hubland Center der Fall sei: "Es standen schon mehrere Anwälte davor und haben über die Schilder diskutiert." Der Würzburger Fachanwalt findet, dass der Hinweis auf die Durchfahrtshöhe den Fahrer von den rechts montierten Vertragsbestimmungen ablenke.

Betreiber will Daten nach der Ausfahrt wieder löschen

Bei der Ein- und Ausfahrt nimmt eine Kamera ein Standbild des Fahrzeugs auf und speichert es mit einer Uhrzeit ab. Wer auf den Parkplatz fährt, stimmt daher auch der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner Daten zu. Das sei erlaubt, meint Jun, doch in den Vertragsbedingungen sei dieser Passus seiner Meinung nach "etwas zu versteckt".

Bei Überschreitung der Parkdauer wird eine Vertragsstrafe fällig.
Foto: Jürgen Sterzbach | Bei Überschreitung der Parkdauer wird eine Vertragsstrafe fällig.

Iwamoto erklärt: "Wir nehmen die Sorgen der Nutzer ernst. Wenn die Höchstparkdauer eingehalten wird, werden die Daten unmittelbar nach der Ausfahrt, spätestens aber nach 48 Stunden gelöscht." Nur wenn die Zeit überschritten sei, fordere das Unternehmen personenbezogene Daten des Halters beim Kraftfahrtbundesamt an, um gegen ihn die Vertragsstrafe durchsetzen zu können.

Drei Stunden müssen zum Einkaufen reichen

Die maximale Parkdauer von drei Stunden sei "in enger Absprache mit dem Betreiber" festgelegt worden: "Wir gehen davon aus, dass drei Stunden unter allen denkbaren Umständen ausreichen, um sämtliche Einkäufe und andere Erledigungen ohne Zeitdruck vornehmen zu können." Zudem bewege sich die Strafe von 15 Euro "weit unterhalb des rechtlich zulässigen Rahmens". Zuvor, sagt Iwamoto, seien sogar 30 Euro verlangt worden.

Wer länger als drei Stunden einkauft und ein Knöllchen erhält, könne auf Kulanz hoffen und "sich mit einer kurzen Stellungnahme und dem Foto eines Kaufbelegs an uns wenden", versichert er. Anwalt Jun erklärt, dass ein Vertrag nur mit dem Fahrer zustande kommt. Die Forderung werde aber dem Halter zugestellt. Widerspricht er, "läuft das Knöllchen wohl ins Leere".

"Die Strafe kommt für viele überraschend."
Chan-jo Jun, Würzburger Fachanwalt

Denn er müsse keine Auskunft darüber geben, wer gefahren sei. Wer einen solchen Anspruch durchsetzen möchte, urteilte das Schweinfurter Landgericht, müsse selbst in Erfahrung bringen, mit wem er einen Vertrag geschlossen habe. Zwar könne er vom Halter eine Unterlassungserklärung erstreiten, doch das sei laut Jun "ein sinnloses Unterfangen".

Parkplätze an der Rottendorfer Straße ohne Beschränkung

Kunden, die den Parkplatz zum Einkaufen nutzen, ist es oft nicht bewusst, dass sie mit dem Abstellen ihres Fahrzeugs einem Vertrag zustimmen. "Die Strafe kommt für viele überraschend", weiß Jun. Wer sich nicht darauf einlassen möchte oder mit einer Speicherung seiner Daten, auch nur für kurze Zeit, nicht einverstanden ist, kann am Hubland Center auch entlang der Rottendorfer Straße einen der 60 öffentlichen Parkplätze nutzen.

 
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    Es ist doch in Ordnung, wenn sich die Parkplatzbetreiber gegen eine Dauernutzung schützen. 3h und dann 15 Euro finde ich angemessen. Und das man anhand des Kennzeichens den Halter ermitteln kann - dazu ist das Kennzeichen da.
    Wer das nicht möchte, muss nicht auf diesen Parkplatz fahren oder schraubt vorher das Kennzeichen ab.😁
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  • info@softrie.de
    Die Lage hat sich massiv gebessert, aber als ParkControl am Werk war, gab es keinen kritischen Bericht. Eine Stunde mehr Höchstparkdauer und die Strafe um 15 reduziert. Außerdem bekommt man keine Strafe mehr, wenn man die Parkscheibe vergessen hat. Das hat nämlich ParkControl nach dem ersten Mal nicht mehr zugelassen.
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  • jutta.noether@web.de
    Was mich an dieser Angelegenheit stört, ist, dass ein privates Unternehmen so einfach personenbezogene Daten des Halters beim Kraftfahrtbundesamt anfordern kann.

    Und "...werden die Daten unmittelbar nach der Ausfahrt, spätestens aber nach 48 Stunden gelöscht" ist für mich keine klare Aussage.
    Wer kontrolliert das?
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  • holle4es
    Ja das finde ich auch etwas komisch. Kann jemand, nur weil er ein Foto von meinem Auto hat, einfach die Halterdaten anfordern? Was sagt da denn der neue Lieblingsanwalt der Mainpostredaktion dazu?
    Auf der anderen Seite ist es legitim, wenn man die Parkplätze für Kunden freihalten will. Andere (so wie dort ja früher auch) machen es mit Parkscheibenpflicht. Komfortabler ist es auf jeden Fall und drei Stunden sollte reichen um in jedem der dortigen Geschäfte einzukaufen.
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  • Maximus
    Man kann auch einfach woanders einkaufen. Ich nutze das Hubland Center jedenfalls nicht, solange dort solche Machenschaften an der Tagesordnung sind.
    Wer Kunden will sollte sich überlegen wie er diese anzieht und nicht wie er sie möglichst erfolgreich abschreckt.
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  • Souldream
    Lustig was sie schreiben denn dann werden sie bald nirgends mehr wo einkaufen können. Aldi und Real überwachen auch ihre Parkplätze mittlerweile, zwar ohne Kameras aber es wird dort aufmerksam gemacht das Parken ohne Parkscheibe nicht gestattet wird und dies auch überwacht und geahndet wird.
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