Wer am Hubland Center auf den Kundenparkplatz fährt, um sein Fahrzeug abzustellen, schließt einen Vertrag mit dem Bewirtschafter des privaten Parkplatzes ab: Sollte er die Höchstparkdauer von drei Stunden überziehen, fordert der eine Vertragsstrafe von 15 Euro.
Hubland Center gehört einem Vermögensverwalter
Das darf er, denn der Parkplatz ist Privateigentum. Das Hubland Center gehört seit einem Jahr einem in Frankfurt sitzenden Vermögensverwalter und wird in dessen Auftrag von der Vonovia-Tochter Buwog Immobilien Treuhand aus Kiel betreut. Das bestätigt Buwog-Pressesprecher Michael Divé. Die Bedingungen, um seine Fläche zu nutzen, kann der Eigentümer festlegen. "Das ist ärgerlich, aber juristisch zulässig", sagt der Würzburger Fachanwalt Chan-jo Jun.
Bislang galt auf dem Parkplatz eine Höchstparkdauer von zwei Stunden, die mit einer Parkscheibe nachzuweisen war. Weil Autofahrer das vergaßen, sei es "immer wieder zu Konflikten gekommen", sagt Yukio Iwamoto, einer von vier Geschäftsführern der ParkDepot GmbH. Ihr System ermögliche nun "eine faire und nachhaltige Lösung". Ziel sei es, Dauerparker, die ihr Fahrzeug über mehrere Stunden oder gar Tage abstellen, von Kundenparkplätzen fernzuhalten.
Seit August werden Autokennzeichen aufgezeichnet
Das 2019 gegründete Unternehmen kontrolliert mehrere Parkflächen in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern. Bei der Technologie, die am Hubland Center nun seit Anfang August im Einsatz ist, würde es sich nicht um eine Videoüberwachung, sondern um eine videounterstützte Erkennung des Kennzeichens handeln, erläutert Iwamoto.
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Die Methode, privaten Parkraum zu bewirtschaften, sei in Deutschland noch relativ neu, meint Jun. Deshalb komme der Vertrag nur zustande, wenn der Hinweis darauf deutlich sichtbar sei. Er sei sich nicht sicher, ob das am Hubland Center der Fall sei: "Es standen schon mehrere Anwälte davor und haben über die Schilder diskutiert." Der Würzburger Fachanwalt findet, dass der Hinweis auf die Durchfahrtshöhe den Fahrer von den rechts montierten Vertragsbestimmungen ablenke.
Betreiber will Daten nach der Ausfahrt wieder löschen
Bei der Ein- und Ausfahrt nimmt eine Kamera ein Standbild des Fahrzeugs auf und speichert es mit einer Uhrzeit ab. Wer auf den Parkplatz fährt, stimmt daher auch der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner Daten zu. Das sei erlaubt, meint Jun, doch in den Vertragsbedingungen sei dieser Passus seiner Meinung nach "etwas zu versteckt".
Iwamoto erklärt: "Wir nehmen die Sorgen der Nutzer ernst. Wenn die Höchstparkdauer eingehalten wird, werden die Daten unmittelbar nach der Ausfahrt, spätestens aber nach 48 Stunden gelöscht." Nur wenn die Zeit überschritten sei, fordere das Unternehmen personenbezogene Daten des Halters beim Kraftfahrtbundesamt an, um gegen ihn die Vertragsstrafe durchsetzen zu können.
Drei Stunden müssen zum Einkaufen reichen
Die maximale Parkdauer von drei Stunden sei "in enger Absprache mit dem Betreiber" festgelegt worden: "Wir gehen davon aus, dass drei Stunden unter allen denkbaren Umständen ausreichen, um sämtliche Einkäufe und andere Erledigungen ohne Zeitdruck vornehmen zu können." Zudem bewege sich die Strafe von 15 Euro "weit unterhalb des rechtlich zulässigen Rahmens". Zuvor, sagt Iwamoto, seien sogar 30 Euro verlangt worden.
Wer länger als drei Stunden einkauft und ein Knöllchen erhält, könne auf Kulanz hoffen und "sich mit einer kurzen Stellungnahme und dem Foto eines Kaufbelegs an uns wenden", versichert er. Anwalt Jun erklärt, dass ein Vertrag nur mit dem Fahrer zustande kommt. Die Forderung werde aber dem Halter zugestellt. Widerspricht er, "läuft das Knöllchen wohl ins Leere".
Denn er müsse keine Auskunft darüber geben, wer gefahren sei. Wer einen solchen Anspruch durchsetzen möchte, urteilte das Schweinfurter Landgericht, müsse selbst in Erfahrung bringen, mit wem er einen Vertrag geschlossen habe. Zwar könne er vom Halter eine Unterlassungserklärung erstreiten, doch das sei laut Jun "ein sinnloses Unterfangen".
Parkplätze an der Rottendorfer Straße ohne Beschränkung
Kunden, die den Parkplatz zum Einkaufen nutzen, ist es oft nicht bewusst, dass sie mit dem Abstellen ihres Fahrzeugs einem Vertrag zustimmen. "Die Strafe kommt für viele überraschend", weiß Jun. Wer sich nicht darauf einlassen möchte oder mit einer Speicherung seiner Daten, auch nur für kurze Zeit, nicht einverstanden ist, kann am Hubland Center auch entlang der Rottendorfer Straße einen der 60 öffentlichen Parkplätze nutzen.
Wer das nicht möchte, muss nicht auf diesen Parkplatz fahren oder schraubt vorher das Kennzeichen ab.😁
Und "...werden die Daten unmittelbar nach der Ausfahrt, spätestens aber nach 48 Stunden gelöscht" ist für mich keine klare Aussage.
Wer kontrolliert das?
Auf der anderen Seite ist es legitim, wenn man die Parkplätze für Kunden freihalten will. Andere (so wie dort ja früher auch) machen es mit Parkscheibenpflicht. Komfortabler ist es auf jeden Fall und drei Stunden sollte reichen um in jedem der dortigen Geschäfte einzukaufen.
Wer Kunden will sollte sich überlegen wie er diese anzieht und nicht wie er sie möglichst erfolgreich abschreckt.