Die Schweinfurterin ist sich sicher, sie und ihre Tochter haben alles richtig gemacht: Am Automaten einen Parkschein für zwei Euro gezogen, sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt. Bis 20.56 Uhr ist das Ticket gültig an diesem Freitag, 29. Dezember. Sie und ihre Tochter sind rechtzeitig zurück auf dem Norma-Parkplatz Am Oberen Marienbach – und trauen ihren Augen nicht. 25 Euro „Vertragsstrafe“ sollen sie zahlen, weil sie gegen die „Einstellbedingungen“ verstoßen hätten.
Die Gebühr war bezahlt
Der Grund: Um 20.30 Uhr soll das Auto „ohne gültigen Parkschein“ auf dem „gebührenpflichtigen Privat-Parkplatz“ abgestellt gewesen sein. Bezahlt war aber bis 20.56 Uhr und schon um 20.44 Uhr waren beide zurück.
Wofür die „Vertragsstrafe“? Nun ist das auf zeitgemäßem kurzem Wege – telefonisch oder über eine E-mail – nicht zu klären. Denn zu der Firma „City-Park-SW“, welche die Parkraumbewirtschaftung im Norma-Auftrag betreibt und einer Tatjana Hanft gehört, ist nur eine „schriftliche Kontaktaufnahme“ möglich, und zwar über ein Postfach Nr. 4154 in 97409 Schweinfurt.
Zwar steht auf dem „Strafzettel“ auch die „Rossbrunnstr. 11“ dabei – warum bleibt schleierhaft. Unter dieser Hausnummer direkt gegenüber dem Theater, lädt ein Dönerladen zu Kebab und Fladenbrot. Hinten im Hof ist ein Hauseingang mit verschiedenen Klingelschildern daneben – aber keines, auf dem „City-Park-SW“ oder Tatiana Hanft steht.
Zahlen binnen acht Werktagen
Wer Widerspruch einlegen will, dem bleibt somit nur der Post(fach)-Weg. Eine Rechtsmittelbelehrung, wie sie auf polizeilichen und kommunalen Strafzetteln gang und gäbe ist, fehlt im „Strafzettel“ der „City-Park-SW“ ebenfalls. Was nicht fehlt, ist die Drohung mit weiteren Kosten für Halterfeststellung und Inkassobeauftragung, sollte der Betrag nicht binnen acht Werktagen auf dem Konto sein.
Daraufhin wendet sich die Parkerin an diese Redaktion und dann brieflich an die „City-Park-SW“ respektive „Frau Hanft“ mit der Aufforderung, umgehend ihre unberechtigte „Vertragsstrafe“-Forderung zurückzunehmen und die Personalien des Strafzettel-Ausstellers mitzuteilen, damit sie ihn wegen „Falschaussage und falscher Anschuldigung“ anzeigen könne. Kopie des Parktickets vom 29. Dezember anbei.
Erreichbar nur übers Postfach
Die „City-Park-SW“ ist auch für diese Redaktion nicht für eine Stellungnahme über zeitgemäße Kommunikationsmittel wie Telefon oder E-Mail erreichbar. Die Norma-Zentrale hilft auch nicht weiter – also muss ein Brief ans Postfach geschrieben werden, um Auskunft zu bekommen. Tatjana Hanft meldet sich schließlich telefonisch bei dieser Redaktion und beteuert, das Beschwerdeschreiben der Schweinfurterin sei bei ihr eingegangen. Die „Vertragsstrafe“ sei wohl ein „menschlicher Fehler“ gewesen. Sie habe die Beschwerdeführerin angeschrieben, dass ihre „Vertragsstrafe“ bereits gelöscht sei. Die Beschwerdeführerin sagt aber, sie habe bisher noch immer keine Antwort bekommen.
Unmut seit acht Jahren
Wer nachweisen könne, dass er vertragsgemäß geparkt habe, werde aus der Vertragsstrafen-Datei gelöscht, so die Betreiberin Hanft. Per E-Mail oder telefonisch will sie für ihre „Kundschaft“ aber weiter nicht erreichbar sein. Sie wolle nicht persönlich angerufen werden.
Erstmals hat diese Redaktion vor knapp acht Jahren, Mitte März 2010, von massivem Unmut von Kunden über die „Abzocke“ der Norma-Parkplatz-Überwacher berichtet. Tenor: 25 Euro seien maßlos überzogen. „Norma“ hatte über ihren Dienstleister diese Parkordnung eingeführt, weil damals massenhaft Besucher des neuen Kinos gegenüber gratis und stundenlang auf dem Parkplatz des Discounters geparkt hatten.
Die „City-Park-SW“ hieß damals noch „SW-Service“, war aber, wenn Klärungsbedarf bezüglich ihrer „Vertragsstrafen“ bestand, immerhin noch via E-Mail und Handy-Telefonnummer erreichbar. Das hat sich verschlechtert. Heute muss ein Brief ans Postfach geschrieben werden.
Ich habe selber mit Parkplätzen zu tun und kann aus eigener Erfahrung sagen, dass es mit einmalig Pflastern und Linien aufmalen halt nicht getan ist. Reinigung, Winterdienst, Haftpflichtversicherung und auch die Abfallentsorgung für den Müll, den die ach so zvilisierten Mitbürger hinterlassen, kosten richtig Geld. Deshalb verstehe ich jeden Privaten, der, wenn er schon sein Eigentum zur Verfügung stellt, gewisse Regeln aufstellt.
Allerdings ist das Verhalten des Dienstleisters nicht in Ordnung. Eine kurzfristige Erreichbarkeit sollte gewährleistet sein.
Ich habe selber mit Parkplätzen zu tun und kann aus eigener Erfahrung sagen, dass es mit einmalig Pflastern und Linien aufmalen halt nicht getan ist. Reinigung, Winterdienst, Haftpflichtversicherung und auch die Abfallentsorgung für den Müll, den die ach so zvilisierten Mitbürger hinterlassen, kosten richtig Geld. Deshalb verstehe ich jeden Privaten, der, wenn er schon sein Eigentum zur Verfügung stellt, gewisse Regeln aufstellt.
Allerdings ist das Verhalten des Dienstleisters nicht in Ordnung. Eine kurzfristige Erreichbarkeit sollte gewährleistet sein.