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Würzburg / Schweinfurt
Maskenpflicht: Tipps und Tricks zum richtigen Tragen
Maske auf, fertig – ganz so einfach ist es jedoch nicht. Wie es richtig geht, erfahren Sie in unserem Mund-Nasen-Schutz Ratgeber.
Masken sind das Gebot der Stunde.
Foto: Ivana Biscan  | Masken sind das Gebot der Stunde.
Johanna Heim
 |  aktualisiert: 29.04.2020 02:10 Uhr

Er ist kein Accessoire, sondern wird zur Notwendigkeit: der Mund-Nasen-Schutz. Ab Montag, 27. April, gilt in ganz Bayern im vielen Bereichen des öffentlichen Lebens die Maskenpflicht. Vorgeschrieben ist das Tragen einer Maske dann beispielsweise beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Aber wie genau setze ich die Maske richtig auf? Wie lange kann ich sie tragen und ist sie beim Autofahren überhaupt erlaubt? Antworten auf die häufig gestellten Fragen.

Maskenpflicht: Tipps und Tricks zum richtigen Tragen
Foto: Ivana Biscan

Die eigene Maske: Eine Anleitung dazu finden sie hier.

 
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Johanna Heim
Coronavirus
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  • E. V.
    Warum sollte man mit Maske im Auto sitzen, außer man ist Taxifahrer?
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  • A. D.
    Was und jetzt?
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  • H. S.
    Wer kommt denn auf die Idee, im eigenen Auto Masken aufsetzen zu wollen? Im ÖPNV Maske, also weniger Bus fahren, doch wieder das eigene Auto nehmen. Die Verkäufer*innen können einem leid tun, wenn sie ständig mit der Rotzbremse rumlaufen müssen.
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  • H. A.
    "Die Maskenpflicht gilt in allem öffentlichen Verkehrsmitteln", diese Aussage ist so nicht korrekt denn nicht in allen Verkehrsmitteln ist das tragen pflicht sondern nur im ÖPNV, also dem Nahverkehr. Einen Absatz weiter sprecht Ihr dann korrekterweise richtig vom Nahverkehr. Den Widerspruch im ersten Absatz bitte korrigieren liebe Main-Post, dann passt es auch.
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  • B. F.
    Dieser Schwachsinn, jeder kocht sein eigenes Süppchen nervt ungemein. Eine planlose Politik.In Thüringen feiert man den Ramadam und an Ostern mussten die Katholiken zu Hause bleiben.Das ist hausgemachter Hass von hirnlosen Politikern
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  • A. H.
    Selbst gefunden. Unsere Bayerische Landesregierung schreibt selbst: Ab dem siebten Lebensjahr
    https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/04/zweite_baylfsmv_konsolidierte_lesefassung.pdf
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  • E. V.
    Wenn man 6 Jahre alt ist, befindet man sich im 7. Lebensjahr. Ist doch ganz einfach. Beide Aussagen sind korrekt und meinen das Gleiche.
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  • A. H.
    Was ist denn nun Fakt bei Kindern?
    Im Beitrag hier steht "ab dem siebten Lebensjahr", andere (z.B. der BR und Antenne Bayern schreiben in ihren Online-Angeboten beide "ab sechs").
    Wer liegt hier falsch?
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  • S. K.
    Bußgeld droht

    Mund- und Nasenschutz am Steuer: Diese Regel gilt
    24.04.2020, 21:37 Uhr | dpa

    In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften soll ein Mund- und Nasenschutz die Verbreitung des Coronavirus verhindern. Für Autofahrer gelten allerdings andere Vorschriften.

    Wer sein Gesicht am Steuer des Autos unkenntlich macht, muss mit Bußgeldern in Höhe von 60 Euro rechnen. Eine Mund- und Nasenmaske zum Corona-Schutz etwa müssen Autofahrer am Steuer daher absetzen, informiert der Automobilclub von Deutschland (AvD).

    und jetzt?

    Quelle:

    https://www.t-online.de/auto/recht-und-verkehr/id_87763394/coronavirus-mundschutz-am-steuer-ist-nicht-erlaubt-bussgeld-droht.html
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  • K. E.
    ? Was ist unklar? In Bus und Bahn - Maske dran
    Im Privat-Pkw - Maske ade
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