
Ende der Zettelwirtschaft: Im neuen Jahr soll die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland kommen - eine Art lebenslanger, digitaler Aktenordner für Gesundheitsdaten wie Medikamentenlisten, Befunde oder Laborwerte. Die Politik will damit den Versorgungsalltag und die Forschungsmöglichkeiten verbessern. Mediziner aus Unterfranken sehen der Einführung noch skeptisch entgegen.
Wie funktioniert die ePA? Und welche Daten werden darauf gespeichert? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Ab wann gibt es die elektronische Patientenakte für alle?
Ab 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten automatisch von den Krankenkassen angelegt. Wer die Akte nicht nutzen möchte, kann laut Bundesgesundheitsministerium widersprechen (Opt-Out-Regelung).
Zunächst startet die ePA vier bis sechs Wochen lang in den beiden Modellregionen Franken und Hamburg. Für die Versicherten dort werde die ePA "prioritär" angelegt, so ein Ministeriumssprecher. Zugleich würden die Systeme "unter realen und zugleich kontrollierten Bedingungen in Betrieb genommen". Die elektronische Akte muss also ihre Alltagstauglichkeit in den Praxen beweisen, ab Anfang März 2025 soll sie bundesweit nutzbar sein.
Was wird auf der ePA gespeichert?
Auf der ePA werden Informationen wie Arztbriefe, Diagnosen, Therapiemaßnahmen oder Entlassbriefe gespeichert, aber auch eine Liste der eingenommenen Medikamente, die automatisch aus E-Rezepten erstellt wird. Grundsätzlich soll die ePA eine versichertengeführte Akte sein: Das bedeutet, die Patienten kontrollieren selbst, was gespeichert oder gelöscht wird und wer die Daten nutzen darf.
Wie kann der Versicherte auf seine elektronische Patientenakte zugreifen?
Um die eigene ePA einsehen und nutzen zu können, benötigen Versicherte die entsprechende App ihrer Krankenkasse. Mit dieser App lassen sich zum Beispiel Dokumente hoch- und runterladen oder löschen sowie Zugriffsberechtigungen erteilen oder widerrufen.
Generell ist die ePA auf die Nutzung mit digitalen Endgeräten wie Smartphone, Tablet oder Laptop ausgelegt. "Menschen ohne eigenes Smartphone werden ihre ePA in ausgewählten Apotheken einsehen können", heißt es vom Bundesgesundheitsministerium.
Außerdem können Versicherte jemanden benennen, der stellvertretend ihre ePA verwalten darf - zum Beispiel ein Familienmitglied. Auch die Krankenkassen sollen Patienten ohne geeignetes Endgerät bei der Nutzung der ePA unterstützen.
Wie kann ich der Einrichtung der ePA widersprechen?
Derzeit informieren die gesetzlichen Krankenkassen alle Versicherten über die Anlage der elektronischen Patientenakte. Wer keine Akte will, hat sechs Wochen Zeit, zu widersprechen. Je nach Kasse unterscheiden sich die Möglichkeiten zum Widerspruch.

Wer kann die Daten auf der ePA sehen?
Ab Mitte Januar 2025 gilt: Sobald Patienten ihre Gesundheitskarte in einer Praxis oder Klinik in das Lesegerät stecken, bekommt der Arzt im Rahmen der Behandlung standardmäßig für 90 Tage Zugriff auf die Akte.
Zusätzlich können Versicherte über die ePA-App festlegen, wer auf welche Daten in der Akte zugreifen darf und wie lange. So können sie den Zugriff frühzeitig beenden oder über 90 Tage hinaus verlängern, etwa für den eigenen Hausarzt. Falls Versicherte nicht möchten, dass ein Arzt oder Psychotherapeut auf die ePA zugreift, können sie ihn ausschließen.
Bekommen Privatversicherte auch eine ePA?
Private Krankenversicherungen können ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte anbieten, müssen es aber nicht. Dabei gilt für die elektronische Patientenakte bei Privatversicherten ebenfalls das Opt-Out-Prinzip.
Sind die Daten auf der ePA sicher?
Vom Bundesgesundheitsministerium heißt es dazu: "Die Daten werden in der ePA verschlüsselt abgelegt". Niemand außer dem Versicherten (oder seinem Stellvertreter) und berechtigten Behandlern könne die Inhalte lesen. Der Zugriff auf die ePA erfolgt über die Telematikinfrastruktur, "ein sicheres, in sich geschlossenes Netz".
Werden die Daten der ePA zu Forschungszwecken genutzt?
Daten aus der ePA können nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums ab Juli 2025 "in pseudonymisierter Form für die Forschung als auch für weitere Zwecke im öffentlichen Interesse" genutzt werden. Pseudonymisiert bedeutet, dass Angaben wie Name oder Geburtsdatum entfernt werden.
Wer nicht möchte, dass seine Daten genutzt werden, kann laut Ministerium widersprechen. Dann würden keine Inhalte "aus der ePA an das Forschungsdatenzentrum ausgeleitet". Es sei auch möglich, die Nutzung der Daten auf bestimmte Zwecke einzuschränken.
Was sagen Mediziner in Unterfranken zur Einführung der ePA?
Im Vergleich zum ePA-Start sei die Einführung des E-Rezepts noch "entspannt gewesen", warnt Dr. Mohammad Ahmadi, unterfränkischer Bezirksvorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbands. In seiner Praxis in Mainstockheim (Lkr. Kitzingen) habe er mit einem Patienten testweise versucht, dessen Akte zu befüllen. Das Ergebnis: ein Systemabsturz. "Alles war für 20 Minuten lahmgelegt."
Dem Hausärzte-Sprecher ist der Unmut anzuhören. Wenn das Ganze so laufen soll, wie angedacht, Patienten also jederzeit Befunde in die Akte stellen und wieder löschen lassen könnten, sei das unmöglich: "Ich habe keine Ahnung, wie sich Herr Lauterbach das vorstellt", sagt Ahmadi. Die geplanten bürokratischen Abläufe würden einen enormen Aufwand für die Praxen bedeuten.
"Da kommt ein Riesenbatzen Arbeit auf uns zu, das wird richtig anstrengend", warnt auch Joachim Lentzkow, unterfränkischer Vorstandbeauftragter der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns. Im Moment sei die Befüllung der ePA noch extrem umständlich, das System unausgereift.
Und dann sei da noch die Frage, ob Patienten wirklich alle Einträge in ihrer Akte lesen wollten und sollten. Denn es gebe auch Vermerke, wenn sich jemand danebenbenehme, etwa "das Personal bedroht oder bei mir auf den Tisch spuckt", sagt Lentzkow. Nicht jedem Patienten dürften also alle Einträge gefallen.
Es wird immer von Digitalisierung geredet und. wenn dann Digitalisierung kommt, dann wird gejammert. Ich finde das ganz schon Technologie feindlich.
Und beim Thema Verbrenner reden viele von technologie offen. Na dann seid mal technologie offen und schätzt die Vorteile der E-Akte und schaut nicht immer auf die Nachteile.
Woher haben sie diese Information?
Wieder ein Sieg der Bürokratie. Als ob wir nicht grössere Probleme hätten.Doch hat diese Elektronische Karte noch einen anderen Zweck, nämlich die Erfassung aller Bürger und ggfs. die Nutzung der Daten bei Pandemien oder auch individuell.
Außerdem: wer es nicht will soll halt einfach widersprechen.....
Jahrzehnte auf dem Buckel.
Müssen jetzt meine sämtlichen Ärzte aus dieser langen Zeit ihre Befunde etc. in meine E-Akte einspeisen? Na, dann mal viel Vergnügen...
Sie können auch selbst Einträge in derE-Akte machen.