Das Würzburger Beispiel macht Schule: Der umstrittene Partysong "Layla" soll nun auch nicht auf der wesentlich größeren Düsseldorfer Kirmes gespielt werden, die am 15. Juli beginnt. Das meldet die in der Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen erscheinende "Rheinische Post". Das Fest hat bis zu vier Millionen Besucher, Kiliani etwa eine Million. Eine entsprechende Entscheidung haben die Veranstalter vom Schützenverein St. Sebastianus getroffen.
Düsseldorfer Schützen-Chef: "Nicht auf unserem Festplatz"
"Ich bin der Meinung, dass dieses Lied überall hingehört – nur nicht auf unseren Festplatz“, sagte Schützen-Chef Lothar Inden der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die Stadt Düsseldorf wegen "Layla" bei den Veranstaltern vorgesprochen.
Weiter sagte Inden: Er habe das Lied vorher nicht gekannt und sich dann mit dem Inhalt beschäftigt. Der Text entspreche in keiner Weise den Gepflogenheiten seines Traditionsvereins. In dem Ballermann-Hit von DJ Robin & Schürze, zurzeit auf Platz 1 der deutschen Charts, geht es um eine Puffmutter.
Indessen sorgt das Verbot der Stadt Würzburg für das Lied auf dem Kiliani-Volksfest weiter für Aufregung: Am Dienstagabend meldete sich Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zu Wort: "Man muss Schlagertexte nicht mögen. Man kann sie sogar doof oder geschmacklos finden. Sie aber behördlich zu verbieten, finde ich, ist eins zu viel", schrieb der Politiker bei Twitter.
Ulrike Scharf: In dem Lied wird "Prostitution verharmlost"
Für seine Äußerung erhält Buschmann Kritik von Bayerns Sozialminister Ulrike Scharf. "Bei aller künstlerischen Freiheit, das Verbot der Stadt Würzburg für das Kiliani-Volksfest kann ich absolut nachvollziehen", so Scharf in einer Pressemitteilung. "Derartige Texte haben auf Volksfesten und anderweitig überhaupt nichts verloren! Schon Worte können verletzen. Dieses Lied ist ganz klar sexistisch, Prostitution wird darin verharmlost."
Die Äußerung des Bundesjustizministers hält Scharf für "völlig deplatziert". Es gebe genügend launige, gesellige und schöne Lieder für Volksfeste , "dieses Lied wird definitiv niemand vermissen".
War schon mal jemand zur Faschingszeit in Düsseldorf? Da fällt alles, was mit Regeln zu tun hat!
Schon mal die Größe der Dekolletés und die Länge der Röcke und sonstige Freizügigkeiten beachtet, die dort abgehen?
Da wird mit mehr als zweierlei Maß gemessen ……..
In diesem Sinne wünsche ich allen viel Spaß…..
Aber mal Spaß beiseite ... wer wegen so einem Quatsch wie diesem Lied danach ruft, den Artikel 5 unseres Grundgesetzes unter den Bus zu werfen, der hat sich doch für ein öffentliches Amt disqualifiziert ... ?
Haben diese übersensiblen Zensurfetischisten und Rechtsstaatsverweigerer denn wirklich keine Vorstellung, wo eine solche Inhaltkontrolle hinführen würde?
Wir reden hier immerhin von Grundrechten!
Einfach mal nachdenken: Wo zieht man die Grenze? Wer zieht die Grenze? Und auf welcher juristischen Grundlage soll so eine Grenze gezogen werden?
Schlechten Geschmack muss man aushalten ... das ist der Preis, den man für die Freiheit zahlt!
Faschings- und Festzeltrummel sind nicht mein Ding. Das sind eher kulturelle Highlights für eine andere Klientel. Aber dennoch habe ich von Neugier gepackt auf #Youtube nach dem wahnsinnig wichtigen Liedgut gesucht und war überrascht, wie die Zugriffszahlen in die Höhe schießen und welche unglaubliche Popularität das Kunstwerk mittlerweile genießt.
Nicht dass hier noch ein Krieg deswegen ausbricht.
Apropos Krieg: Wir könnten ja der Ukraine Lautsprecher schicken, mit denen sie die russischen Besatzer 24/7 mit diesem Lied beschallen. Wird sicher nicht lange dauern, dann werden die entweder die Flucht ergreifen oder sich mit Wodka besaufen, schließlich ist dieses Liedgut ohne Alkohol kaum zu ertragen. Oder fällt das unter Kriegsverbrechen? Wurde schon in der Genfer Konvention nachgeschlagen oder in der Haager Landkriegsordnung?
Oder können wir uns jetzt ja wieder wichtigen und /oder interessanten Sachen widmen?
Guter Beitrag!
Ich hatte auch schon überlegt ob ich in diesem Stil kurz meine Meinung äußere.
Ich kenne bislang dieses kritisierte Lied nicht.
Mir fällt bei Layla nur die doch sehr gute musikalische Interpretation eines Lieds von dem weltweit anerkannten Gitarristen Eric Clapton ein.
Ich glaube auch nicht dass ich das neue Layla vom Ballermann wirklich kennen lernen will.
Und ab nächstes Jahr lassen wir die Volksfeste einfach links liegen. Den Schaustellern wird bestimmt freuen.
In schwarz gekleidete weibliche Besucherinnen mit Verschleierung usw. werden dann nur noch erwünscht sein.
Wie schrieb ein Herr Sarrazin: Deutschland schafft sich ab!
"Derartige Texte haben auf Volksfesten und anderweitig überhaupt nichts verloren! Schon Worte können verletzen." anderweitig auch? Also überall - und damit eine Einschränkung der Kunstfreiheit. Und dass Worte verletzen können, ist eine Binsenweisheit. Nur ist das eben maßgeblich von der individuellen Sichtweise und der jeweiligen Resilience und Toleranz (im eigentlichen Wortsinn) abhängig. Heißt: Je empfindlicher, desto höher die Wahrscheinlichkeit einer "Verletzung". Da, wie der vorliegende Fall beweist, selbst relativ harmlose Worte (im Vergleich zu anderen Texten) als verletzend wahrgenommen werden können, ist für die Rede- und Kunstfreiheit für die Zukunft nichts Gutes zu erwarten.
Interessantes Demokratieverständnis von Frau Scharf...
Ich selbst habe dieses Lied nie gebraucht, werde aber sicherlich niemanden sagen, was er zu vermissen habe. Und da es ja anscheinend auf den Volksfesten beliebt zu sein scheint, ist es anmaßend, zu behaupten, es würde niemand vermissen. Der Satz könnte auch aus dem Mund eines chinesischen Staatsoberhauptes kommen.