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Würzburg/Aschaffenburg
Amtsleiter aus Unterfranken über die Kontrolle der Wasserentnahmen: "Wir können nur Schlimmeres verhindern"
Wer Wasser aus der Natur entnehmen darf, muss die verwendete Menge melden. Der Chef des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg sagt, warum es in der Praxis anders läuft.
Der Leiter des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg, Friedrich Altmann, sagt: 'Wir müssen bei den Wasserentnahmen auf die Bremse treten.'
Foto: Thomas Obermeier | Der Leiter des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg, Friedrich Altmann, sagt: "Wir müssen bei den Wasserentnahmen auf die Bremse treten."
Angelika Kleinhenz
 |  aktualisiert: 26.05.2023 02:31 Uhr

Wer Wasser aus der Natur entnimmt, braucht eine Genehmigung vom Landratsamt oder der kreisfreien Stadt. Die Kontrolle der Wasserentnahmen ist Aufgabe der Wasserwirtschaftsämter. In Unterfranken sollen also die Fachleute in den beiden Wasserwirtschaftsämtern Aschaffenburg und Bad Kissingen sicherstellen, dass jede neue Wasserentnahme noch verträglich ist für die Natur und dass niemand Wasser klaut. Damit niemand mehr entnimmt, als ihm zusteht, muss die tatsächlich entnommene Menge dem Landratsamt im Folgejahr gemeldet werden. Das Landratsamt gibt die Daten an das Wasserwirtschaftsamt weiter. So die Theorie.

Eine gemeinsame Recherche von Main-Post und Bayerischem Rundfunk legt offen: Bei fast 60 Prozent aller knapp 1900 Wasserentnahme-Rechte in Unterfranken - die Trinkwasserversorger nicht mitgerechnet - haben die Entnehmer den Behörden in den Jahren 2018 bis 2021 nicht gemeldet, wie viel Wasser sie tatsächlich aus Brunnen, Quellen, Bächen, Flüssen und Seen entnommen haben.

Warum funktioniert die Kontrolle nicht? Friedrich Altmann, der Leiter des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg, berichtet über Personalmangel, fehlende Digitalisierung, Altrechte und dem in der Vergangenheit oft zu sorglosen Umgang mit dem Wasser.

Herr Altmann, kann das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg alle Wasserentnahmen kontrollieren?

Friedrich Altmann: Das ist genau das Problem. Es gibt Hunderte wasserwirtschaftliche Anlagen in unserem Amtsbezirk: Grundwasser-Entnahmen, Kläranlagen-Einleitungen, Bauwerke am Gewässer. Pro Landkreis prüft eine Person der Technischen Gewässeraufsicht nach "pflichtgemäßem Ermessen", ob Genehmigungsbescheide eingehalten werden. Ich vergleiche das mit der Radarkontrolle der Polizei. Es kann nicht an jeder Kreuzung jemand stehen, der die Geschwindigkeit – bei uns ist es die Einhaltung der Wasserrechtsbescheide – kontrolliert.

Amtsleiter aus Unterfranken über die Kontrolle der Wasserentnahmen: 'Wir können nur Schlimmeres verhindern'
In Ihrem Amtsbezirk sollen also sieben Personen in fünf Landkreisen und zwei Städten knapp 1400 Wasser-Entnahmen überwachen?

Altmann: Genau. Das geht nur stichprobenartig mit Schwerpunkt-Kontrollen. Wir wissen aber nie, was jemand nachts oder am Wochenende tut. Wir können nur Schlimmeres verhindern. Eine flächendeckende Kontrolle, wie es sicher wünschenswert wäre, ist nicht zu gewährleisten.

Der Würzburger Landrat hat angekündigt, dass das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg in diesem Sommer Hilfe von der Polizei bekommt – zumindest in der Bergtheimer Mulde.

Altmann: In der Tat. Die Polizei soll gezielt zu den Zeiten kontrollieren, in denen unsere Behördenvertreter nicht unterwegs sind. Sie haben von uns Karten bekommen, wo die einzelnen Brunnen liegen und sollen Uhrzeit und Zählerstand aufschreiben. Diese Daten werden dann mit den Daten, die uns die Wasserentnehmer später selbst einreichen, abgeglichen. Denn die Betreiber der Brunnen müssen ein Betriebstagebuch führen und die tatsächlich entnommenen Wassermengen dem Landratsamt meist bis März des Folgejahres vorlegen.

Wir haben im Oktober 2022 bei allen Landratsämtern nachgefragt, wie viel Wasser 2021 tatsächlich entnommen wurde. Bei mehr als der Hälfte aller Entnahmen wussten das die sieben Ämter in Ihrem Zuständigkeitsbereich nicht. 2018 bis 2020 waren die Datenlücken noch größer.

Altmann: Es gibt ein gewisses Defizit. Weil leider auch die Landratsämter völlig überlastet sind und deshalb den fehlenden oder unvollständigen Meldungen nicht konsequent hinterhergehen können. Oft schreiben wir die Landratsämter an, dass Entnehmer XY nicht fristgerecht gemeldet hat. Die Landratsämter müssen manche Entnehmer dann bis zu fünf Mal mahnen, bis Unterlagen vorgelegt werden. Das ist mühselig und zeitaufwändig.

Wenn aber jemand Wasser klaut, also mehr entnimmt, als er darf, merken Sie das nicht!

Altmann: Das ist natürlich sehr schwer zu kontrollieren – vor allem, wenn der Entnehmer auch noch falsche Entnahmemengen meldet. Wir können nur im Rahmen unserer Möglichkeiten versuchen, möglichst viele Fälle aufzudecken.

Der ein oder andere Entnehmer mag argumentieren: Bei meiner kleinen Wassermenge sind ein paar Kubikmeter mehr nicht so schlimm...

Altmann: Wenn einer 100 Kubikmeter Wasser mehr entnimmt, ist das illegal, aber in der Regel noch kein großes Problem für den Wasserhaushalt. Wenn es aber viele machen, sieht die Sache schon anders aus. Einige Entnehmer melden auch ohne schlechtes Gewissen ihre Mehrentnahmen. Das ist in etwa so, wenn Sie die Polizei fragt: Sind Sie zu schnell gefahren? Und Sie antworten: Ja, in Zone 50 bin ich immer 80 Kilometer pro Stunde gefahren.

Was passiert, wenn jemand erwischt wird, weil er mehr Wasser entnimmt als ihm zusteht?

Altmann: Wir melden es dem zuständigen Landratsamt oder der Stadt. Sie fordern den Betreffenden auf, dies zu unterlassen. In manchen Fällen werden auch Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und Bußgelder verhängt.

Personalmangel ist das eine Problem. Fehlende Digitalisierung das andere. Für unsere Anfrage, wie viele Wasserentnahmen für welchen Zweck pro Landkreis genehmigt sind, saßen einzelne Behördenmitarbeiter bis zu einer Woche im Keller über alten Akten.

Altmann: Es gibt Ämter, deren Wasserbücher immer noch aus Leitz-Ordnern bestehen. Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg hat vor etwa zehn Jahren auf Digitalisierung umgestellt. Es gibt aber nach wie vor die vielen alten Wasserrechtsbescheide. Bis diese vollständig und perfekt digitalisiert sind, wird es noch Jahre dauern. Es hilft ja auch wenig, nur die Bescheide zu scannen. Man muss den Inhalt in durchsuchbaren Datenbanken systematisch erfassen.

Apropos alte Wasserrechte: In Unterfranken gibt es mehr als 300 Bescheide, die zeitlich unbefristet sind. Also unendlich lange laufen. Beim Grundwasser machen sie fast zehn Prozent der Menge aus, die in ganz Unterfranken entnommen werden darf.

Altmann: Es gibt in Bayern sogenannte "Altrechte" aus der Zeit vor dem Wasserhaushaltsgesetz von 1907. Sie sind im Detail sehr kompliziert und können nicht einfach entzogen werden. Es gibt aber sehr wenige dieser "Altrechte". Die meisten älteren Wasserrechte haben so lange Laufzeiten oder keine Mengenbeschränkungen, weil früher das Wasserrecht oft zu sorglos gehandhabt wurde, weil Wasser gefühlt im Überfluss vorhanden war.

Dann könnte man viele alte Wasserrechte aufheben angesichts sinkender Grundwasserspiegel?

Altmann: Das ist nicht so leicht. Heute werden für Industrie und Landwirtschaft meist nur noch "beschränkte widerrufliche Erlaubnisse" vergeben. Die könnte man unter gewissen Bedingungen aufheben. Es gibt aber Wasserrechte, die einst als "gehobene Erlaubnisse" vergeben wurden. Würde man sie widerrufen, müsste man möglicherweise den Entnehmern eine Entschädigung zahlen, sollte dadurch deren Existenz gefährdet sein. Und dann gibt es noch die "Bewilligungen". Bei diesen Rechten müsste fast schon die Welt untergehen, bevor man sie aufheben kann. Hier sind die Anforderungen an einen Widerruf extrem hoch. 

Gibt es keine Möglichkeit, alte Wasserrechte an aktuelle Klimaveränderungen anzupassen?

Altmann: Zum Wohl der Allgemeinheit sind laut Wassergesetz nachträgliche Auflagen möglich. Etwa, dass man die Wassermenge reduziert. Doch dafür müssten wir nachweisen, dass diese eine Entnahme zu einer Verschlechterung des Gesamtwasserhaushalts führt. Das ist leider in etwa so schwer nachzuweisen, wie dass ein bestimmter Autofahrer den Klimawandel anheizt. Da wir ohnehin mehr als ausgelastet sind, konzentrieren wir uns auf die neuen Bescheide. Viele Erlaubnisse laufen in den nächsten Jahren aus und müssen neu beantragt werden. In diesen neuen Rechtsverfahren werden dann die aktuellen Entwicklungen berücksichtigt. Das bedeutet sehr oft, dass viel geringere Mengen genehmigt werden.

Würde ein Wassercent, also die Bepreisung des kostenlosen Wassers, die Probleme lösen?

Altmann: Ja. Weil dadurch auch die Entnehmer verstehen, dass die Nutzung von Wasser in der Natur, das uns allen gehört, nicht umsonst sein kann. Es wäre ein Anreiz für große Entnehmer, Wasser zu sparen. Denn wer eine Million Kubikmeter Wasser entnimmt, für den machen auch nur ein paar Cent pro Kubikmeter Wasser einen großen Unterschied aus. Würde Wasser Geld kosten, könnte man "Wasserklau" auch härter bestrafen. Dann wäre man – je nachdem, wie der Wassercent in Zukunft rechtlich ausgestaltet ist – schnell beim "Abgaben hinterziehen", also im Strafrecht. Das ist eine andere Hausnummer als wenn jemand sagt: "Ich habe ein bisschen zu viel Wasser entnommen."

Datenrecherche: Wer darf in Unterfranken Wasser entnehmen?

In einer gemeinsamen, mehr als sechsmonatigen Recherche haben die Main-Post und der Bayerische Rundfunk bei allen Landkreisen und drei kreisfreien Städten in Unterfranken die Wasserrechte von Industrie, Landwirtschaft, Weinbau, Kommunen, Fischwirten, Vereinen, Privatpersonen erfragt. In der großen Datenrecherche hat die Redaktion mehr als 2000 Entnahmerechte (einschließlich Trinkwasserentnahmen) ausgewertet und viele Hintergrundgespräche geführt. Die Ergebnisse dokumentieren Missstände bei der Wasser-Entnahme-Praxis in Bayern. Alle gesammelten Artikel dazu lesen Sie hier in unserem Dossier.
Quelle: akl
 
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  • KurtSchneider
    Spannend wird es dann, wenn irgendwann in wahrscheinlich naher Zukunft der Bevölkerung mitgeteilt wird, dass sie nur noch ein kleines Wasserkontingent erhält, dies selbstverständlich digital per Fernabfrage kontrolliert wird, während sich bei der Landwirtschaft weiterhin nichts ändert und die gleichen Ausreden über Personalmangel und Vergleiche mit dem Straßenverkehr hinausposaunt werden. Vielleicht werden sich dann einige Bürger an die Brunnen mit den illegalen Entnahmen kleben, um dort den Abfluss zu verhindern. Das nenne ich dann Zivilcourage nach der Berufung auf den juristischen Gleichheitsgrundsatz wäre das nicht einfach zu bestrafen.
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  • guenter-kraft@t-online.de
    Wie immer in dieser Liga, nichts hören, nichts sehen, nichts sagen und nichts im Geringsten unternehmen. Das Spielchen ist hinlänglich bekannt. Weiter so!!!
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  • BuergerKar
    Werde doch schön , wenn alle wasserentnahmestellen auf einer öffentlich zugänglichen Karte verzeichnet werden und jedermann dort bei einer Beobachtung den aktuellen zählerstand eintragen kann.
    Es gäbe bestimmt viele Mountainbiker und Wanderer, viele umweltaktivisten und interessierte , die auf diese Weise ihren Beitrag leisten würden.
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  • Littlejoe
    Jahrelang hat sich niemand darum gekümmert. Plötzlich erfährt man, da gibt es Bürger die entnehmen mehr Wasser als erlaubt und schon ist jeder unschuldig. Es geht nicht nur um unterlassenes Kontrollieren sondern wie wird das in Zukunft abgestellt und überwacht.
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  • friedrich.angene@t-online.de
    Unfähiger Behördenleiter oder auch - eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!
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  • brensieg@web.de
    Aber die Polizeibeamten, welche alleine in Unterfranken tausende von Überstunden vor sich herschieben, finden ganz bestimmt noch so viel Zeit, die Arbeit der Landrats- und Wasserwirtschaftsämter mit zu übernehmen. 🤣🤣
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  • Arcus
    Wenn die Polizei auf das Verfolgen von harmlosen Cannabiskonsumenten verzichtet, haben die viel, ganz viel Zeit.
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  • bernd_schuhmann@t-online.de
    Ernährung scheint nicht wichtig zu sein .
    Oder bei mir kommt der Strom aus der Steckdose.
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  • kafrumbi
    Einfach nur abgedroschen, tausendmal ausgelutscht...bringt die Gesellschaft nicht weiter!
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  • ralfestenfeld@aol.com
    Es ist ein Armutszeugnis, dass sich Herr Altmann als Leiter des Wasserwirtschaftsamts hier selbst ausstellt. Man stelle sich vor, ein leitender Angestellter eines Unternehmens der Wirtschaft würde dies in dieser Form und Weise tun! Er wäre in Kürze seinen Posten los. Im Umfeld der Behörden ticken hier die Uhren - nicht nur die Wasseruhren - anders.
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  • xyz12
    A propos "Bergtheimer Mulde" und "polizeiliche Überwachung".
    Was tut sich denn da mit den im Raum stehenden Fällen von (wiederholten?/dauerhaften?) Verstößen gegen das Eichgesetz? Sind MAINPOST & BR auch hier weiter dran?

    Es kann nämlich nicht sein, daß hier strafrechtlich bewehrte Sachverhalte vor sich hindümpeln und auf der anderen Seite bei Ordnungswidrigkeiten (im Straßenverkehr) - zu Recht übrigens - genauer hingeschaut wird.
    Das wäre nämlich mMn in Abstraktion ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ...
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  • xyz12
    Ich schätze ... ich fürchte da ist Politik im Spiel!
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  • martina.biedermann@stadtbau-wuerzburg.de
    Insgesamt ziemlich peinlich , schon alleine die digitale Wüste
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  • p-koch-dettelbach@t-online.de
    Digitalisierung hilft auch nix wenn die Kontrolleure nicht ausschwärmen und ganz analog schauen wie rum die Wasseruhr läuft.
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  • p-koch-dettelbach@t-online.de
    Bei 230 Arbeitstagen im Jahr könnten 7 Personen 1610 Wasserentnahmestellen kontrollieren wenn jede dieser Personen täglich nur eine Wasserentnahmestelle kontrollieren täte.
    Wird wenigstens das gemacht?
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  • Ironic
    Der Job dieses Mannes wäre allerdings gewesen, auf dieses Fiasko hinzuweisen - und nicht erst auf Nachfrage zu erklären, dass man das nicht kontrollieren kann.
    Und der Vergleich mit dem Straßenverkehr - es tut mir leid - aber der hinkt doch - die Entnahmestellen sind doch fest vor Ort und fahren nicht in der Gegend rum.
    Und wenn man es doch mit Autos vergleichen möchte: Jedes Fahrzeug muss wenigstens alle 2 Jahre zum TüV.
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  • Ironic
    Das ist ja ein behördlicher Offenbarungseid!
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  • fheilgenthal@t-online.de
    Sozusagen in Bayern der staatliche Freifahrtschein für Betrug! Man darf das nur nicht auf ein Schild schreiben und damit demonstrieren, sonst kriegt man vielleicht Ärger mit der Polizei.
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  • JHK
    "In Ihrem Amtsbezirk sollen also sieben Personen in fünf Landkreisen und zwei Städten knapp 1400 Wasser-Entnahmen überwachen"

    7 Pers. x 220 Arbeitstage = 1.540 Tage
    => 0.9 Kontrollen/Tag ... und das können die Mitarbeiter des Amtes nicht leisten ?

    Warum auch ?

    Der "Chef" gibt in der Presse den Freibrief und das monatliche Geld kommt so oder so.

    Noch ein Tipp zur Überwachung, es gibt digitale Wasseruhren mit Fernabfrage. Da muss man noch nicht mal mehr das Amt verlassen.

    Das Problem hierbei, das nennt sich Fortschritt und das kann "Amt" nicht !

    Armes Deutschland
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  • ge@baenba.de
    Ich bin ja nicht vom Fach, aber wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist die Anzahl der Wasserrechte ungleich der Anzahl der Entnahmestellen. Bei uns betreiben die Landwirte teils zig Brunnen, dazu noch Pumpen an der Pleichach. Waere schön, wenn das die Redaktion mal klären könnte. Währe interessant zu wissen ob sich jedes Recht auf einen speziellen Brunnen bezieht und wenn ja kennen die überhaupt die Standorte? Was ist mit nicht genehmigten Entnahmestellen? Woran erkenne ich, ob ein Brunnen legal ist?
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