
Seit 1. April dürfen Erwachsene in Deutschland Cannabis besitzen und konsumieren – unter Auflagen. Diese jedoch bereiten den lokalen Behörden in Schweinfurt Kopfzerbrechen. Laut der Stadt Schweinfurt sind die Polizei und das städtische Ordnungsamt zuständig für die Kontrollen und die Verfolgung von Verstößen gegen das Konsum- und Besitzverbot von Cannabis im Stadtgebiet.
Wie genau diese Kontrollen vorgenommen werden sollen, ist offenbar noch unklar. Ähnlich wie die Frage, wo in der Stadt legal geraucht werden darf. "Die konkrete Ausgestaltung befindet sich noch in Abstimmung", erklärt Werner Duske, Pressesprecher der Stadt Schweinfurt. Das neue Bundesgesetz sieht vor, dass Besitz, privater Anbau und Konsum von Cannabis in geringen Mengen für Erwachsene legal ist.
Was den Konsum in der Öffentlichkeit betrifft, gilt: kein Konsum von Cannabis in Gegenwart von Personen unter 18 Jahren und nicht in der Nähe von Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, öffentlichen Sportstätten oder um die Grundstücke von Cannabis-Anbauvereinigungen. Dazu kommt, dass der Konsum in den Fußgängerzonen nur eingeschränkt zwischen 20 und 7 Uhr erlaubt ist.
Wie wird der Konsum kontrolliert?
Um den Konsum im öffentlichen Raum zu kontrollieren, müssen Polizei oder Ordnungsdienst zunächst feststellen, ob sich eine Person während ihres Konsums in einem 100 Meter Radius um eine der verbotenen Örtlichkeit oder in der "unmittelbarer Gegenwart" eines Minderjährigen befindet. Das Polizeipräsidium Unterfranken und die Schweinfurter Polizei erklären auf Nachfrage, die gesetzlich einzuhaltenden Radien stets im Einzelfall überprüfen zu wollen. Ob ein Verstoß vorliegt, hänge davon ab, ob die Beamten eine "konkrete Gefahrensituation" erkennen, sagt Kriminaloberkommissarin Carmen Aufmuth. Im Zweifel auch mit Messungen.
Verstärkte Präsenz wolle die Polizei an Orten zeigen, an denen es in der Vergangenheit bereits Probleme mit Cannabis gab oder sich künftig noch entwickeln könnten. Was die Kontrollen von Auto-, Rad-, E-Scooter- oder Rollerfahrern im Straßenverkehr betrifft, bleibe alles wie bisher.
Keine legalen Konsumzonen in Schweinfurt
Eine pauschale Antwort darauf, wo Menschen in Schweinfurt künftig straffrei Cannabis konsumieren dürfen, geben die Behörden nicht. "Aufgrund der durch das Gesetz [...] gesetzten Einschränkungen gibt es keine Straße in Schweinfurt, auf der generell eine Erlaubnis zum Konsum von Cannabis besteht", so der städtische Pressesprecher Duske. Wegen der Vielzahl von Verbotszonen sei eine exakte Darstellung für die Kommune zu aufwändig.
Aber auch Erlaubniszonen mit entsprechender Beschilderung – ähnlich, wie bei Alkoholverbotszonen – wird es in Schweinfurt nicht geben, meint Duske. Die Begründung: "Auch außerhalb von festen Konsumverbotszonen kann der Konsum im Einzelfall verboten sein." Eine Beschilderung wäre daher missverständlich. Mit der Etablierung etwaiger "Kiffer-Hotspots" rechnet die Stadt nicht.
Wo in Schweinfurt gekifft werden kann
Einen Anhaltspunkt, wo Erwachsene in Schweinfurt kiffen können, liefert die sogenannte Kiffer-Karte eines Softwareentwicklers aus Koblenz. Anhand von Berechnungen, die auf Geodaten basieren, zeigt die Karte an, wo im gesamten Bundesgebiet legal Cannabis geraucht werden kann. Die in der Karte gezeigten Sperrgebiete haben allerdings keinen offiziellen Status.
Ein Blick auf die "Kiffer-Karte" zeigt, dass der nördliche sowie westliche Teil der Schweinfurter Innenstadt rot markiert und das Kiffen dort nicht erlaubt ist. Anders sieht es hingegen am Roßmarkt, dem Marktplatz oder in der Kesslergasse aus. Dort ist Kiffen laut Karte künftig nachts und in Abwesenheit von Minderjährigen erlaubt.
Generell gilt beim Betrachten der Karte, dass die Angaben nicht vollständig sind. Sperrzeiten in Fußgängerzonen sowie das Vorhandensein von sogenannten Cannabisclubs und die unmittelbare Gegenwart von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren werden darauf nicht beachtet. Sperrzonen können also in Wahrheit weiter reichen als abgebildet.
Kiffen am Theater verboten
Ebenfalls laut Karte verboten bleibt das Kiffen am Theaterplatz und im angrenzenden Chateaudunpark. Anders als in Würzburg ist auch rund um den Schweinfurter Hauptbahnhof der Konsum verboten. Zwischen dem Hauptbahnhof und der Innenstadt wiederum darf man kiffen, ebenso am Volksfestplatz im nördlichen Bereich.
Anders sieht es am Campus der Technischen Hochschule (THWS) aus. Die überwiegenden Campusareale befinden sich meist in der Nähe von Sportstätten oder Schulen und damit in roten Gebieten. Wer am Main kiffen will, muss künftig über die Maxbrücke laufen. Auf der Maininsel ist der Konsum laut Karte erlaubt. Entlang der Gutermann-Promenade und am unteren Marienbach bleibt Cannabis tabu. Wer am Baggersee rauchen will, darf das nur am Westufer des Sees.
Darf ich auf meinem Balkon rauchen?
Und was gilt, wenn sich mein Balkon zu Hause innerhalb einer Verbotszone befindet? "Das ist neben anderen Punkten aus dem Gesetz und dem dazu erlassenen Bußgeldkatalog derzeit noch unklar", erklärt Werner Duske.
"Bei der Sichtweite handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Ausgestaltung aktuell noch nicht genau definiert ist. Insofern ist eine Bewertung nur im Einzelfall möglich", meint Kriminaloberkommissarin Carmen Aufmuth. Heißt, bei einem Abstand des Balkons von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich einer entsprechenden Einrichtung ist eine Sichtweite laut Polizei nicht mehr gegeben.