
Der Mund-Nasen-Schutz gehört mittlerweile zum Standard. In Geschäften haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Maske, ein Tuch oder einen Schal vor Mund und Nase - erst seit Montag können diejenigen, die ihre Arbeit hinter einer Scheibe versehen, darauf verzichten. Für Verwirrung und ein wenig Ärger hatte in der vergangenen Woche allerdings der Besuch eines Leser in der Kfz-Zulassungsstelle in Haßfurt gesorgt, weil die dortigen Mitarbeiter eben keine Maske trugen, und das noch vor der jüngsten Lockerung vom Montag.
Warum sind Behörden von der Maskenpflicht ausgenommen?
Für Mitarbeiter und Besucher von Behörden besteht keine Maskenpflicht, schreibt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege auf Anfrage dieser Redaktion. In der jüngsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) ist kein entsprechender Passus zu finden.
"Ein Behördenleiter kann die Maskenpflicht aber anordnen: Dies erfolgt gegenüber Besuchern in Ausübung des Hausrechts und gegenüber den Beschäftigten in Ausübung des Direktionsrechts des Behördenleiters. Deshalb muss auch der jeweilige Hausrechtsinhaber bzw. Behördenleiter über etwaige Erleichterungen entscheiden", schreibt die Pressestelle des Ministeriums.
Wie handhabt der Landkreis Haßberge die Maskenpflicht seiner Mitarbaiter?
Konkret auf den Fall in der Zulassungsstelle in Haßfurt eingehend, antwortete das Landratsamt, dass die Landkreisbehörde, zu der die Zulassungsstelle gehört, eben eine Behörde und kein Geschäft sei und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Behörde das Tragen von Mund-Nasenschutz nicht zwingend vorgeschrieben ist.
"Natürlich steht aber auch in der Zulassungsstelle der Schutz und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürgern sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an oberster Stelle. Deswegen wurden zentrale Schutzmaßnahmen ergriffen: Zum Beispiel wurden durchsichtige Trennwände installiert. Zusätzlich zur Plexiglasscheibe sorgt die breite Theke für ausreichend Abstand", so Pressesprecherin Monika Göhr.
Ich glaube nicht, daß wir "normalen" Bürger sowas überhapt begreifen können, also sollten wir ruhig sein.
So leidet eben wieder die Glaubwürdigkeit indem man sich selbst nicht an das hält was man anderen vorschreibt...
1. In der Sprache der Beamten heißt das "Parteienverkehr"!!!
2. Wir alle Wissen, die Maske schützt den anderen, sie dient nicht dem Selbstschutz. In der Büroschlafphase atmet ein Mensch nur ein paar mal in der Minute. Somit ist der Aerosolausstoß kaum der Rede wert, die Ansteckungsgefahr vernachlässigbar.