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OCHSENFURT
Von den Tücken privater Parkraumüberwachung
Wer vergisst, einen Parkschein zu lösen, riskiert einen Strafzettel. Wie schnell dies auf privaten Parkflächen teuer werden kann, zeigt ein Fall aus Ochsenfurt.
Der Parkplatz am Mainärztehaus in Ochsenfurt ist seit einem Jahr kostenpflichtig - und wird von einem privaten Parkraumüberwacher betrieben.
Foto: Claudia Schuhmann | Der Parkplatz am Mainärztehaus in Ochsenfurt ist seit einem Jahr kostenpflichtig - und wird von einem privaten Parkraumüberwacher betrieben.
Catharina Hettiger
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:54 Uhr

Private Parkraumüberwachung nimmt immer mehr zu. So nutzen etwa zahlreiche Supermärkte in der Region diese Dienste; auch der Parkplatz des Mainärztehauses in Ochsenfurt ist seit Juli 2017 nicht mehr kostenfrei. Zu viele Fremdparker, die im Ärztehaus gar nichts zu tun hatten, hätten den Parkplatz besetzt, sagt Angelika Pfeiffer, Assistentin der Geschäftsführung des Mainärztehauses. Darunter hätten wiederum die Patienten gelitten: Sie hatten oft Schwierigkeiten, einen Parkplatz zu finden, so Pfeiffer.

Betreiber der privaten Parkfläche des Mainärztehauses ist die ParkRaum-Management (PRM) GmbH mit Sitz in Erlangen; mehrere auf dem Platz verteilte Schilder weisen darauf hin, dass man ohne einen gültigen Parkschein mit einer Strafe von 20 Euro zu rechnen hat.

Brief von Kanzlei aus Bielefeld

Als Agata C. Anfang des Jahres auf dem Weg zu einem Arzttermin im Mainärztehaus ist, parkt sie ihr Auto und vergisst nach eigenen Worten, einen Parkschein zu ziehen. Nach dem Arztbesuch steigt sie in ihr Auto und fährt nach Hause. „Ein Strafzettel war da nicht“, ist sie sich sicher. Ende März erhält sie einen Brief von einer Kanzlei aus Bielefeld, die ihr im Auftrag der PRM GmbH eine Rechnung über 73,70 Euro stellt. Sie habe ihr Auto auf dem Parkplatz abgestellt, ohne dass ein gültiger Parkschein sichtbar ausgelegt wurde, heißt in dem Schreiben.

Wie die Gebühren zustande kommen, die mit 73,70 Euro deutlich höher als die 20 Euro für einen vergessenen Parkschein sind, wird folgendermaßen begründet: Ein Nutzungsentgelt von 20 Euro sei sofort zur Zahlung fällig, falls man keinen Parkschein löst, die bezahlte Parkzeit um mehr als 15 Minuten überschreitet oder den Schein nicht gut lesbar hinter der Windschutzscheibe anbringt. Hinzu kämen die Kosten für die „Beitreibung dieses Nutzungsentgeltes“, heißt es im Brief weiter. Heißt: Da es sich um einen privaten Parkplatz handelt, hat der Betreiber keinen Zugang zu den Daten des Fahrzeughalters. Um diese zu ermitteln, seien Kosten von 5,10 Euro entstanden; außerdem Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 48,60 Euro.

Fotos vom Strafzettel

Agata C. sucht das Gespräch mit dem Ärztehaus-Management, wo ihr eine Telefonnummer der PRM GmbH gegeben wird. „Als ich dort angerufen habe, hat mir eine Mitarbeiterin erklärt, dass ihre Firma generell keine Mahnungen verschicke, sondern gleich den Anwalt einschalte.“ Per E-Mail erhält Agata C. von der PRM GmbH Fotos von ihrem Auto, auf denen ein Strafzettel hinter dem Scheibenwischer klemmt. Die Frau aber ist sich nach wie vor sicher, dass bei ihrer Rückkehr zum Auto kein Strafzettel zu sehen war. „Vielleicht hat ihn jemand weggenommen, oder er wurde vom Wind weggeweht“, vermutet sie.

Für die Frage, ob Agata C. die Gebühren bezahlen muss oder nicht, spielt der Strafzettel an sich keine Rolle. Der Bewirtschafter des Parkplatzes müsse lediglich beweisen, dass das Fahrzeug tatsächlich auf dem Parkplatz abgestellt war, und die Fahrerin damit gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen hat, erklärt Thorsten Leimeister, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Ochsenfurt.

Aufforderung zur Unterlassungserklärung

Agata C. ärgert sich trotzdem, dass sie den Strafzettel – wie bei Parkverstößen im öffentlichen Straßenverkehr üblich – nicht auch per Post zugestellt bekommen hat. Da es sich beim Parkplatz am Ärztehaus jedoch um eine private Parkfläche handelt, ist der Betreiber derselben laut Leimeister vom Gesetz her nicht dazu verpflichtet.

Wer den Parkplatz nutzt, erklärt sich mit den auf den Schildern beschriebenen Nutzungsbedingungen einverstanden – vorausgesetzt, diese sind ausreichend bekannt gemacht. „In dem Moment, in dem die Kundin auf den Parkplatz fährt, ist sie einen Vertrag mit der PRM GmbH eingegangen“, sagt Norbert Kneuer, Geschäftsführer der PRM GmbH im Gespräch mit dieser Redaktion. Bezahlt sie nicht, gilt der Vertrag als nicht erfüllt. Dann hat der Betreiber das Recht, die Vertragsstrafe einzufordern, nebst der dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten.

Da Agata C. auf das erste Schreiben der PRM GmbH nicht reagiert, erhält sie am 20. Juni ein zweites, in dem sie neben Zahlung der Vertragsstrafe auch zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung aufgefordert wird. Als Fahrzeughalterin sei sie verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ihr Pkw nicht mehr von ihr oder Dritten, denen sie die Nutzung des Pkw gestatte, unberechtigt auf dem Parkgelände der PRM GmbH abgestellt werde. Werde diese Unterlassungserklärung nicht unterschrieben, „werden wir ohne weitere Ankündigung Unterlassungsklage erheben“, heißt es in dem Schreiben.

Über 100 Verfahren vor Amtsgericht Würzburg

Dass nach einer nicht unterschriebenen Unterlassungserklärung tatsächlich Klage erhoben wird, sei in der Vergangenheit häufig der Fall gewesen, sagt Rainer Beckmann, Richter und Pressesprecher des Amtsgerichts Würzburg. Vor dem Amtsgericht Würzburg seien von 2013 bis 2017 über 100 ähnliche Verfahren anhängig gewesen, die jeweils zugunsten des Parkraummanagements ausgegangen seien.

„Nur wenn man finanziell sanktioniert, kann man Ordnung aufrecht erhalten“, sagt PRM-Geschäftsführer Norbert Kneuer. Seine Firma, die bundesweit über 100 Parkflächen betreut, sorge dafür, dass Parkplätze dem Eigentümer vorbehalten blieben, „das ist unser Hauptanliegen“.

Freie Parkplätze – und Beschwerden

Dass dies funktionieren kann, bestätigt Angelika Pfeiffer vom Mainärztehaus in Ochsenfurt. „Wir haben kein Problem mehr mit Parkplätzen“, sagt sie. „Die meisten Patienten verstehen das System, da sie es von anderer Stelle bereits kennen.“ Trotzdem komme es noch regelmäßig zu Beschwerden verärgerter Fahrzeughalter, die sich entweder über die 20 Euro Vertragsstrafe ärgern – oder entsetzt sind, dass sie, sobald ein Rechtsanwalt eingeschaltet ist, das Vielfache dieses Betrages zahlen sollen.

Entspannung könnte in dieser Hinsicht ein Schritt der PRM GmbH bringen, der künftig für alle von ihr überwachten Parkflächen gelten soll: Ab dem 1. August sollen Parksünder nicht mehr sofort über einen Anwalt kontaktiert, sondern zuerst von der PRM GmbH angeschrieben werden. Dies habe zur Folge, dass zwar die Vertragsstrafe (im Fall des Mainärztehauses 20 Euro) sowie die Kosten für die Halterdatenauskunft fällig werden – die Anwaltskosten aber wegfallen, so Kneuer.

Der Geschäftsführer begründet den Schritt als eine „Management-Entscheidung“. „Letztendlich sind alle, die auf den von uns betriebenen Parkflächen parken, unsere Kunden.“

 
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  • O. M.
    ...das Mainärztehaus nicht mehr nutzen...Arztpraxen gibt es auch anderswo
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  • H. W.
    Früher waren es Raubritter und Wegelagerer
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  • J. K.
    Moderne Wegelagerei...
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