
Vor wenigen Wochen sollte in Güntersleben ein augenscheinlich gesunder Baum gefällt werden. Das hatte das Bauamt beschlossen und einen Mitarbeiter mit dem Fällen der circa 15 Meter hohen Hainbuche im Birkenweg beauftragt. Doch noch bevor dieser seine Motorsäge an der Rinde des Baumes ansetzten konnte, ging ein Ehepaar dazwischen und stoppte die Fällarbeiten.
Ihr Mann sei auf den Mitarbeiter zugegangen und habe mit ihm diskutiert. "Wir konnten die Fällung tatsächlich vorerst stoppen", erzählt die Bewohnerin, die anonym bleiben möchte, gegenüber dieser Redaktion. Die Bauarbeiten im Zuge der Renaturierung des Dürrbachs beobachten sie und ihr Mann schon seit einiger Zeit kritisch.
Bauamt sagt: Gemeinde hat kein Interesse, einen gesunden Baum zu fällen
In einer E-Mail an die Redaktion zeigt sie sich überzeugt: Der Baum sei vor den Renaturierungsarbeiten des Dürrbachs gesund gewesen und erst durch fehlende Schutzvorkehrungen im Zuge der Bauarbeiten beschädigt worden.
"Die Gemeinde hat kein Interesse daran, einen gesunden Baum aus einer Grünfläche zu entfernen", erklärt Martin Stöcker, Bauamtsleiter in Güntersleben auf Nachfrage dieser Redaktion zu den Hintergründen der Baumfällung. Es sei bereits im Jahr 2011 bei einer routinemäßigen Baumkontrolle festgestellt worden, dass die Hainbuche im Birkenweg "schadhafte Stellen aufweist". Eine Gefahr für Menschen, Grundstücke, Häuser oder den Straßenverkehr sei nicht auszuschließen gewesen.
Man habe daraufhin versucht, den Verbleib des Baumes so lang wie möglich zu sichern. Zusätzlich dazu habe das Bauamt außerdem veranlasst, im selben Jahr eine Elsbeere zu pflanzen, die langfristig die Hainbuche ablösen solle. Bis heute hat der neu gepflanzte Baum eine Höhe von fünfeinhalb Metern erreicht und kann in den kommenden Jahren bis zu 30 Meter hoch wachsen, erklärt Stöcker.
Hainbuche bereits seit September 2022 nicht mehr zu retten gewesen
Im September 2022 sei bei einer erneuten Baumkontrolle festgestellt worden, dass die Hainbuche den Anforderungen nicht mehr entspräche und auch durch Baumpflegemaßnahmen nicht mehr gerettet werden könne. Das war der Grund, warum die Hainbuche bei den anstehenden Bauarbeiten, anders als an die umliegenden Bäume, nicht mit einer Holzverkleidung geschützt worden ist, erklärt Stöcker. "Wir arbeiten mit Steuergeldern und versuchen selbstverständlich immer Synergieeffekte auszunutzen", so der Bauamtsleiter weiter.
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet normalerweise Bäume im Sommer zu fällen. Liegt eine entsprechende Ausnahmegenehmigung vor, darf eine Gemeinde Bäume auch in der Zeit zwischen Februar und Oktober fällen. Diese hat Güntersleben beim Landratsamt Würzburg eingeholt und muss den Baum nun bis zum 31. August 2023 fällen, denn nur bis dahin befreit die Genehmigung die Gemeinde vom zeitlich beschränkten Gehölzrückschnittsverbot.
Wie geht man mit dieser Art Mensch künftig um?
Tragen sie die Kosten für die Verzögerung?