
Seit einem Jahr ist die Generalsanierung des Würzburger Müllheizkraftwerks im Gang. Für rund 30 Millionen Euro wurde die älteste der drei Ofenlinien erneuert. Demnächst beginnt die Inbetriebnahme der neuen Linie. Sichtbares Zeichen der Generalsanierung ist ein Zwischenlager für unverbrannten Hausmüll, das auf der Reststoffdeponie in Hopferstadt errichtet wurde. Die Pläne des Zweckverbands Abfallwirtschaft (ZVAWS) gehen aber weiter. Die beiden letzten Verfüllabschnitte der Hopferstadter Deponie, deren Genehmigungsverfahren wegen eines Rechtsstreits jahrzehntelang ruhte, sollen nun ebenfalls ausgebaut werden. Ein Vergleich zwischen der Stadt Ochsenfurter, den beiden Ochsenfurter Brauereien und dem Zweckverband hat den Weg dafür geebnet.
Die 1984 errichtete erste Ofenlinie hat eine Jahreskapazität von 60 000 Tonnen, rund ein Viertel der Gesamtanlage. Vor rund einem Jahr wurde sie außer Betrieb genommen. Um den Engpass während der Bauzeit zu überbrücken, hat das MHKW die thermische Verwertung von Gewerbeabfällen nahezu eingestellt und nimmt nur noch Haus- und Sperrmüll an, der aus dem Verbandsgebiet stammt, also aus der Stadt Würzburg und den Landkreisen Würzburg und Kitzingen, sowie aus fünf Partnerlandkreisen in Bayern und Baden-Württemberg. Mit ihnen bestehen langfristige Verträge, darunter der Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim.
Außerdem bestehen Kooperationen mit benachbarten Müllverbrennungsanlagen über die gegenseitige Abnahme von Müll während technisch bedingter Stillstandszeiten. Im vergangenen Jahr stieg die Menge des auf diese Weise ausgelagerten Hausmülls von zuvor 7000 auf 23 000 Tonnen, wie ZVAWS-Geschäftsleiter Alexander Kutscher in der jüngsten Sitzung der Verbandsversammlung berichtete.
Dass trotzdem ein Zwischenlager in Hopferstadt errichtet wurde, begründet Kutscher mit der erforderlichen Betriebssicherheit. Auch während der Bauphase müsse man auf technische Störungen und turnusgemäße Wartungsarbeiten an den beiden verbleibenden Ofenlinien vorbereitet sein.
Augenfälligstes Merkmal des Lagers ist eine offene Halle mit Seitenwänden aus Beton-Blöcken, die ähnlich beschaffen sind wie riesige Lego-Steine. Dadurch lässt sich die Halle später jederzeit demontieren und an anderer Stelle wieder aufbauen. Unter dem Dach arbeitet eine Anlage, die den Müll zu Ballen presst und - ähnlich wie Heuballen - in Folie verpackt. Gelagert werden die Ballen für höchstens zwölf Monate auf einer Asphaltfläche, bevor sie in die Verbrennung gehen.
8000 Tonnen Hausmüll dürfen auf diese Weise zwischengelagert werden. Seit der Inbetriebnahme Ende Juni hat sich das Lager bereits zu rund einem Viertel gefüllt. Wegen einer geplanten Revision steht derzeit nämlich auch die dritte und größte Ofenlinie des Müllheizkraftwerks still. Mitte August soll sie wieder in Betrieb gehen, kurz bevor die neue Ofenlinie 1 erstmals probeweise befeuert wird.
Auch für einen etwaigen Brand in dem Zwischenlager ist vorgesorgt - mit einem Löschwasser-Reservoir und einer entsprechend großen Auffangwanne. Dass es zu Selbstentzündung kommt, wie bei Hausmüll, der Ende der 1980er Jahre lose in Hopferstadt zwischengelagert wurde, könne dank der Ballierung allerdings ausgeschlossen werden, heißt es seitens des Zweckverbands.
Trotzdem überwog im Ochsenfurter Stadtrat die Skepsis, als im Mai 2019 über den Bauantrag für das Zwischenlager beraten wurde, vor allem hinsichtlich des Grundwasserschutzes. Das Landratsamt teilte diese Skepsis angesichts der vorgesehenen Schutzmaßnahmen nicht und erteilte die Baugenehmigung.
Es waren die gleichen Bedenken, die die Stadt Ochsenfurt und die beiden örtlichen Brauereien schon 1988 zu einer Klage gegen den Endausbau der Deponie veranlasst hatten. Das Verwaltungsgericht hob daraufhin 1990 den Planfeststellungsbeschluss für die beiden letzten Verfüllabschnitte III und IV auf. Der Zweckverband ging in Berufung, seit 1994 ruht das Verfahren aber vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH).
In der Folge hatte der Zweckverband rund um die Deponie ein Monitoring-System installiert. Über verschiedene Brunnen wird das Grundwasser regelmäßig auf mögliche Auswaschungen aus dem Deponiekörper untersucht – bis zum heutigen Tag ohne jeglichen Befund, wie ZVAWS-Geschäftsleiter Alexander Kutscher berichtet. Trotzdem scheiterte 2007 der Versuch, den Rechtsstreit endgültig mit einem Vergleich beizulegen.
Offen blieb das Verfahren wohl auch deshalb, weil seit den 1990er Jahre für Schlacke und Filterstäube andere Entsorgungswege gefunden wurden. Die Schlacke wird seitdem aufbereitet und als Ersatzbaustoff im Deponie- und Straßenbau verwendet. Die Filterasche wird genutzt, um im sogenannten Untertageversatz alte Stollen von Kali-Bergwerken zu sichern.
Dass der Zweckverband seit 2017 erneut einen Anlauf unternommen hat, um eine Genehmigung für die beiden letzten Verfüllabschnitte zu erwirken, hängt mit dem landesweit steigenden Bedarf an Deponieraum zusammen, so Kutscher. Es gehe dabei nicht mehr um Schlacke aus dem MHKW, sondern beispielsweise um Abbruchmaterial aus dem Verbandsgebiet, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht auf herkömmlichen Bauschuttdeponien endgelagert werden darf. Aber auch für den Fall, dass die MHWK-Reststoffe nicht mehr wie bisher verwertet werden können und wieder deponiert werden müssen, wolle man gewappnet sein.
Inzwischen ist es am VGH zu einer weiteren Güteverhandlung gekommen, bei der auch die Stadt Ochsenfurt einem neu formulierten Vergleichsvorschlag zugestimmt hat. Rechtlich steht damit einem Genehmigungsverfahren nicht mehr im Weg. "Wir gehen davon aus, dass das Verfahren von damals fortgeführt werden kann", meint Geschäftsleiter Kutscher deshalb.
Ob es wirklich so einfach ist, das alte Verfahren wieder aufzunehmen, daran hat man bei der zuständigen Regierung von Unterfranken Zweifel. "Die alten Pläne des ruhenden Genehmigungsverfahrens könnten nicht mehr Grundlage für eine Planfeststellung oder Plangenehmigung sein", heißt es von der dortigen Pressestelle auf Anfrage der Redaktion. Die Behörde geht deshalb davon aus, dass neue Pläne vorgelegt und ein neues abfallrechtliches Planfeststellungsverfahren beantragt werden müssen. Auch gegen die daraus zu erwartende Genehmigung sind Rechtsmittel möglich.