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Kreis Haßberge
Warum in Behörden keine Maskenpflicht gilt
Verkäuferinnen müssen eine Maske tragen. Mitarbeiter in Behörden aber nicht. Warum das so ist und wie der Landkreis Haßberge die Maskenpflicht handhabt.
Während im Einzelhandel die Maskenpflicht gilt - seit Montag allerdings nur, wenn keine Scheibe die Mitarbeiter von den Kunden trennt -, sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Behörden grundsätzlich davon befreit, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Foto: René Ruprecht | Während im Einzelhandel die Maskenpflicht gilt - seit Montag allerdings nur, wenn keine Scheibe die Mitarbeiter von den Kunden trennt -, sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Behörden grundsätzlich davon ...
Matthias Lewin
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:59 Uhr

Der Mund-Nasen-Schutz gehört mittlerweile zum Standard. In Geschäften haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Maske, ein Tuch oder einen Schal vor Mund und Nase - erst seit Montag können diejenigen, die ihre Arbeit hinter einer Scheibe versehen, darauf verzichten. Für Verwirrung und ein wenig Ärger hatte in der vergangenen Woche allerdings der Besuch eines Leser in der Kfz-Zulassungsstelle in Haßfurt gesorgt, weil die dortigen Mitarbeiter eben keine Maske trugen, und das noch vor der jüngsten Lockerung vom Montag.

Warum sind Behörden von der Maskenpflicht ausgenommen?

Für Mitarbeiter und Besucher von Behörden besteht keine Maskenpflicht, schreibt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege auf Anfrage dieser Redaktion. In der jüngsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) ist kein entsprechender Passus zu finden.

"Ein Behördenleiter kann die Maskenpflicht aber anordnen: Dies erfolgt gegenüber Besuchern in Ausübung des Hausrechts und gegenüber den Beschäftigten in Ausübung des Direktionsrechts des Behördenleiters. Deshalb muss auch der jeweilige Hausrechtsinhaber bzw. Behördenleiter über etwaige Erleichterungen entscheiden", schreibt die Pressestelle des Ministeriums.

Wie handhabt der Landkreis Haßberge die Maskenpflicht seiner Mitarbaiter?

Konkret auf den Fall in der Zulassungsstelle in Haßfurt eingehend, antwortete das Landratsamt, dass die Landkreisbehörde, zu der die Zulassungsstelle gehört, eben eine Behörde und kein Geschäft sei und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Behörde das Tragen von Mund-Nasenschutz nicht zwingend vorgeschrieben ist.

"Natürlich steht aber auch in der Zulassungsstelle der Schutz und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürgern sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an oberster Stelle. Deswegen wurden zentrale Schutzmaßnahmen ergriffen: Zum Beispiel wurden durchsichtige Trennwände installiert. Zusätzlich zur Plexiglasscheibe sorgt die breite Theke für ausreichend Abstand", so Pressesprecherin Monika Göhr.

 
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  • N. H.
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  • U. A.
    Vielleicht sind alle gleich und Beamte sehr wahrscheinlich noch gleicher. Schließlich regieren diese uns alle und haben deshalb natürlich ihre Privilegien verdient.

    Ich glaube nicht, daß wir "normalen" Bürger sowas überhapt begreifen können, also sollten wir ruhig sein.
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  • D. T.
    Und wieder mal zeigt sich, wie weit wen der Staat von den Menschen ist. Uns Normalos zu etwas zwingen, aber die eigenen Mitarbeiter davon ausnehmen mit Begründungen, die jeder Einzelhändler auch umsetzen könnte..... nicht wundern wenn die Menschen immer aggressiver werden, wenn man so behandelt wird.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Genau so isses "einFranke"! Und wenn der Bürger mit einem weiteren Mitbürger an einem 100m langen Bahnsteig unter freiem Himmel steht ist der Abstand ja viel zu klein. Deshalb muss hier zwingend Maske getragen werden. Und dieser Staat wundert sich über zunehmende Krawalle?!? Mir wird vom Kopfschütteln schwindelig...
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  • M. S.
    bezeichnend, eigentlich müsste "der Staat" mit seinen Behörden Vorbild sein bei die Maßnahmen die er anderen auferlegt! - zumindest bei Publikumsverkehr wäre es beispielhaft.

    So leidet eben wieder die Glaubwürdigkeit indem man sich selbst nicht an das hält was man anderen vorschreibt...
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  • R. G.
    Wenigstens hierbei! Es gibt auch genug Dinge, wo der Staat als Vorbild so gar nicht taugt.
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  • J. H.
    Achwas, Sie liegen da mehrfach falsch:

    1. In der Sprache der Beamten heißt das "Parteienverkehr"!!!
    2. Wir alle Wissen, die Maske schützt den anderen, sie dient nicht dem Selbstschutz. In der Büroschlafphase atmet ein Mensch nur ein paar mal in der Minute. Somit ist der Aerosolausstoß kaum der Rede wert, die Ansteckungsgefahr vernachlässigbar. zwinkern
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