Der Rechtsstreit um die Genehmigung zum Abschuss von zwei Rhöner Wölfen ist beendet. Das Verwaltungsgericht Würzburg stellte das Verfahren mit Zustimmung der beteiligten Parteien jetzt ein.
Diese Entwicklung kommt wenig überraschend, da inzwischen die Frist abgelaufen ist, innerhalb derer die Tiere getötet werden durften. Der entsprechende Bescheid hat sich somit erledigt.
Geklagt hatten Umweltverbände, die damit ihr Ziel erreicht haben: Mögliche Abschüsse von Wölfen sind verhindert. Auf der anderen Seite hat die Regierung von Unterfranken als Genehmigungsbehörde eine juristische Niederlage vermieden. Denn trotz der Einstellung des Verfahrens macht das Gericht deutlich, dass die Genehmigung wohl rechtswidrig war.
Verwaltungsgericht Kassel stoppte Abschuss-Genehmigung für Wölfe in Hessen
Die Bezirksregierung hatte, ebenso wie das Regierungspräsidium Kassel, Mitte Oktober nach einer ganzen Serie von Wolfsattacken auf Schafherden den Abschuss von zwei Wölfen im hessische-bayerischen Grenzgebiet der Rhön erlaubt. Die Genehmigung wurde bis 9. November beschränkt.
Noch bevor es gelang, einen Wolf zu schießen, klagten zwei Umweltverbände gegen diese Genehmigungen und erreichten Anfang November einen vorläufigen Stopp der Wolfsjagd.
Am 8. November, also einen Tag vor Ablauf der Abschuss-Genehmigung, erklärte das Verwaltungsgericht Kassel die Genehmigung für Hessen als rechtswidrig und begründete dies mit möglicherweise mangelnden Schutzmaßnahmen für die angegriffenen Herden.
Bescheid der Regierung von Unterfranken zum Abschuss von Wölfen wohl rechtswidrig
In Unterfranken zog sich das Verfahren etwas länger hin. Das Gericht hatte der Regierung die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 10. November, also einen Tag nach Ablauf der Genehmigung zum Abschuss von zwei Wölfen, zur Klage Stellung zu beziehen. Ohne mündliche Verhandlung erging nun der Einstellungsbeschluss für das Verfahren.
Die Kosten einer solchen Einstellung sind allerdings von der Partei zu tragen, die das Verfahren voraussichtlich verloren hätte. Und das wäre in diesem Fall offensichtlich die Regierung. In einer mehrseitigen Begründung führt das Gericht dazu mehrere mögliche Gründe an.
So verstoße der Bescheid unter anderem gegen den Bestimmtheitsgrundsatz. Demnach hätten die beiden zum Abschuss freigegebenen Tiere konkret benannt werden müssen, was nicht der Fall sei.
Auch das Thema Herdenschutz kommt zur Sprache. Aufgrund der vorgelegten Akten sei für das Gericht nicht erkennbar, ob bei den Wolfsattacken, mit denen die Genehmigung begründet wurde, ausreichende Schutzmaßnahmen vorhanden waren.
Wieder vier Wolfsangriffe in der Rhön
Die Regierung von Unterfranken habe die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zur Einstellung des Verfahrens zur Kenntnis genommen, sagte ein Sprecher auf Nachfrage. Die Ausführungen des Gerichts im Rahmen der Kostenentscheidung würden "für den Fall weiterer Entscheidungen in Bezug auf Ausnahmen zur Entnahme von Wölfen ausgewertet und berücksichtigt".
Allerdings könnten sich in naher Zukunft die rechtlichen Regelungen ändern. In der kommenden Woche sollen auf einer Umweltministerkonferenz erleichterte Abschussregelungen für Wölfe beschlossen werden.
Während der juristische Streit in der Rhön vorläufig beendet ist, gehen die Wolfsangriffe auf Weidetiere weiter. Alleine aus der Zeit zwischen dem 8. und 16. November werden aktuell vier Verdachtsfälle von Wolfsangriffen auf Herden in der hessischen und bayerischen Rhön von den Behörden untersucht.