Würzburg / Schweinfurt
Maskenpflicht: Tipps und Tricks zum richtigen Tragen
Maske auf, fertig – ganz so einfach ist es jedoch nicht. Wie es richtig geht, erfahren Sie in unserem Mund-Nasen-Schutz Ratgeber.

Er ist kein Accessoire, sondern wird zur Notwendigkeit: der Mund-Nasen-Schutz. Ab Montag, 27. April, gilt in ganz Bayern im vielen Bereichen des öffentlichen Lebens die Maskenpflicht. Vorgeschrieben ist das Tragen einer Maske dann beispielsweise beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Aber wie genau setze ich die Maske richtig auf? Wie lange kann ich sie tragen und ist sie beim Autofahren überhaupt erlaubt? Antworten auf die häufig gestellten Fragen.

Die eigene Maske: Eine Anleitung dazu finden sie hier.
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https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/04/zweite_baylfsmv_konsolidierte_lesefassung.pdf
Im Beitrag hier steht "ab dem siebten Lebensjahr", andere (z.B. der BR und Antenne Bayern schreiben in ihren Online-Angeboten beide "ab sechs").
Wer liegt hier falsch?
Mund- und Nasenschutz am Steuer: Diese Regel gilt
24.04.2020, 21:37 Uhr | dpa
In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften soll ein Mund- und Nasenschutz die Verbreitung des Coronavirus verhindern. Für Autofahrer gelten allerdings andere Vorschriften.
Wer sein Gesicht am Steuer des Autos unkenntlich macht, muss mit Bußgeldern in Höhe von 60 Euro rechnen. Eine Mund- und Nasenmaske zum Corona-Schutz etwa müssen Autofahrer am Steuer daher absetzen, informiert der Automobilclub von Deutschland (AvD).
und jetzt?
Quelle:
https://www.t-online.de/auto/recht-und-verkehr/id_87763394/coronavirus-mundschutz-am-steuer-ist-nicht-erlaubt-bussgeld-droht.html
Im Privat-Pkw - Maske ade