Der entsprechende Passus ist relativ kurz gehalten. "In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100 000 Einwohner sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort hinaus untersagt", heißt es im Beschluss des bayerischen Kabinetts vom Dreikönigstag. Doch was heißt das konkret?
Neben den Kontakten will die Staatsregierung auch die Mobilität der Bevölkerung einschränken und so die Ausbreitung des Virus bremsen. Es gehe darum, "daheim zu bleiben", erklärte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Freitag im Landtag.
Sie gilt für alle Bewohner eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt, in der die Sieben-Tages-Inzidenz den Wert von 200 übersteigt. Der 15-Kilometer-Radius, in dem man sich dann noch bewegen darf, wird dabei aber nicht ab der eigenen Haustüre gemessen, sondern ab der Grenze der jeweiligen politischen Gemeinde, in der man wohnt. Die Regel kann aber auch Personen betreffen, die nicht in einem Corona-Hotspot wohnen: Wie Söder am Freitag erklärte, können Kreise oder Städte, in denen der Inzidenz-Wert bei über 200 liegt, Ausflüge in ihr Gebiet untersagen. Das heißt: Würde die Inzidenz im Landkreis Rhön-Grabfeld bei über 200 liegen, im Landkreis Würzburg bei 100, könnte der Landkreis Rhön-Grabfeld den Würzburgern – und allen anderen – einen Ausflug in die Rhön verbieten.
Die Regelung betrifft nur touristische Tagesausflüge. Einkaufen gehen oder die Fahrt zur Arbeit zum Beispiel fallen nicht unter die 15-Kilometer-Regel.
Unklar. Das Robert Koch-Institut (RKI) liefert täglich am frühen Morgen die Corona-Zahlen für jeden deutschen Landkreis und jede kreisfreie Stadt. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) liefert seine Zahlen täglich gegen 14 Uhr. Die Werte unterscheiden sich aufgrund unterschiedlicher Meldezeiten teilweise deutlich. Welche Zahlen die Staatsregierung der 15-Kilometer-Regel zugrundelegt, ließ Söder am Freitag offen. Das Gesundheitsministerium konnte die Frage am Freitagnachmittag noch nicht beantworten. Auch die Frage, ob nur tagesaktuelle Zahlen herangezogen werden, oder ob der Inzidenz-Wert in betroffenen Kreisen erst wieder einen gewissen Zeitraum unter 200 liegen muss, bevor die Regel wieder aufgehoben wird, blieb zunächst offen.
Das ist Aufgabe der Polizei. Das Polizeipräsidium Unterfranken wollte am Freitag aber noch nicht erklären, wie man sich auf die Regelung vorbereitet: Man wolle erst die Abstimmung im Landtag abwarten, so ein Sprecher. Flächendeckende Kontrollen werden allerdings kaum realisierbar sein. Thorsten Grimm, Bezirksvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), sieht hier ein personelles Problem. Auch die Frage nach dem polizeilichen Vorgehen sei schwierig zu beantworten. Denkbare wäre es, so Grimm, die Beschränkung im Rahmen von Verkehrskontrollen zu kontrollieren und sich auf ortsfremde Kennzeichen zu konzentrieren. Wie zielführend das aber ist, sei fraglich.
Sie sind zu spät dran.
Lesen Sie den aktuellen.Artikel in der Main Post
Ausnahmen: Warum die 15-Kilometer-Beschränkung nur Ausflügler trifft
da ist alles erklärt.
Damit erübrigt sich Ihr gesamter Kommentar
https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/15-kilometer-beschraenkung-warum-sie-nur-ausfluegler-trifft-art-10550737
Sie argumentieren schon wieder mit Behauptungen die ich gar nicht geschrieben habe!!!
Siehe meinen Kommentar vom 03.01.
https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/dr-helds-corona-tagebuch-anfragen-aus-den-nachbarlaendern-art-10547726
Zitat: "Das ist Aufgabe der Polizei. Das Polizeipräsidium Unterfranken wollte am Freitag aber noch nicht erklären, wie man sich auf die Regelung vorbereitet"
Das hängt nicht nur an personellen Problemen der Polizei sondern auch an ganz praktischen Problemen! Es müsste in Zweifelsfällen der genaue Kontrollpunkt (GPS) dokumentiert werden. Anschließend müsste von der richtungsweise äußersten Gemeindegrenze des Wohnorts des Betroffenen ebenfalls eine genaue Koordinaten ermittelt werden. Zudem müsste das rechtssicher geschehen - wer soll das leisten? Müssen am Ende Vermessungsämter o.ä. Amtshilfe leisten und dürfen die das überhaupt?
Dann gibt es so viele Ausnahmen die eine Überschreitung des Radius ermöglichen, die sich aber schlecht ermitteln und kontrollieren lassen!
Aber wie schreibt einer so zutreffend, ""Wenn der gesunde Menschenverstand und die Eigenverantwortung nicht funktionieren ist der Staat zum handeln gezwungen.""!
Braucht es noch mehr Wort?
Nein!!!!
Grausam dabei ist, dass es so viele Menschen gibt, bei denen dieser Satz auch noch zutrifft!
Das Schöne an der Demokratie ist, dass jeder seinen Schwachsinn von sich geben kann, aber man/(frau) ja nicht allen Schwachsinn hören und schreiben muss!
Da steht:
„ Das Schöne an der Demokratie ist, dass jeder seinen Schwachsinn von sich geben kann, aber man/(frau) ja nicht allen Schwachsinn hören und schreiben muss!“
Aber lieber 91189, wie hat man schon vor mehr als 50 Jahren gesungen.
A mancher lernts nie!
Frage am Rande, was würden Sie vorschlagen?
Die 15Km sind abhängig des Gemeindegebietes und nicht einfach die 15 km anhand der Mittelpunkted des Ortes als Grundlage nehmen. Für einem kleinen Obolus kann ich Ihnen mit wenigen Klicks über ein Geoprogramm einen korrekten 15km Buffer um jede Gemeinde legen, sodass genau abzulesen ist, wie weit der Bewegensraum der jeweiligen Gemeindebewohner ist
Das Virus wird von Mensch zu Mensch übertragen. Das heißt es müssen Kontakte zwischen den Menschen stattfinden damit das Virus übertragen werden kann.
Wirksamste Methode: Keine Kontakte.
Wenn jeder sich daran hält möglichst wenig Kontakte zu haben, erübrigen sich alle anderen Fragen:
Wo beginnt der Radius
Ausgangssperren nachts
Hausstand plus eine Person
Usw.
Viele haben wirklich nichts anderes im Sinn als irgendwo Ausnahmen zu finden damit sie diese sinnvollen Massnahmen umgehen können.
Die Hauptsache ICH und dann die ANDEREN.
„Das Virus wird von Mensch zu Mensch übertragen. Das heißt es müssen Kontakte zwischen den Menschen stattfinden damit das Virus übertragen werden kann“
Habe ich am Anfang meines Kommentars geschrieben.
Haben Sie das gelesen und verstanden?
Anscheinend nicht, sonst würden Sie hier nicht überall (nicht nur bei mir) so eigenartige Kommentare von sich geben.
Habe Sie schon einmal gefragt, ob Sie ein besonderer Spaßvogel sind, der sich jedesmal freut, wenn jemand auf seinen „Kommentar“ hereingefallen ist oder ob Sie einen Aluhut tragen.
Siehe meinen Kommentar vom 03.01.
https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/dr-helds-corona-tagebuch-anfragen-aus-den-nachbarlaendern-art-10547726
Wenn die Argumente ausgehen oder andere anderer Meinung sind, die Ihnen und Ihren Mitstreitern nicht passt wird’s wohl persönlich! Scheint dann nur noch mit Unterstellungen oder Beleidigungen zu gehen?
Kennen Sie den Unterschied zwischen einer Behauptung und einer Frage.
Ich habe eine Frage gestellt?
„ Scheint dann nur noch mit Unterstellungen oder Beleidigungen zu gehen?“
Ich habe niemanden etwas unterstellt noch beleidigt!!!!
hentinger hat heute die Frage beantwortet.
Er trägt einen Aluhut. (Kommentar bei FFP2-Masken)
Da war meine Frage doch gar nicht so unberechtigt!!!