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Berlin
Lockdown-Verlängerung: Wo eine Einschränkung des Bewegungsradius kommt
Die Verlängerung des Lockdowns bis Ende Januar steht fest. Auch auf eine Einschränkung des Bewegungsradius in Kreisen mit sehr hohen Inzidenzwerten hat man sich geeinigt.
Bund und Länder beraten am Dienstag über die Verlängerung des Lockdowns.
Foto: Jens Büttner, dpa | Bund und Länder beraten am Dienstag über die Verlängerung des Lockdowns.
dpa
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:20 Uhr

Bund und Länder haben sich angesichts der weiter hohen Corona-Zahlen auf eine Verlängerung des Lockdowns bis 31. Januar verständigt. Ebenso haben sie sich darauf verständigt, dass in Landkreisen mit hohen Corona-Infektionszahlen weitere Maßnahmen zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort ergriffen werden sollen. Das geht aus dem Beschlusspapier hervor.

Einschränkungen für Landkreise ab einer Inzidenz von 200

Gelten soll die Einschränkung für Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern - sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge sollen demnach keinen triftigen Grund darstellen, wie es in den Teilnehmerkreisen hieß.

Laut des Entwurfs für ein Beschlusspapier weisen über 70 Landkreise eine Inzidenz von über 200 auf. In Unterfranken wären derzeit die Landkreise Haßberge und Rhön-Grabfeld von der Maßnahme betroffen.

Private Zusammenkünfte

In Erweiterung der bestehenden Beschlüsse sind auch private Zusammenkünfte wie schon im Frühjahr nur noch alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet werden, heißt es in dem Beschlusspapier. Diese Regelung wird nicht an eine bestimmte Inzidenzzahl geknüpft. Bisher sind Treffen mit bis zu fünf Personen aus anderen Haushalten gestattet.

Die seit dem 16. Dezember geltende Schließung von weiten Teilen des Handels, der Gastronomie und von Schulen wie Kindertagesstätten soll bis 31. Januar beibehalten werden. 

 
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