
Der Nachbarlandkreis Fulda ist weiterhin trauriger Rekordhalter bei der Sieben-Tage-Inzidenz in Hessen. Auch für Dienstag meldete das Robert-Koch-Institut mit 333 wiederum einen Wert, der weit über der Grenze von 200 liegt, ab der weitere Einschränkungen festzulegen sind.
Nach einigem Zögern und nach Beratungen beschlossen die Verantwortlichen des Landkreises am Montag eine geänderte Allgemeinverfügung zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus. Als entscheidende Neuerung wurde der Passus eingefügt: "Der Bewegungsradius für tagestouristische Ausflüge wird auf den Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort (politische Gemeinde) beschränkt. Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, 13. Januar, 0 Uhr, in Kraft und gilt bis zum 18. Januar."
Landrat Bernd Woide stellte fest, dass damit verhindert werden soll, "dass der Landkreis Fulda zum Hotspot für überregionale touristische Aktivitäten wird". Neben der Allgemeinverfügung diene dazu auch die Sperrung einer Vielzahl von Parkplätzen und Zufahrtsstraßen an den Wochenenden in der hessischen Rhön.
Gilt für Einheimische und Besucher
Wichtig an der Neu-Regelung: Sie gilt nicht nur für alle Personen aus dem Landkreis Fulda, sondern auch für alle, die tagestouristische Ausflüge in den Landkreis Fulda unternehmen möchten und damit auch für Besucher aus der Bayerischen Rhön.
Entscheidend in diesem Zusammenhang ist die Definition des Begriffes "tagestouristischer Ausflug": Die lautet verkürzt: Eine Tagesreise ohne Übernachtung, die nicht wegen eines Einkaufs, Arzttermins, Besuchs oder einer sportlichen Aktivität angetreten wird.
Bei den derzeitigen Schneeverhältnissen stellt sich natürlich für Wintersportfreunde aus der Bayerischen Rhön die Frage, ob sie die Loipen oder die Winterwege in der hessischen Rhön weiter nutzen dürfen. Zum einen führt zum Beispiel die Loipe zwischen Holzberghof und Sennhütte in der Langen Rhön auch über Flächen in Hessen. Zum anderen sind viele Langläufer aus der ganzen Region gerne im Loipenzentrum am Roten Moor oder vom Parkplatz Schwedenwall in Richtung Wasserkuppe unterwegs.
Wintersport weiter möglich, Parkplätze zu
"Die Langläufer und Winterwanderer aus der Bayerischen Rhön müssen sich keine Sorgen machen", stellt Anna-Lena Bieneck von der Pressestelle des Landkreises Fulda auf Nachfrage klar, "die Nutzung von Wanderwegen und Loipen ist von der Neuregelung nicht betroffen und weiterhin möglich."
Das gilt auch an den Wochenenden, allerdings gibt es da eine Einschränkung: Die Parkplätze in der hessischen Rhön bleiben weiterhin an den Wochenenden gesperrt. Wie der Gersfelder Bürgermeister Steffen Korell erläuterte, könne über die Sperrung der touristischen Parkplätze auf und um die Wasserkuppe am vergangenen Wochenende ein sehr positives Fazit gezogen werden. Ein erneuter Besucheransturm sei ausgeblieben. Vereinzelte Park- und Verkehrsverstöße hätten zu Verwarnungen und Bußgeldverfahren geführt. Entsprechend würden die Parkplätze auf und um die Wasserkuppe auch am kommenden Wochenende, 16. und 17. Januar, wieder zwischen 9 und 16 Uhr gesperrt werden.
Ein weiterer Faktor könnte das Wetter sein: Das war zumindest am Dienstag eher ungemütlich. Es schneite und war sehr windig. Inzwischen besteht eine erhöhte Schnee- und Windbruchgefahr. Wanderer und Loipennutzer werden um erhöhte Vorsicht gebeten und sollten, zu ihrem eigenen Schutz, bei stärker werdendem Wind bewaldete Gebiete meiden.