"Corona ist außer Kontrolle geraten", sagt Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). "Deshalb wollen wir keine halben Sachen mehr machen, sondern konsequent handeln." So gilt - anders als zunächst vorgesehen - auch an Weihnachten und Silvester überall in Bayern eine strikte nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr früh.
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Angesichts des starken Infektionsgeschehens soll außerdem das Weihnachtsfest nur in deutlich kleinerem Rahmen als sonst üblich möglich sein. Mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis (Kinder unter 14 Jahre ausgenommen) darf man nun die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember verbringen. Doch nicht alle Menschen haben noch nahe Familienangehörige oder können und möchten sie sehen. Was gilt für sie? Müssen sie sogar alleine Weihnachten verbringen?
Würzburgerin fühlt sich von der Politik im Stich gelassen
Josette Röger kommt aus Frankreich, dort wohnt auch noch ihre Verwandtschaft. Seit 36 Jahren ist Würzburg jedoch ihre Wahlheimat. Lange hing die 62-Jährige im Ungewissen, wusste nicht wie und ob sie Weihnachten feiern darf. "Das war sehr verstörend, ich habe mir viele Gedanken gemacht", berichtet Röger im Gespräch. Deshalb habe sie sich Anfang der Woche mit einem Brief an den Ministerpräsidenten gewandt: "Die harten Regelungen begrüße ich sehr. Endlich eine klare Linie im Kampf gegen das Virus", heißt es unter anderem in ihrem Schreiben an Markus Söder. Und weiter: "Dennoch scheinen Sie alle, gerade an den drei Weihnachtstagen, an einige Bürger nicht gedacht zu haben. Was ist mit uns Alleinstehenden ohne Familienangehörige?"
In diesem Punkt fühlte sich Röger von der Politik vernachlässigt. Auf ein Antwortschreiben wartete sie bislang vergeblich. Auch von der Regierungserklärung sei sie enttäuscht, sagt die 62-Jährige: "Dort werden nur Familien angesprochen. Was mit Alleinstehenden an den Weihnachtstagen ist, wurde nicht eindeutig formuliert."
Was sagt das Bayerische Gesundheitsministerium?
Das Bayerische Gesundheitsministerium gibt jedoch Grund zur Beruhigung. Auf Anfrage dieser Redaktion teilt ein Ministeriumssprecher mit: "An den geltenden Kontaktbeschränkungen wird festgehalten. Erlaubt ist der Besuch eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird."
Ein Beispiel: Die alleinstehende Frau Müller hat in den vergangenen Jahren immer bei ihren Nachbarn Herrn und Frau Maier Weihachten gefeiert. In diesem Jahr kann Frau Müller das auch. Das Ehepaar darf jedoch dann zusätzlich keine weiteren Personen aus anderen Hausständen einladen. Leben aber die beiden Kinder von den Maiers auch bei ihnen in der Wohnung, können alle zusammen feiern - solange die maximale Personenzahl von fünf Personen aus maximal zwei Haushalten nicht überschritten wird.
Josette Röger ist erleichtert. Zwar verbringen all ihre Freunde den Weihnachtsabend mit ihren Familien. Die Würzburgerin will sich aber am 24. Dezember nachmittags mit einem befreundeten Ehepaar zum Spaziergang treffen. "Wir sind doch immer noch Menschen. Und Menschen brauchen den Umgang mit anderen Menschen."
Ja, nicht das letzte vielleicht, aber in dem Alter haben Geburtstage, Weihnachten und auch sonstige Feiertage schon einen anderen Stellenwert.
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wie oft haben Sie persönlich denn schon ein gemütliches Weihnachtsfest allein gefeiert??
Ralf Zimmermann, Main-Post Digitales Management
Kann ja sein, dass Frau Röger am 24.Dezember2020 einsam ist, wenn sie auch sonst wenige Sozialkontakte pflegt.
Ob das allerdings einen guten Grund darstellt, diese Lebenssituation gleich brieflich mit dem Ministerpräsidenten diskutieren zu wollen, das möge Jede/r für sich alleine beantworten.
Das Jahr ist nun mal aussergewöhnlich, und weiter....?
Frohes Fest für Alle, die mit Ihrem Hausstand feiern, und wenn man alleine lebt, dann kann's ja auch gemütlich sein.