Würzburg
Kommentar: Warum das Verbot des Ballermann-Hits "Layla" auf Kiliani falsch ist
Kann denn bei uns jeder singen, was er will? Ja, das sagt zumindest das Grundgesetz – und unser Autor, der findet, dass das Verbot der Stadt Würzburg völlig überzogen ist.
Der Ballermann-Song "Layla" mag primitiv sein, locker grölbar noch nach drei Maß. Ihn zu verbieten, mag voll dem Zeitgeist entsprechen, ist aber voll daneben. Das gibt der harmlose Text einfach nicht her – anders als beim "Donaulied", in dem es um eine Vergewaltigung geht. Und deshalb ist das Verbot der Stadt ein Angriff auf die Meinungsfreiheit.
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