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Würzburg
Baumfäller hatte Motorsäge bereits angesetzt: Ehepaar aus Güntersleben verhindert das Fällen eines Baumes – zu Unrecht
Rund 15 Meter hoch ist die Hainbuche im Birkenweg in Güntersleben. Als sie abgesägt werden sollte, geht ein Ehepaar dazwischen. Warum der Baum nun trotzdem gefällt wird.
In Güntersleben sollte vor wenigen Wochen ein 15 Meter hoher Baum gefällt werden – doch dann schritt eine Bewohnerin des Dorfes ein.
Foto: Heiko Becker | In Güntersleben sollte vor wenigen Wochen ein 15 Meter hoher Baum gefällt werden – doch dann schritt eine Bewohnerin des Dorfes ein.
Milla Dorst
 |  aktualisiert: 03.09.2023 03:48 Uhr

Vor wenigen Wochen sollte in Güntersleben ein augenscheinlich gesunder Baum gefällt werden. Das hatte das Bauamt beschlossen und einen Mitarbeiter mit dem Fällen der circa 15 Meter hohen Hainbuche im Birkenweg beauftragt. Doch noch bevor dieser seine Motorsäge an der Rinde des Baumes ansetzten konnte, ging ein Ehepaar dazwischen und stoppte die Fällarbeiten.

Ihr Mann sei auf den Mitarbeiter zugegangen und habe mit ihm diskutiert. "Wir konnten die Fällung tatsächlich vorerst stoppen", erzählt die Bewohnerin, die anonym bleiben möchte, gegenüber dieser Redaktion. Die Bauarbeiten im Zuge der Renaturierung des Dürrbachs beobachten sie und ihr Mann schon seit einiger Zeit kritisch.

Bauamt sagt: Gemeinde hat kein Interesse, einen gesunden Baum zu fällen

In einer E-Mail an die Redaktion zeigt sie sich überzeugt: Der Baum sei vor den Renaturierungsarbeiten des Dürrbachs gesund gewesen und erst durch fehlende Schutzvorkehrungen im Zuge der Bauarbeiten beschädigt worden. 

"Die Gemeinde hat kein Interesse daran, einen gesunden Baum aus einer Grünfläche zu entfernen", erklärt Martin Stöcker, Bauamtsleiter in Güntersleben auf Nachfrage dieser Redaktion zu den Hintergründen der Baumfällung. Es sei bereits im Jahr 2011 bei einer routinemäßigen Baumkontrolle festgestellt worden, dass die Hainbuche im Birkenweg "schadhafte Stellen aufweist". Eine Gefahr für Menschen, Grundstücke, Häuser oder den Straßenverkehr sei nicht auszuschließen gewesen.

Man habe daraufhin versucht, den Verbleib des Baumes so lang wie möglich zu sichern. Zusätzlich dazu habe das Bauamt außerdem veranlasst, im selben Jahr eine Elsbeere zu pflanzen, die langfristig die Hainbuche ablösen solle. Bis heute hat der neu gepflanzte Baum eine Höhe von fünfeinhalb Metern erreicht und kann in den kommenden Jahren bis zu 30 Meter hoch wachsen, erklärt Stöcker.

Hainbuche bereits seit September 2022 nicht mehr zu retten gewesen

Im September 2022 sei bei einer erneuten Baumkontrolle festgestellt worden, dass die Hainbuche den Anforderungen nicht mehr entspräche und auch durch Baumpflegemaßnahmen nicht mehr gerettet werden könne. Das war der Grund, warum die Hainbuche bei den anstehenden Bauarbeiten, anders als an die umliegenden Bäume, nicht mit einer Holzverkleidung geschützt worden ist, erklärt Stöcker. "Wir arbeiten mit Steuergeldern und versuchen selbstverständlich immer Synergieeffekte auszunutzen", so der Bauamtsleiter weiter.

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet normalerweise Bäume im Sommer zu fällen. Liegt eine entsprechende Ausnahmegenehmigung vor, darf eine Gemeinde Bäume auch in der Zeit zwischen Februar und Oktober fällen. Diese hat Güntersleben beim Landratsamt Würzburg eingeholt und muss den Baum nun bis zum 31. August 2023 fällen, denn nur bis dahin befreit die Genehmigung die Gemeinde vom zeitlich beschränkten Gehölzrückschnittsverbot.

 
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  • Jürgen Seifert
    Da ich selbst als Baumkontroleur in einer Gemeinde tätig bin möchte ich mich fachlich hierzu auch einmal zu Wort melden. Bäume werden in der Regel zweimal im Jahr kontrolliert. Einmal während der Baum im Laub steht und des weiteren im unbelaubten Zustand um Schäden noch besser zu erkennen. In der Regel werden Schäden nicht nur aufgenommen sondern auch digital gespeichert mit einer App. Wenn Gemeinde transparent ist macht sie diese Daten für die Öffentlich zugänglich, so das man den Verlauf von Krankheiten und Schädigungen anhand von Bildern über die Jahre aufzeichnen kann. Gerade die Spezies Carpinus leitet in unseren Gefilden sehr an der Trockenheit und wird in den nächsten Jahrzehnten aus unseren Breitengrad verschwinden. Ich versuche in meinem Job auch in erster Linie Bäume so lange wie Möglich zu erhalten.
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  • Sven Issing-Knospe
    Es werden mit d. Kommentierungen wieder Anwohner angegangen, die sich für Naturschutz u. für d. Allgemeinheit eingesetzt haben! Ich habe die Situation in den vergangenen Wochen verfolgt. Aus erster Hand weiß ich, dass zum Zeitpunkt der ursprüngl. geplanten Fällung von gemeindl. Seite keine Begründung gegeben werden konnte, warum der Baum gefällt werden muss. Es war desh. richtig und wichtig, dass Anwohner gg. diese Aktion vorgegangen sind. Man muss die mangelnde Kommunikation und Transparenz der handelnden Personen der Gde. in Frage stellen und nicht die Anwohner kritisieren. Das behördl. Handeln war nicht nachvollziehbar. Was das mit Klimaklebern, laut einem Kommentar, zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht! Ich finde es eher verwerflich in der heutigen Zeit d. Klimawandels einen 50 Jahre alten Baum zu fällen ohne wenigstens alles versucht zu haben ihn zu erhalten. Die Gde. hat erreicht was sie wollte, der Baum liegt! Am Stammholz sieht man keine schadhaften Stellen, komisch!
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  • Harry Amend
    Auch für Sie gilt, sowas sollte man Profis überlassen die davon was stehen, denn nur weil man am Stamm nichts sieht heißt e ja nicht das ein baum Gesund ist. Ich verweise hier gerne nochmals auf meinen Kommentar der weiter unten steht.
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  • Sven Issing-Knospe
    Wie gesagt, es geht darum, dass zum Zeitpunkt der Fällung von behördlicher Seite keine Begründung gegeben werden konnte! Wie schön, dass sie andere Menschen beurteilen, obwohl sie mir persönlich nicht einmal bekannt sind!
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  • Harry Amend
    Es ist immer wieder Belustigend wie manche manche Bürger meinen sich wichtig machen zu müssen und nach Behördenauskunft schreien, privat aber lieber um die Behörden einen großen Bogen machen. Der Baum war krank, wenn auch nicht sichtbar nach außen, ob es Ihnen nun passt oder nicht.
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  • Sven Issing-Knospe
    Wichtig machen Sie sich momentan nur und greifen hier Leser an, die ihre Meinung kundtun! Woher nehmen Sie denn den Sachverstand eine Beurteilung über Zustand des Baumes abzugeben?! Noch einmal, Fakt ist, dass zum Zeitpunkt der ursprünglichen Fällung Willkür vorlag und mein Sachverstand, den Sie mir nicht absprechen können sagt, dass behördliche Maßnahmen zu begründen sind, Ermessen auszuüben ist, eine Maßnahme noch weitere Voraussetzungen erfüllen muss. Diese Voraussetzungen lagen ursprünglich nicht vor! Diese wurden erst nach Wochen nachgeliefert! Und solche Formulierungen wie „auch für Sie gilt“ sparen Sie sich besser zukünftig!
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  • Jürgen Gittel
    Was wäre denn gewesen, wenn der Baum umgefallen wäre und jemand verletzt hätte? So gesehen, war die Fällung als Präventivmaßnahme richtig. Zum Glück haben die sich nicht an den Baum geklebt zwinkern
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  • Hiltrud Erhard
    Rechtfertigt eine kritische Beobachtung, Arbeitsabläufe zu behindern und dann um seiner Meinung Nachdruck zu verleihen, das über die Zeitung zu lösen?
    Wie geht man mit dieser Art Mensch künftig um?

    Tragen sie die Kosten für die Verzögerung?
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  • Heinrich Höllerl
    Dieser Bericht trägt auf jeden Fall zur Transparenz bei: Die Behörden machen sich solche Entscheidungen nicht leicht und es gibt viele Regularien zu beachten.
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  • Harry Amend
    Da trägt überhaupt nichts zur Transparenz bei wenn man den Mund öffnet aber gleichzeitig anonym sein möchte. Sowas passt hinten hinten wie vorne nicht. Aber wir kennen ja mittlerweile dieses Phänomen aus dem Internet, man sieht etwas und schon meint man man muss zu allem was sagen obwohl man weder die Ausgangslage kennt noch irgendwie den Sachverstand dazu hat um etwas zu beurteilen.
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