Seit 1. April ist das umstrittene Cannabis-Gesetz in Kraft. Umstritten ist es, weil Ärzte gesundheitliche Schäden nach Cannabis-Konsum gerade bei jungen Menschen befürchten. Und die Deutsche Polizeigewerkschaft bemängelt "fehlende gesetzliche Definitionen" und "zahlreiche Unklarheiten" im Gesetz.
Im neuen Gesetz stecken viele Ungereimtheiten und absurden Regeln. Vier Beispiele.
1. Verquere Gesetzeslage bei Hanfpflanzen: Besitz erlaubt, Handel und Einfuhr illegal
In Deutschland ist Erwachsenen seit 1. April der Anbau und Besitz von drei weiblichen Hanfpflanzen erlaubt. Diese entwickeln den psychoaktiven Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC). Wird er erhitzt, kann er beim Konsum Rauschzustände auslösen.
Doch auch wenn der Besitz der Hanfpflanzen jetzt erlaubt ist: Legal in Deutschland in Gärtnereien, Gartencentern oder Baumärkten kaufen kann man sie nicht. Denn der Handel mit Cannabis bleibt nach wie vor strafbar.
Auch aus dem Ausland dürfen Hanfpflanzen nicht eingeführt werden, bestätigt die zuständige Bundesbehörde. Lediglich Hanfsamen dürfen laut Generalzolldirektion in Bonn mitgebracht werden – den Angaben zufolge jedoch nur aus EU-Staaten, nicht etwa aus der Schweiz oder Marokko.
Woher sollen also die Pflanzen kommen, die im Zuge der Cannabis-Teillegalisierung jetzt in Deutschland auf privaten Terrassen oder Fensterbrettern wachsen könnten? Laut aktueller Gesetzeslage können THC-haltige Hanfpflanzen lediglich über Cannabis Social Clubs erworben werden: Diese gemeinschaftlichen Anbauvereinigungen dürfen Pflanzen anbauen und an Mitglieder abgeben - doch erst ab 1. Juli.
Eine verquere Gesetzeslage also: Hanfpflanzenbesitz erlaubt, Erwerb der Pflanzen legal nicht möglich.
2. Problem illegale Produktion: Nur medizinisches Cannabis aus Apotheken legal
Besitz und Konsum von Cannabis ist jetzt für Volljährige zwar legal. Doch legal produziertes Cannabis ist aktuell nur für eine Bezugsgruppe erhältlich – nämlich für Patientinnen und Patienten, die medizinisches Cannabis auf Rezept aus der Apotheke beziehen.
Cannabis, das nicht ärztlich verordnet ist, ist demnach illegal produziert: "Es kann im Moment und auch mittelfristig noch gar kein legal produziertes Cannabis geben", bestätigt Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). Sie warnt vor einer Zunahme des Handels mit illegal produziertem Cannabis auf dem Schwarzmarkt.
3. Absurde Situation für Jugendschutz: Gesetz verbietet Cannabis-Konsum auf Volksfesten und Biergärten nicht
Die Bundesregierung hat den Konsum von Cannabis auf Volksfesten im Gesetz nicht geregelt. Aktuell ist der Cannabis-Konsum also nicht grundsätzlich verboten. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will diese möglichst schnell ändern. Aus Sicht der bayerischen Staatsregierung soll der Cannabis-Konsum auf Volksfesten aus Jugendschutzgründen komplett untersagt werden.
Auf Volksfesten sind viele Familien mit Kindern und viele Jugendliche unterwegs - und Cannabis-Konsum in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen untersagt das Gesetz. Die Staatsregierung prüft deshalb aktuell die Möglichkeit eines Kiff-Verbots für Volksfeste wie Kiliani in Würzburg oder das Oktoberfest in München. Erwogen wird auch ein generelles Cannabis-Verbot für Biergärten.
4. Immenser Aufwand: Polizei braucht Personal für die Überwachung von Details
Das Cannabis-Gesetz enthält eine Vielzahl an Details, etwa zum Kinder- und Jugendschutz. Regeln sind aber nur sinnvoll, wenn das Einhalten auch kontrolliert wird - und wenn Verstöße bestraft werden können.
"Dieses Bürokratie-Monster" mit vielen kleinteiligen Regelungen benötige "unfassbar viel Personal für die Überwachung", kritisiert die Deutsche Polizeigewerkschaft. Bayerns Innenminister Herrmann hält das Gesetz an vielen Stellen für "unscharf". Es enthalte eine "unüberschaubare Anzahl an Tatbeständen" mit "erheblichen Rechtsunsicherheiten".
Wie die Regelung, dass "in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren" kein Cannabis konsumiert werden darf - also nicht "in Sichtweite" von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen und öffentlichen Sportplätzen. Laut Gesetz meint "Sichtweite" ein Abstand von 100 Metern. Doch Anwälte argumentieren, dass "Sichtschutz" schon gewährt sei, wenn zwischen Schule oder Spielplatz und Hanf-Konsument ein paar Büsche und Bäume stünden.
Gleichzeitig fragt der Gewerkschaft der Polizei Bayern, wie im Zweifelsfall der 100-Meter-Abstand gemessen werden soll. Beamte könnten "wohl schlecht mit einem Metermaß um eine Schule laufen, um zu messen, wer sich noch in der Sperrzone befindet und wer nicht", sagt der Vorsitzende Florian Leitner.
Wie ist es bspw. zu bewerten, wenn ein Beifahrer eifrig am „Kiffen“ ist und in entgegenkommenden Autos Kinder sitzen? Oder im Stau? Es gibt weder „Sichtschutz“ noch ist der „100-Meter-Abstand“ gewahrt (was selbst Polizeihauptmeister Wichtig ohne „Maßband“ erkennt….).
Auch das sollte die bayerische GdP schnell klären! ….Weil Chefsache, das alles! Und Medien.
Oder das Bundesteilhabegesetz - weil es keiner blickt, trat es in vier „Reformstufen“ in Kraft, von 2017 bis 2023. Und immer noch läuft alles quer auf allen Ebenen - juckt das jemanden? Politik? Gewerkschaften? MEDIEN?
Das sind nur zwei Beispiele…
Und was das Gelaber von Florian-Leitner angeht, den CSU-GdP-Mann: wie PRAXISBEZOGEN ist überhaupt die Frage? Wieviele Polizeibeamte gibt es, die sowas „im Zweifel“ interessiert?
Kopfgeburten!
Solange nur die eigene Kientel unbehelligt bleibt.
Der Jugendschutz ist klar geregelt, da gibt es keine Unklarheiten. Kinder und Jugendliche anwesend= Verbot. Da brauchts keine zusätzlichen Regelungen. Schön wärs eine solche Regelung für alle Drogen, also auch Tabak und Alkohol umzusetzen. In einigen US Bundesstaaten funktioniert das. In D darf man sogar mit Kindern im Auto rauchen! Das ist eine Absurdität!!
Einen mehr Aufwand für die Überwachung sehe ich nicht, auch jetzt wird ja jedes andere Verbot auch nicht immer und überall überwacht. Warum sollte dann jetzt an jeder Ecke ein Beamter stehen müssen, um die neuen Regelungen zu kontrollieren?