Sie sagen von sich, dass sie „Parkraum optimal managen“. Kunden von Supermärkten sind aber stinksauer über die Knöllchen der privaten Parkplatzbewirtschafter.
Es waren die teuersten Eier, die Martin L. je gekauft hat. Als der 35-Jährige vom Einkaufen im Rewe-Markt in der Frankfurter Straße zu seinem Auto zurück kam, klemmte unter dem Scheibenwischer etwas, was er „Strafzettel“ nennt, was aber rechtlich eine „Vertragsstrafe“ ist. Auf jeden Fall wurde Martin L. aufgefordert, 30 Euro an den Bewirtschafter des privaten Supermarkt-Parkplatzes zu zahlen. Der Grund: Er hatte nicht, wie dort vorgeschrieben, eine eingestellte Parkscheibe auf dem Armaturenbrett ausgelegt.
Parken ohne Parkscheibe auf privatem Parkplatz
„Ich war nur ganz kurz in dem Laden“, schimpft der 35-Jährige im Gespräch mit der Redaktion. Das habe er auch dem Parkwächter der privaten „Park & Control“ gesagt, der das Knöllchen „ausgestellt hatte“. Der Mann aber habe ihn nur „sehr unfreundlich“ darauf aufmerksam gemacht, dass das Parken ohne Parkscheibe auf dem privaten Rewe-Parkplatz nun mal so viel kostet.
Tatsächlich gibt es dort viele Hinweise, dass man hier eine Parkscheibe benutzen muss - und was passiert, wenn man es nicht tut: An beiden Einfahrten steht ein großes Schild mit den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB), an den Zäunen zum benachbarten Fußballplatz hängen mehrere Quadratmeter große Transparente mit der Aufschrift „Parkscheibe nicht vergessen. Falschparker werden mit einer Vertragsstrafe von 30 Euro verwarnt“, vor jeder vierten Parkbucht ist ein Hinweis angebracht: „Privatgelände. Bitte AGB beachten. Mit Parkscheibe max. 90 Minuten.“
Die erlaubte Parkzeit von einer Stunde überzogen
Marie S.* hat ähnliche Erfahrungen mit dem privat bewirtschafteten Lidl-Parkplatz in der Schweinfurter Straße gemacht - obwohl sie eine eingestellte Parkscheibe ausgelegt hatte. Beim Einkaufen hatte die 24-Jährige in dem Supermarkt eine Bekannte getroffen - und war mit ihr in ein benachbartes Café gegangen. Als sie zu ihrem Wagen zurück kam, hatte sie die dort erlaubte Parkzeit von einer Stunde um „rund 25 Minuten“ überzogen - und dafür eine „Rechnung“ der „Parkraum Service“ über 15 Euro bekommen.
Auch auf diesem Privatparkplatz gibt es viele Schilder, die darauf hinweisen, dass die Höchstparkdauer eine Stunde beträgt und das Parken ohne Parkscheibe, auf Behindertenparkplätzen und außerhalb der Geschäftszeiten Vertragsstrafen zwischen 15 und 30 Euro nach sich zieht.
Mit der Frage, ob die die privaten Parkplatzbewirtschafter ihre „Preise“ nach eigenem Gutdünken festsetzen dürfen, haben sich schon verschiedene Gerichte beschäftigt. Und sie haben übereinstimmend geurteilt, dass eine Vertragsstrafe dann eine „angemessene Höhe“ hat, wenn sie maximal doppelt so hoch ist wie die Summe, mit der ein Parksünder für denselben Verstoß auf öffentlichem Grund zur Kasse gebeten wird. Einziges „Hintertürchen“: Je nach ihren AGB müssen private Parkplatzbewirtschafter beweisen, dass es wirklich der Fahrzeughalter war, der das Auto verbotswidrig abgestellt hat. Können sie das nicht, muss derjenige, auf den der Wagen zugelassen ist, die Vertragsstrafe nicht bezahlen.
Genug Parkraum für Kunden bereitstellen
Warum Lidl überhaupt Parkflächen überwachen lässt, erklärt Mario Köhler, Pressesprecher des Unternehmens. Das Unternehmen müsse zwischen „Lidl-Kunden und Falschparken differenzieren“, sagt er auf Anfrage der Redaktion. Nur so könne sichergestellt werden, dass den Kunden genügend Parkraum zur Verfügung stehe. Deshalb würden in einigen Filialen, zu denen auch der Markt in der Schweinfurter Straße gehört, die Parkplätze „von einem externen Dienstleister bewirtschaftet“.
Hier, so Köhler, wiesen Schilder darauf hin, „dass das Parken für Kunden eine Stunde lang kostenfrei ist“. Voraussetzung sei, dass eine eingestellte Parkscheibe gut sichtbar im Auto liege. Bei Überziehung der Parkzeit könne „die Bearbeitungspauschale“ der Parkwächter „bis zu 30 Euro betragen“, warnt Köhler. Allerdings sei es möglich, „die Gebühr zu stornieren“. Dafür müsse der Kunde anhand des Kassenzettels nachweisen, dass sein Einkauf länger als eine Stunde gedauert habe.
Schriftliche Anfrage der Redaktion nicht beantwortet
Der Lidl-Pressesprecher betont, „dass die vollständige Abwicklung aller im Zusammenhang mit dem Verwarnungsgeld stehenden Modalitäten“ ausschließlich „durch den Dienstleister“ erfolge. Die Rewe-Pressestelle hat eine schriftliche Anfrage der Redaktion zu diesem Thema nicht beantwortet.
Marie S. hat die 15 Euro Vertragsstrafe überwiesen. „Es war mein Fehler, die Parkzeit zu überziehen“, sagt sie, „es ist ja deutlich angeschrieben, dass das teuer wird“. Martin L. hat sich bei der Rewe-Zentrale beschwert und ist von dort „an die Leitung des Marktes in der Zellerau verwiesen“ worden. „Da hat man mir angeboten, einen Stornobeleg im Laden abzuholen“, sagt der 35-Jährige. Trotzdem will der 35-Jährige künftig nicht mehr in diesem Rewe-Markt einkaufen. „Bevor ich noch mal vergesse, die Parkscheibe zu benutzen, suche ich mir lieber einen Laden, dessen Parkplatz nicht privat bewirtschaftet wird“, sagt er. (*Namen sind der Redaktion bekannt)
Das passiert nicht nur in Lengfeld, man kann die Damen und Herren mit dem gesteigerten Selbstdarstellungsbedürfnis auf nahezu jedem Parkplatz beobachten, wie sie, anscheinend ohne jede Scham, ZWEI Parkbuchten beanspruchen. Ich meine, das müsste dann fairerweise auch zwei Knöllchen bedeuten...
Oft werden die Parkplätze von Mitarbeitern angrenzender Firmen belegt die den firmeneigenen offenbar nicht nutzen wollen Das ist ein Unding und gehört tatsächlich bestraft.: Knöllchen für Dauerparken 100 Euro/Tag wäre wohl abschreckend genug.
Der geschilderte Fall von "wir waren noch in einem angrenzenden Cafe" besagt doch, dass man mit Einkauf fertig war und auf dem Parkplatz nichts mehr zu suchen hatte. Sich dann noch über das berechtigte Knöllchen zu beschweren ist schlichtweg frech und sie kann froh sein, dass sie nicht noch wegen "Fremdparken" belangt wurde.
Sorry,aber es ist mir noch nie passiert,dass ich keinen Parkplatz finden konnte vor einem Einkaufsmarkt.
Also..ich spreche nicht vom Behindertenparkplatz direkt vor der Tür.
"ich organiesiere einen Shitstorm" hahaha selten so gelacht.
"ich gehe jetzt woanders einkaufen" Als ob die das interessiert
Mein Gott wo sind wir den hier?
man bekommt doch die Parkscheiben sogar geschenkt.
Also immer schön über die eigenen Fehler aufregen, es sind ja immer die anderen schuld
Ich gehe da schon lange nicht mehr hin und werde dies auch beibehalten, bis sich da seitens der Marktleitung mal was tut. Parkscheibe und scharfe Überwachung wäre dort wirklich geboten.
Mit einer Stunde komme ich nie hin, bei mir dauert es immer länger. Anschließend trinke ich möglichweise in den integrierten Cafe's noch was und schon wirds teuer.
Man sollte solche Märkte außer Acht lassen.
Auf privatem Grund gilt Privatrecht. Die Strafe muss also bezahlt werden.
Allerdings gilt im Privatrecht im Gegensatz zum öffentlichen Recht nicht die HALTERHAFTUNG. Wenn ich also einen Strafzettel bekomme , aber glaube dass jemand anderes an diesem Tag mit den Auto unterwegs war, ich mich nicht mehr an den Fahrer erinnern kann und die Firma darauf hinweise muss ich nicht bezahlen.
vielleicht kommen die auf die Idee, sich die Kennzeichen der Autos zu notieren, bei denen sich der Eigentümer nicht erinnern kann, wer damit unterwegs war, lassen die Karre, um das Geschäftsmodell auszubremsen, beim nächsten Mal abschleppen, wenn sie wieder dasteht, und wer sie abholen kommt, muss den ganzen Sums bezahlen oder zu diesem Zweck die Person hinschicken, die das verbockt hat. Also ich würd mit sowas besser nicht anfangen - es sei denn, ich hab Zeit im Überfluss, Bock auf (juristische) Umständ und ne gute Rechtsschutzversicherung...
???? Was ist unmoralisch am Kaffepäuschen beim Bäcker? Der ist am gleichen Gelände angesiedelt und hat mit Sicherheit auch Stellplatzablöse bezahlt.
Und wieso verstehen Sie Lidl, nicht aber den Marktleiter? Unlogisch.