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Osthausen
Der Schweineskandal von Osthausen endet mit einem Vergleich vor dem VGH
Einen Großteil der Kosten für die Entsorgung der Tierkadaver erhält das Landratsamt vom Landwirt zurück. Damit ist der Fall nach fast fünf Jahren abgeschlossen.
Im Mai 2018 waren die bereits teilweise verwesten Kadaver von 2000 Schweinen aus dem Stall bei Osthausen beseitigt worden. 
Foto: Thomas Obermeier | Im Mai 2018 waren die bereits teilweise verwesten Kadaver von 2000 Schweinen aus dem Stall bei Osthausen beseitigt worden. 
Gerhard Meißner
 |  aktualisiert: 08.02.2024 22:47 Uhr

Kurz bevor sich der Schweineskandal von Osthausen (Lkr. Würzburg) zum fünften Mal jährt, ist der Fall nun juristisch abgeschlossen. Der Landwirt und das Landratsamt einigten sich vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) auf einen Vergleich über die Kosten für die Beseitigung der rund 2000 Schweine, die ihr Besitzer über Monate hinweg qualvoll hatte verenden lassen.

Nachdem der Fall Anfang April 2018 bekannt wurde, bot sich den Mitarbeitern des Veterinäramts in den beiden Stallgebäuden nahe dem Gelchsheimer Ortsteil Osthausen ein kaum vorstellbarer Anblick. Um die rund 2000 toten Mastschweine, die dort gefunden wurden, hatte sich augenscheinlich monatelang niemand mehr gekümmert. Vor Hunger hatten die Tiere begonnen, ihre eigenen Artgenossen aufzufressen, bevor sie selbst verendeten. Viele der Kadaver befanden sich bereits in einem fortgeschrittenen Zustand der Verwesung.

Landwirt ging straffrei aus

Zwar stand außer Zweifel, dass der damals 28-jährige Landwirt, der in einem Nachbardorf zuhause ist, den Tod der Tiere durch Vernachlässigung herbeigeführt hat. Juristisch belangt wurde er dafür nicht. Nachdem ein gerichtlich bestellter Gutachter nicht ausschließen konnte, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Störung im Tatzeitraum schuldunfähig war, stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen Tiermisshandlung ein.

Der Landwirt musste lediglich eine Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro bezahlen, weil es das Gericht als erwiesen ansah, dass er bei der Erweiterung der Stallanlage in den Vorjahren über eine Scheinfirma zwei getrennte Betriebe vorgetäuscht hatte, um damit Genehmigungsauflagen zu unterlaufen. Außerdem wurde ein lebenslanges Tierhaltungsverbot gegen ihn verhängt.

Wegen der Verwesungsgase konnten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramts den Schweinestall bei Osthausen nur mit Atemschutzgeräten betreten.
Foto: Gerhard Meißner | Wegen der Verwesungsgase konnten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramts den Schweinestall bei Osthausen nur mit Atemschutzgeräten betreten.

Anders sah es hinsichtlich der Beseitigung der Kadaver und die Reinigung der Stallanlagen aus. Dass er sich hierzu außerstande sehe, hatte der Landwirt im Mai 2018 dem Landratsamt mitgeteilt. Aus Sicht des Veterinäramts war wegen der Seuchengefahr, die von den verwesenden Kadavern ausging, Eile geboten. Das Landratsamt beauftragte deshalb ohne Ausschreibung ein Fachunternehmen mit der Beseitigung der Tierleichen sowie mit der Reinigung und Desinfektion der Stallgebäude.

Verwaltungsgericht verwarf den Kostenbescheid des Landratsamtes

Die beiden Kostenbescheide des Landratsamtes in der Gesamthöhe von rund 200.000 Euro wollte der Landwirt nicht akzeptieren und klagte schließlich erfolgreich vor dem Würzburger Verwaltungsgericht. Das Gericht verwarf im März 2019 den Kostenbescheid und schloss sich damit der Auffassung des Klägers an, wonach genügend Zeit für ein Ausschreibungsverfahren gewesen wäre, nachdem die Tiere ohnehin schon monatelang tot im Stall lagen. In diesem Fall wären die Kosten mutmaßlich geringer ausgefallen. Dass wirklich Gefahr im Verzug war, habe das Veterinäramt nicht ausreichend belegen können, so die Richter.

Das Landratsamt wollte diese Entscheidung nicht hinnehmen und stellte Antrag auf Berufung vor dem VGH, dem das Gericht mehr als zweieinhalb Jahre später, im Herbst 2021, stattgab. Demnach wäre der Fall erneut aufgerollt worden. Dass es nun nicht dazu kommt, liegt daran, dass sich Landratsamt und Landwirt inzwischen außergerichtlich geeinigt haben. In dem Vergleich verpflichtet sich der Landwirt, statt der ursprünglich geforderten Summe 165.000 Euro an die Kreiskasse zu zahlen. Im Gegenzug hob der VGH am 20. März das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg auf und stellte das Verfahren ein, wie ein Sprecher gegenüber dieser Redaktion berichtet.

Wie das Landratsamt mitteilt, entspricht die Vergleichssumme von 165.000 Euro dem Rahmen, den der Verwaltungsgerichtshof vorgegeben hatte. Damit sei es gelungen, zumindest einen großen Teil der Kosten für die aufwändige Entsorgung der Tierkadaver und Reinigung der Stallgebäude zurückzuerhalten. 

 
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  • C. J.
    Auf eigenen Wunsch hin entfernt.
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  • E. D.
    Hoffentlich bekommt das LRA das Geld auch, der Kerl kam eh viel zu leicht aus der Sache raus...
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  • N. T.
    Recht bekommen und Geld tatsächlich bekommen sind aber erfahrungsgemäß zwei vollkommen verschiedene Sachen.
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  • M. Z.
    Das bedeutet, dass der Verurteilte ein lebenslanges Tierhaltungsverbot auferlegt bekommen hat und auch eine Summe 165.000,00 zu zahlen hat. Da sind 2 Urteile gesprochen worden oder hat er "nur" die Summe zu zahlen ?
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  • M. F.
    "Außerdem wurde ein lebenslanges Tierhaltungsverbot gegen ihn verhängt". Wird das auch tatsächlich kontrolliert oder ist das nur einfach so vom Gericht verhängt worden???
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