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Würzburg/Schweinfurt
Corona-Lockdown: Was an Weihnachten gilt, ist manchmal kompliziert
Zwar werden über die Feiertage die geltenden Regelungen etwas gelockert. Dennoch geht es streng zu. In Einzelfällen zeigt sich, wie verwirrend die Maßnahmen sein können.
Eindeutige Regel: Auch an Weihnachten gilt zwischen 21 und 5 Uhr eine Ausgangssperre. 
Foto: HMB Media/Julien Becker | Eindeutige Regel: Auch an Weihnachten gilt zwischen 21 und 5 Uhr eine Ausgangssperre. 
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 09.02.2024 19:28 Uhr

Zu den jeweils geltenden Corona-Regeln erreichen die Redaktion immer wieder sehr individuelle Detailfragen. So auch jetzt vor den Feiertagen. Ein Leser schildert folgende Situation: Er selbst wohnt mit seiner Frau in einer Wohnung. Im selben Haus – aber in einer eigenen Wohnung – leben seine Eltern. Macht zwei Hausstände à zwei Personen. Nicht weit entfernt wohnt die Schwester des Lesers mit ihrem Mann und zwei erwachsenen Kindern: ein Haushalt, vier Personen. Die Frage des Lesers: Wie darf die ganze Familie gemeinsam Weihnachten feiern? Die Antwort: kompliziert.

Die Vermutung

Generell gilt: Die Angehörigen eines Hausstands dürfen sich an den Feiertagen mit bis zu vier Personen aus anderen Hausständen treffen. Klar scheint damit, dass ein gemeinsames Weihnachten in der Wohnung des Lesers oder seiner Eltern nicht erlaubt ist: In dieser Konstellation würden nämlich sechs Erwachsene zu Besuch kommen – zwei zu viel. Vermuten könnte man allerdings, dass sich die Familie bei der Schwester des Lesers treffen dürfte, da dann nur die erlaubten vier Personen aus anderen Hausständen zu Besuch wären. Ein Schlupfloch? Ein Widerspruch?

Die Einschätzung des Ordnungsamts

"Egal wie man's dreht und wendet: Acht Personen aus drei Hausständen können und dürfen sich im Moment einfach nicht zeitgleich treffen", stellt das Ordnungsamt Schweinfurt klar. "Ein gemeinsames Treffen funktioniert schlicht und ergreifend in keiner dieser Konstellationen." Die Begründung: Die an Weihnachten geltende Kontaktbeschränkung müsse nicht nur aus dem Blickwinkel des einladenden Hausstands gelesen werden, sondern auch aus dem Blickwinkel der Besucher.

So wäre zwar ein Treffen aller acht Familienmitglieder bei der Schwester aus deren Sicht "zwar in Ordnung", so die Behörde, aus Sicht des Hausstands des Lesers dagegen nicht. Denn der Leser und seine Frau würden sich mit sechs statt der erlaubten vier Personen aus anderen Haushalten treffen. Dasselbe gilt für den Hausstand der Eltern. Wo das Treffen stattfindet, sei dabei egal, betont das Ordnungsamt.

Die Einschätzung des Gesundheitsministeriums

Das bayerische Gesundheitsministerium sieht die Sache anders und interpretiert die Regelungen großzügiger. Auf Anfrage der Redaktion heißt es aus München, dass aus Sicht des Ministeriums als "Bezugshausstand" der jeweils größte Hausstand gelten könne. Dementsprechend könnten "zusätzlich zu den Mitgliedern dieses Hausstands vier weitere, zum engsten Familienkreis gehörende Personen und die zu deren Hausstand gehörenden Kinder unter 14 Jahren an dem Treffen teilnehmen". Im Fall unseres Lesers ist der größte Hausstand der der Schwester. Das Treffen wäre für alle erlaubt.

"Auf den einladenden Hausstand abzustellen, ist aus unserer Sicht nicht zielführend", erklärt ein Ministeriumssprecher weiter, "da gerade bei Treffen im engsten Familienkreis bei lebensnaher Betrachtung keine formale Einladung stattfindet, sondern eine gemeinsame Verabredung". Auch infektiologisch mache es keinen Unterschied, wer zu einem Treffen einlädt. Ein Abstellen auf den Hausstand, in dessen Räumen das Treffen stattfindet, erscheint dem Ministerium "willkürlich" und würde den Regelungen nicht gerecht. Schließlich gelten die Vorschriften nicht nur für Zusammenkünfte in Privatwohnungen, sondern auch für Treffen im öffentlichen Raum.

Vorsicht Ausgangssperre

Egal wo und in welcher Konstellation gefeiert wird: Um 21 Uhr müssen alle zu Hause sein – oder in der Wohnung des Gastgebers übernachten, erinnert das Ordnungsamt. Auch ein kurzer Fußweg zwischen nahe beieinanderliegenden Wohnungen ist nicht gestattet. Das sieht auch das Ministerium so. Wer gegen die Ausgangssperre verstößt, riskiert ein Bußgeld von 500 Euro.

Übersicht: Was gilt an Weihnachten?

Familienfeiern: Vom 24. bis 26. Dezember sind Treffen mit weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis möglich. Zum engsten Familienkreis zählt die Staatsregierung: Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder sowie die jeweiligen Angehörigen ihres Hausstands. Dennoch bleibt hier die maximal erlaubte Zahl der Personen, die Weihnachten gemeinsam feiern darf, begrenzt: So sind maximal vier Besucher aus anderen Hausständen erlaubt. Aus wie vielen Hausständen die Besucher kommen, ist egal. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Feiern ohne Familie: Wer nicht mit der Familie feiert, kann sich mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands treffen, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird.
Ausgangsbeschränkung: Keine Ausnahme gilt an Weihnachten, was die Ausgangssperre betrifft: Zwischen 21 und 5 Uhr müssen alle zu Hause sein – oder bei der besuchten Familie übernachten. Damit müssen auch Christmetten so stattfinden, dass die Gläubigen bis 21 Uhr wieder zu Hause sein können.
Quelle: Gesundheitsministerium
 
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Kommentare
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  • wonderdog
    In BW gibt es eine Ausnahme für die Weihnachtstage. Dort darf man auch nach 21 Uhr heimfahren. Also bis zur Landesgrenze die 20 km sind BWler straftätige, und danach legal, wenn sie uns besuchen ? Echt jetzt?
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  • rainer.gaiss@arcor.de
    Darf ich denn meinen Nachbarn nach 21 Uhr besuchen, wenn ich dabei nicht über öffentlichen Grund laufe (nebeneinanderliegende Grundstücke)? Bitte liebe Polizei, nicht verbeikommen, ich mach's nicht, es interessiert mich nur.
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  • RobertMuthig@t-online.de
    Es ist alles ganz einfach! Man darf sich nicht erwischen lassen. Auf dem Lande gibt es genügente Schleichwege.
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  • Frodobolso
    Aus meiner Sicht ist alles ein wenig unlogisch.

    Ich darf auf die Arbeit gehen mich im entdefekt mit Leuten treffen die ich nicht treffen möchte, die teils auf alle Regeln pfeifen das virus verharmlosen, aber wenn ich Weihnachten zu meinen Eltern will um mit meiner Familie zu feiern ist es in unsere Konstellation so, das wir 2personen zuviel sind.
    Dieses regelwirwar schafft nur Unmut und bringt nichts.
    Meiner Meinung nach wäre es besser gewesen zu sagen feiert im engsten Kreis also geradlinige Angehörige und gut ist. Der oberwitz ist ja eh das Kinder unter 14 nicht zählen. Also darf ich meine Kinder jetzt überall hinschicken aber ich darf nirgends hin. Es ist einfach alles sehr durcheinander und nicht wirklich klar formuliert
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  • popp.58
    Lt. Ordnungsamt darf dann eine Familie mit 4 erwachsenen Kindern von niemanden besucht werden.
    Das ist doch Haarspalterei auf höchstem Niveau
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  • chrihand
    ich weiss jetzt nicht, ob ich lachen oder weinen soll bei den Reaktionen auf meinen Kommentar.

    Ja, ak24.de hat es begriffen. Ich gehe zur Arbeit. Damit Politiker, Polizisten, Rentner und auch der eine oder andere Nörgler hier sich an meinen Steuergeldern guttun.
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  • clubfan2@gmx.de
    wenn die Menschen nicht so egoistisch wären
    dann bräuchte es nicht so strenge Regeln...

    im Umkehrschluss heißt das
    die Regeln sind immer noch zu viel zu lasch...

    weil jeder meint
    für ihn gelten andere Gesetze
    und man sucht solange ein Schlupfloch
    bis ma seinen Willen erreicht...

    was sind Wir nur für ein armseliges Volk
    auf diesem Planeten...
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  • Klaus-Fiederling@gmx.de
    weiss nicht was man daran nicht verstehen kann:

    - ausganssperre ab 21.00 Uhr
    - Würzburg eine Geisterstadt
    - Straßen sind ab 21.00 Uhr Gas- und Staubstoff frei, da fast oder gar keine Autos
    mehr fahren.
    - Regeln einhalten: Abstand - Mundnasenschutzmaske tragen.
    ist doch ganz einfach oder?
    chrihand: falls dies nicht ironisch gemeint war, sondern in echt, dann tun sie mir leid.
    hoffentlich kommt die polizei mal vorbei !! kann teuer werden.
    frohes weihnachtsfest!
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  • roswitha.oehrlein@aol.com
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
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  • r.kerber@web.de
    chrihand wird wahrscheinlich, wie so viele andere auch, zur Arbeit gehen. Wahrscheinlich kannst Du das aber nicht erkennen, weil der Broterwerb wohl keine Rolle mehr spielt in Deinem Leben. Die Renten sind (noch) nicht betroffen. Das kommt aber noch. Gerecht wäre es, einen Corona-Soli bei den Renten einzuführen. 20% Abschlag in den nächsten 5 - 8 Jahren.
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  • al-holler@t-online.de
    Was bin ich froh, dass Sie für meine üppige Rente buckeln dürfen und nicht ich für Ihre.....😉
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  • matthiasr
    Typisch Deutschland!
    Gesetze und Verordnungen sind erst dann gut, wenn sie so kompliziert sind, dass man sie nicht versteht und auch Experten sie nicht auslegen können!
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  • al-holler@t-online.de
    Sie nicht zu verstehen liegt aber einzig und allein an dem selbst, der sie nicht versteht.
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  • rainer.gaiss@arcor.de
    Nicht im deutschen Rechtssystem!
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  • chrihand
    so ein unfassbarer Kindergarten....

    Hey Polizei: morgen treffe ich mich wieder 8 Stunden lang mit 20 Personen aus 20 verschiedenen Haushalten. Und wir halten nicht mal den Mindestabstand ein.
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  • Albatros
    @chrihand, machen Sie das, sollten Sie sich infizieren und schwer erkranken hoffe ich, dass Sie genug Eier haben und auf ärztliche Hilfe verzichten.
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  • r.kerber@web.de
    Mann mann mann, chrishand geht zur Arbeit! 8 Stunden mit seinen 20 Kollengen! Ist das so schwer zu verstehen?
    Sollte chrishand sich da oder auf dem Weg dorthin anstecken, ist das zu bedauern und nicht mit der Aufforderung zum Verzicht auf ärztliche Hilfe zu kritisieren.
    Was sollen Raucher, Trinker und alle Übergewichtigen tun? Auch auf medizinische Versorgung verzichten, weil sie ja auch selber schuld sind an ihrer Erkrenkung!
    Es scheint so, dass bei manchen vor lauter Angst vor dem SARS-CoV-2 Virus alle anderen Sinne nicht mehr so recht funkionieren.
    Ich denke eine Entschuldigung deinerseits bei chrishand ist überfällig.
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  • Albatros
    @ak24...., vielleicht muss man Insider sein um Chrihands Einlage zu verstehen oder aber ich bin zu dumm, suchen Sie es sich aus. Was der Kommentar letztlich allerdings soll erschließt sich mir auch nicht, denn zig Tausende Menschen sind auf der Arbeit. Also "Chrihand", da Sie offensichtlich keiner dieser "Querdenker" sind wünsche ich Ihnen dass Sie gesund bleiben, sich nicht infizieren und auch keine ärztliche Hilfe benötigen. In diesem Sinne, frohe Weihnachten.
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  • r.kerber@web.de
    insider muss man nicht sein ....
    auswahl ist getroffen.
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  • chrihand
    na geht doch...

    was der Kommentar soll? Nun...Familienmitglieder, die sich separat zum Teil mehrfach die Woche besuchen, dürfen sich an Weihnachten nicht zusammen in einem Raum aufhalten. Wie im Artikel geschrieben: acht Personen aus drei Hausständen dürfen laut Regel nicht zusammen sein. Aber nacheinander besucht ist alles klar. Nur: Da man sich sowieso schon seit Wochen regelmässig besucht, was bringt dann so eine Regel? Ausser Mißmut an Weihnachten?

    Und: ich darf mit meinen Kollegen, auf zum Teil engstem Raum, jeden Tag zusammenarbeiten. Abstand halten geht bei Maschinenbau oder -reparatur nun mal nicht, es sei denn man züchtet Menschen mit drei Beinen, vier Armen und 200kg Tragevermögen.
    Interessanterweise hat unsere Firma bislang keine Coronafälle. Bei 800 Mitarbeitern finde ich das respektabel.
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