zurück
Würzburg
Corona-Quarantäne: Was ist erlaubt, was ist verboten?
Das Coronavirus ist in Unterfranken angekommen. Infizierte und enge Kontaktpersonen stehen auf Anordnung der Gesundheitsämter unter Quarantäne. Welche Regeln dabei gelten.
Ein Handlauf im Stadion von Borussia Mönchengladbach in Nordrhein-Westfalen wird von einer Reinigungskraft desinfiziert. Wegen des Coronavirus ergreift der Verein besondere Maßnahmen.
Foto: Roland Weihrauch, dpa | Ein Handlauf im Stadion von Borussia Mönchengladbach in Nordrhein-Westfalen wird von einer Reinigungskraft desinfiziert. Wegen des Coronavirus ergreift der Verein besondere Maßnahmen.
Angelika Kleinhenz
 |  aktualisiert: 27.04.2023 09:34 Uhr

Am Samstag stieg die Zahl der Infizierten in Würzburg auf acht. Unterfrankenweit ist aktuell noch ein Fall im Landkreis Bad Kissingen bestätigt. Bayernweit kamen bis Samstagnachmittag weitere 31 Infektionen hinzu, seit Donnerstag vergangener Woche wurden insgesamt 133 Fälle verzeichnet. Täglich werden es mehr. Darunter waren auch vier Personen, bei denen das Coronavirus noch nicht nachgewiesen wurde, die sich aber sicherheitshalber in häuslicher Isolierung aufhalten sollen. Welche Regeln in Quarantäne gelten und was passiert, wenn jemand dagegen verstößt.

Wer entscheidet über eine Quarantäne?

Das örtliche Gesundheitsamt entscheidet, wer unter häusliche Quarantäne gestellt wird. Laut Robert-Koch-Institut dauert eine Quarantäne 14 Tage. Dies entspricht der maximalen Dauer der Inkubationszeit des Virus.

Wer muss in Quarantäne?

"Man steckt sich nicht bei jeder flüchtigen Begegnung an. Auch der Faktor Zeit spielt eine Rolle", sagt der Leiter des Würzburger Gesundheitsamtes Johann Löw. Große Besorgnis sei nicht angebracht. Nur Kontaktpersonen der Kategorie I haben ein höheres Infektionsrisiko. Nur sie werden konkret von den Experten der Gesundheitsämter befragt. Zur Kategorie I gehört, wer zum Beispiel 15 Minuten mit einem Infizierten Sprechkontakt oder direkten Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten hatte und darüber hinaus Symptome einer Coronavirus-Infektion zeigt. Die Gesundheitsexperten entscheiden, wer sich in häusliche Quarantäne begeben muss.

Welche Regeln gelten in Quarantäne?

Wer unter häuslicher Quarantäne steht, darf nomalerweise 14 Tage seine Wohnung nicht verlassen. Familie, Freunde oder Nachbarn sollten Einkäufe erledigen und vor die Tür stellen. Körperkontakt sollte vermieden werden. Auch innerhalb eines Haushaltes sollte sich eine infizierte Person von den anderen isolieren, also allein im Raum bleiben, Mahlzeiten getrennt von der Familie einnehmen und mit den Experten der Gesundheitsämter regelmäßig telefonieren. Der Rest der Familie darf das Haus verlassen.

Lebensmittel, Geschirr, Wäsche: Was gilt es in Quarantäne zu beachten? 

Lebensmittel und Desinfektionsmittel zu horten, macht laut Bundesgesundheitsministerium keinen Sinn. Allerdings empfehlen die Experten, unabhängig vom Coronavirus einen Zehntages-Vorrat an Lebensmitteln pro Person für den Notfall anzulegen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt, Küche und Bad regelmäßig mit den üblichen Haushaltsreinigern sauber zu halten, Putzlappen nach Gebrauch gut zu trocknen und häufig auszuwechseln. Spüllappen, Putztücher, Handtücher, Waschlappen, Bettwäsche und Unterwäsche sollten bei mindestens 60 Grad gewaschen, Lebensmittel gründlich gewaschen und gekühlt und Räume mehrmals täglich mehrere Minuten lang gelüftet werden.

Was passiert, wenn jemand gegen die Quarantäne verstößt?

Die Durchsetzung der Quarantäne-Anordnungen erfolgt durch die örtlichen Polizeibehörden, heißt es im Infektionsschutzgesetz. Gemäß Paragraf 74 droht jemandem, der Krankheitserreger vorsätzlich verbreitet, eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Allerdings wird die Einhaltung der Quarantäne in der Praxis nur durch regelmäßige Telefonate mit den Gesundheitsämtern überprüft. Die unterfränkische Polizei greift nur dann ein, sollten die Gesundheitsbehörden sie zur Amts- oder Vollzugshilfe anfordern. Dazu stehen die Dienststellen in engem Austausch mit den regionalen Gesundheitsämtern, so ein Polizeisprecher.

Anzeige für den Anbieter Facebook Video über den Consent-Anbieter verweigert
 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Angelika Kleinhenz
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Coronavirus
Desinfektionsmittel
Gesundheitsbehörden
Handtücher
Infektionsgefahr
Infektionskrankheiten
Infektionspatienten
Infektionsschutzgesetz
Krankheitserreger
Patienten
Polizei
Polizeibehörden
Robert-Koch-Institut
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • nachbarschaft
    Würden Sie bitte den Artikel ergänzen um das Thema Gassi gehen mit dem eigenen Hund? Ist es möglich während der Quarantäne mit dem Hund auf direktem Weg in den Wald/Flur zu fahren ohne anderweitige Kontakte ?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • k.a.braun@web.de
    Wie sichern die Behörden die Versorgung derjenigen die keine Freunde und Verwandte haben, die für sie einkaufen oder den Hund ausführen können? Wenn hier nicht unterstützt wird, ist absehbar, dass die Quarantäne nicht funktioniert.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • jhuller@gmx.de
    In dem Ort in NRW hat das das Rote Kreuz gemacht. Zumindest die Versorgung. Ob die auch den Hund rausführ(t)en, kann ich nicht sagen. Wohl eher nicht
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Motorradfahrer83
    Ohne es genau zu wissen wird dies vermutlich durch Institutionen wie Rotes Kreuz etc. erfolgen. Oder glaube Sie wirklich das in Deutschland jemand in Quarantäne den Hungertod sterben muss, weil er keine sozialen und hilfsbereite Kontakte hat?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • attheendoftheday
    Gemäß Infektionsschutzgesetz Abschnitt 5: Bekämpfung übertragbarer Krankheiten §§ 28 - 32 können die Bürgerrechte massiv eingeschränkt werden, angefangen Art. 2 GG. Und das gilt schon im Verdachtsfall.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • al-holler@t-online.de
    Jetzt enttäusche se mich aber wirklich, des könne se doch goar nit ernst nämm - oder?
    P.S.: nicht alles, was die Alten (mehr aus Erfahrung, denn wissensch. Wissen) taten, war unnütz!! Besser als nix zu tun is es allemal .
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • sg.wuerzburg@t-online.de
    Ja, die ganze nächste Woche.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • attheendoftheday
    Wenn es soweit kommt wie das neueste italienische Dekret vorsieht, wird es bis Ostern für viele entspannt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Einwohner
    Stimmt es, dass das DAG in Würzburg auch geschlossen bleibt wegen eines bestätigten Falles?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • sonnenschein
    Ja, das stimmt. Auf der Website der Schule ist es nachzulesen:
    http://evdhg.de/
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Einwohner
    Jetzt ist es also bestätigt. Müssen die Kinder dann zuhause bleiben oder dürfen sie überall hin?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten