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München
Die aktuellen Lockdown-Regeln für Bayern: Alles was Sie wissen müssen
Selbst für Christmetten gibt es in Bayern keine Ausnahme von der nächtlichen Corona-Ausgangssperre mehr. An Silvester muss jeder Bürger ebenfalls um 21 Uhr daheim sein.
Will keine Ausnahme von der nächtlichen Ausgangssperre auch an Weihnachten und Silvester: Ministerpräsident Markus Söder (CSU)
Foto: Sven Hoppe, dpa | Will keine Ausnahme von der nächtlichen Ausgangssperre auch an Weihnachten und Silvester: Ministerpräsident Markus Söder (CSU)
Henry Stern       -  Obermeier/ Henry Stern
Henry Stern
 |  aktualisiert: 08.02.2024 13:52 Uhr

Überall in Bayern gilt auch an Weihnachten und Silvester eine strikte nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr früh: "Corona macht leider auch an Festtagen nicht Pause", erklärte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach einer Kabinettssitzung am Montag in München. Söder hatte bereits am Sonntag für Bayern eine "maximale Umsetzung" der bundesweiten Corona-Vorgaben angekündigt.

Ab Mittwoch gilt deshalb landesweit, was bisher auf regionale Corona-Hotspots beschränkt war: Nachts darf nur noch auf die Straße, wer berufliche oder medizinische Gründe dafür hat, wer Angehörige betreuen muss oder mit dem Hund Gassi geht. "Bayern ist jetzt generell ein Hotspot", erklärte Söder diese Verschärfung.

Wie geht es an Bayerns Schulen und Kitas weiter?

Alle Schulen in Bayern stellen ab Mittwoch von Präsenz-Unterricht auf Distanz-Unterricht zuhause um. Auch die Kitas schließen. Seit letzter Woche waren bereits alle Schüler ab der 8. Klasse mit Ausnahme der Abschlussklassen im Wechsel- oder Distanz-Unterricht. Familien, die dies brauchen, sollen eine Not-Betreuung in den Einrichtungen in Anspruch nehmen können.

Söder dämpfte Hoffnungen, dass alle Schüler nach den Weihnachtsferien wieder in den Präsenz-Unterricht zurückkehren können: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies bereits am 11. Januar wieder möglich sein wird", sagte er. In seiner Regierungserklärung sagte Söder am Dienstag, dass er davon ausgehe, "dass wir den Januar über einen Wechselunterricht haben."

Aiwanger: Schließung der Geschäfte leider notwendig

Vorerst bis zum 10. Januar werden auch in Bayern alle Geschäfte mit Ausnahme von Lebensmittelhändlern, Getränkemärkten, Reformhäusern, Apotheken, Drogerien, Optikern, Tankstellen, KfZ- und Fahrradwerkstätten, Banken, Post, Reinigungen, Waschsalons, Tierbedarf und Zeitungskiosken geschlossen. Erlaubt bleibt auch der Verkauf von Weihnachtsbäumen. Friseure müssen dagegen schließen. Möglich bleiben "medizinisch notwendige Behandlungen" etwa bei Physiotherapeuten oder Logopäden. Das Alkoholverbot im öffentlichen Raum bleibt bestehen.

"Wir sind leider gezwungen, hier weitere Maßnahmen zu ergreifen", sagte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Seine Partei hätte gerne die Läden vor Weihnachten länger offen gehalten, räumte er ein. Dafür sei die Zahl der Neuinfektionen aber zu hoch. "Wir streben zudem an, im Januar die Bereiche, die jetzt geschlossen sind, wieder in die Normalität zu führen", versprach er. Finanzielle Hilfen für geschlossene Läden sollen schnell ausgezahlt werden, kündigte Aiwanger an. "Und kein Land zahlt so viel Ausgleich wie Deutschland", ergänzte Söder.

Auch für Christmetten keine Ausnahme von der Sperrstunde

Auch an Weihnachten soll es keine Ausnahme von der Ausgangssperre geben. Späte Christmetten und Gottesdienste sollen deshalb so gelegt werden, dass die Teilnehmer bis 21 Uhr wieder zuhause sein können. Von 24. bis 26. Dezember gilt auch in Bayern die am Sonntag bundesweit beschlossene Lockerung der sonst auf maximal fünf Personen aus zwei Hausständen beschränkten Kontakt-Regel: An diesen Tagen ist über den eigenen Hausstand hinaus ein Treffen mit maximal vier weiteren Personen "aus dem engsten Familienkreis" erlaubt, auch wenn diese aus mehreren Haushalten kommen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Um die Ausgangssperre ab 21 Uhr einzuhalten, müssen die Verwandten laut Söder jedoch entweder über Nacht bleiben "wenn die Räumlichkeiten dafür da sind" – oder man müsse früher feiern.

Welche Regeln gelten in Bayern für Silvester?

"Silvester wird dieses Jahr still werden", sagte Söder: Silvester-Feiern bleiben auf die allgemeine Beschränkung auf maximal fünf Personen aus zwei Hausständen beschränkt. Ab 21 Uhr gilt zudem auch zum Jahresende eine landesweite Ausgangssperre. Darüber hinaus ist Feuerwerk nicht erlaubt, der Verkauf von Pyrotechnik wird verboten. Dies diene auch dazu, zur Entlastung der Krankenhäuser die sonst üblichen Verletzungen durch Böller zu vermeiden, so Söder.

Neue Regeln: Landtag entschied am Dienstag endgültig

Die neue bayerische Corona-Verordnung wurde am Dienstag vor dem In-Kraft-Treten noch im Landtag debattiert. Anschließend wurden die neuen Regelungen mit der Regierungsmehrheit von CSU und Freien Wählern abgesegnet. AfD und FDP stimmten dagegen, Grüne und SPD enthielten sich.

Im Zuge seiner Regierungserklärung kündigte Söder eine Testpflicht für Nicht-EU-Bürger an: Diese müssen bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen, andernfalls sei eine Einreise nicht möglich. Für EU-Bürger gilt bei der Einreise weiterhin eine zehntägige Quarantäne-Pflicht, die Quarantäne kann durch einen negativen Corona-Test nach fünf Tagen vorzeitig beendet werden.

Söder appellierte an die Bürger, nicht nach Schlupflöchern in den strengen Corona-Regeln zu suchen, sondern die Aufforderung, zuhause zu bleiben, ernst zu nehmen: "Wir haben jetzt alle die Aufgabe, an Weihnachten und Silvester mit großer Vernunft zu agieren."

Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wurde am Dienstag im Anschluss an die Debatte im Landtag um aktuelle Informationen ergänzt.

 
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