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Würzburg
Kommentar: Warum das Verbot des Ballermann-Hits "Layla" auf Kiliani falsch ist
Kann denn bei uns jeder singen, was er will? Ja, das sagt zumindest das Grundgesetz – und unser Autor, der findet, dass das Verbot der Stadt Würzburg völlig überzogen ist.
Die Stadt Würzburg hat den Ballermann-Song 'Layla' wegen des sexistischen Textes auf dem Kiliani-Volksfest verboten.
Foto: Fabian Gebert | Die Stadt Würzburg hat den Ballermann-Song "Layla" wegen des sexistischen Textes auf dem Kiliani-Volksfest verboten.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:55 Uhr

Der Ballermann-Song "Layla" mag primitiv sein, locker grölbar noch nach drei Maß. Ihn zu verbieten, mag voll dem Zeitgeist entsprechen, ist aber voll daneben. Das gibt der harmlose Text einfach nicht her – anders als beim "Donaulied", in dem es um eine Vergewaltigung geht. Und deshalb ist das Verbot der Stadt ein Angriff auf die Meinungsfreiheit.

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