
Ein Drittel aller Deutschen ist gegen die Maskenpflicht. Die Masken werden häufig als lästig empfunden, weil sie Kopfschmerzen und Schwindel hervorrufen können. Immerhin: Im Einzelhandel wurde die Regelung zu Beginn der vergangenen Woche gelockert – zumindest für Verkäufer. Für den Rest der Deutschen scheint die Maskenpflicht vorerst in Stein gemeißelt. Doch wie streng gilt sie eigentlich wirklich noch? Welche Alternativen gibt es und was kann eigentlich passieren, wenn man widerrechtlich keine Maske trägt? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
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Laut Staatsregierung wird durch die Maskenpflicht die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt. Durch Bedeckung von Mund und Nase würden andere Personen vor Viren geschützt, die beim Husten, Niesen oder Sprechen freigesetzt werden.
Die Maskenpflicht in Bayern gilt inbesondere im öffentlichen Nahverkehr, im öffentlichen Fern- und Flugverkehr sowie in Geschäften, auf Märkten, in Pflegeheimen und Krankenhäusern.
Im privaten und öffentlichen Raum gilt keine generelle Maskenpflicht. Auch freistehende Stände wie Kioske sind ausgenommen. Für das Abholen und Liefern von Lebensmitteln muss ebenfalls nicht zwingend Maske getragen werden. Einzelpersonen können zudem etwa aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit werden.
Wenn widerrechtlich keine Maske getragen wird, kann ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro erhoben werden.
Dies wird laut Staatsregierung jedoch erst ab einem Alter von 14 Jahren geahndet. Jedoch seien auch Eltern bei Kindern im Alter von sechs bis 13 Jahren dazu angehalten, konsequent auf das Tragen der Maske zu achten.
Laut Staatsregierung sind die Masken "ein unverzichtbarer Schutz vor Ansteckungen". Aus diesem Grund sei ein Ende der Maskenpflicht derzeit nicht absehbar.
Für den Alltagsgebrauch ist laut Staatsregierung jede Vorkehrung erlaubt, die die Tröpfchenverbreitung verhindert. So etwa Schals oder sonstiger Schutz aus Stoff. Ein lediglich über das Gesicht gezogenes T-Shirt wird von vielen Supermärkten nicht als ausreichend akzeptiert. Explizit nicht ausreichend sind durchsichtige Visiere, da diese oben und unten offen sind.
Eine generelle Maskenpflicht während des Unterrichts an bayerischen Schulen gibt es nicht. Außerhalb des Unterrichts gibt es jedoch ein Maskengebot für Lehrkräfte und Schüler – auch in Schulbussen. Schülern, die sich nicht an das Gebot halten, drohen laut Kultusministerium Erziehungsmaßnahmen.