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Würzburg
Inzidenzwert zu hoch: In Würzburg greift die Corona-Notbremse
Dreimal hintereinander liegt der Inzidenzwert in Würzburg über der kritischen Marke von 100. Das wirkt sich jetzt auf die Corona-Beschränkungen aus. Was nun ab Mittwoch gilt.
Schilder verweisen auf die Maskenpflicht und das Verzehrverbot auf der Alten Mainbrücke in Würzburg. Die Öffnung der Außengastronomie ist wegen steigender Fallzahlen verschoben.
Foto: Daniel Peter | Schilder verweisen auf die Maskenpflicht und das Verzehrverbot auf der Alten Mainbrücke in Würzburg. Die Öffnung der Außengastronomie ist wegen steigender Fallzahlen verschoben.
Torsten Schleicher
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:01 Uhr

In der Stadt Würzburg müssen sich die Menschen auf schärfere Corona-Bestimmungen einstellen. An diesem Montag liegt die 7-Tage-Inzidenz im Stadtgebiet nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 117,2 – und damit zum dritten Mal über der kritischen Marke von 100.

Die Konsequenz daraus ist, dass nun die sogenannte Notbremse greift, mit der bestehende Corona-Lockerungen zurückgenommen  werden. Strengere Regeln gelten jedoch erst ab Mittwoch. Der Dienstag, also der Tag nach dem dreimaligen Überschreiten der 100er-Marke, ist ein Karenztag, an dem die Stadt zunächst die ab Mittwoch geltenden Regelungen offiziell bekannt gibt. 

Diese Regeln gelten ab Mittwoch:

  • Kontaktbeschränkung: Künftig darf sich wieder nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person (Kinder unter 14 Jahren ausgenommen) treffen.
  • Ausgangssperre: Die nächtliche Ausgangssperre, die den Aufenthalt außerhalb einer Wohnung zwischen 22 Uhr und 5 Uhr nur in begründeten Fällen erlaubt, ist ebenfalls wieder in Kraft.
  • Einzelhandel: Termin-Shopping-Angebote ("Click&Meet") bleiben zwar erlaubt, Kunden müssen aber nun einen aktuellen negativen Corona-Test (maximal 48 Stunden alter PCR-Test oder maximal 24 Stunden alter Schnelltest) vorlegen. Neu ist ab 12. April, dass nun Buchhandlungen, Baumärkte, Blumenläden und Gärtnereien – die zuletzt wie Supermärkte oder Drogerien öffnen durften – wieder wie alle anderen Geschäfte des Einzelhandels behandelt werden. Geschäfte der Grundversorgung, also z. B. Supermärkte und Drogeriemärkte, haben normal geöffnet.
  • Kultur und Freizeit: Museen, Ausstellungen und Tierparks haben geschlossen. Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt. Spielplätze unter freiem Himmel sind für Kinder nur in Begleitung von Erwachsenen geöffnet.
  • Sport: Mannschaftssport ist verboten. Kontaktfreier Sport im Freien ist unter Beachtung der Kontaktbeschränkung weiter erlaubt.
  • Schulen und Kitas: Über den Betrieb an Schulen und Kitas wird unabhängig von der Drei-Tages-Regel entschieden. Die Entscheidung wird immer freitags für die Dauer von einer Woche getroffen, und zwar auf Grundlage des an diesem Tag vorliegenden Inzidenzwertes. In der Stadt Würzburg lag der Wert am vergangenen Freitag unter 100. Damit bleibt es im Stadtgebiet zunächst beim bisherigen Wechselunterricht bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 Metern. Für Schüler gilt laut einer Pressemitteilung der Stadt eine zweimal wöchentliche Testpflicht an der Schule als Voraussetzung für eine Teilnahme am Präsenzunterricht. Kitas im Stadtgebiet können öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).

Für die Rückkehr zu den Lockerungen, so wie sie bisher in Würzburg galten, greift ebenfalls eine Drei-Tage-Regel: Drei Tage hintereinander muss der Inzidenzwert unter 100 liegen, dann folgt ein weiterer Tag der Bekanntmachung, und dann gelten die neuen Regeln.

Weiterer Rückschlag für lokale Öffnungsschritte

Das Überschreiten der 100er Inzidenzmarke bringt nicht nur neuerliche Einschränkungen im öffentlichen Leben mit sich, es bedeutet auch einen weiteren Rückschlag für die lokalen Bemühungen um weitergehende Corona-Lockerungen. Wie berichtet, hatte die Stadt vor zwei Wochen im Hinblick auf die damals günstige Entwicklung der Inzidenzen in Stadt und Landkreis bei der Regierung zahlreiche Erleichterungen der Corona-Regeln beantragt.

Dabei war es – unter Verweis auf ein breit aufgestelltes Angebot an Testmöglichkeiten – um Öffnungen und Erleichterungen in der Außengastronomie, im Einzelhandel, bei Theatern, Kinos und im Breitensport gegangen. Grundlage der Bestrebungen war ein Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 23. März gewesen, der entsprechende Vorhaben auf lokaler Ebene unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht hätte.

In der vergangenen Woche hatte das Bayerische Gesundheitsministerium allerdings bereits klargestellt, dass es in der derzeitigen Situation keinerlei lokalen Öffnungsschritten zustimmen wird. Mit dem Überschreiten des Inzidenzwertes von 100 ist der Stadt bis auf Weiteres nun aber auch formalrechtlich der Weg für lokale Lockerungen verbaut. 

 
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Kommentare
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  • ammi187@gmail.com
    Ich finde das sowieso Schwachsinn die Supermärkte sind seit letzten Jahr auf und ich höre hier nichts von irgendwelchen höheren Inzidenzzahlen wo Supermärkte offen haben.

    Oder atmet man im Supermarkt irgendwelche antivirale Luft ein? Ich finde die Schließung des Einzelhandels sind absolut übertrieben.
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  • klafie
    denke auch dass das ganze ein flopp ist mit dem click &meet. war vor 2 wochen bei lermann in marktheidenfeld, gegen 14.oo, gerade mal ca. der 15. bei der liste. da muss sich einiges gewaltig in unserem land ändern, damit nicht ganz deutschland einer unvorher sehbaren odise entgegeneilt. dunkle coronawolken verdecken schon lange den himmel, evtl. ein paar lichtblicke aber wie lange noch?
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  • matthiasr
    Gibt es bereiits wieder Klagen gegen die EInzelhandelsregeln?
    Aus Kitzingen hört man, dass Click & Meet mit Test (logischerweise) nicht angenommen wird und die Läden gähnende Leere haben, sich in den großen Supermärkten die Leute dann treffen und eindecken mit dem was der Einzelhandel nicht frei verkaufen darf...
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