
Das deutsche Rentensystem ist ein politischer Dauerbrenner und dementsprechend immer wieder von Änderungen und Reformen betroffen. Dass das reguläre Renteneintrittsalter seit 2007 ab dem Jahrgang 1964 bei 67 Jahren liegt, dürfte den meisten noch ein Begriff sein, wie es sich mit diversen Varietäten verhält, wohl eher weniger. Im folgenden finden Sie daher vier Spezialformen der Rente kurz erklärt.
1. Ab wann Frührente oder Altersrente möglich ist
Früher in Rente, das wünschen sich wahrscheinlich die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Doch das ist gar nicht so einfach und für gewöhnlich mit deutlich verminderten Rentenzahlungen verbunden. Anspruch auf abschlagsfreie Zahlungen aus der Rentenkasse hat man frühestens ab dem 63. Lebensjahr, aber auch nur, wenn das Geburtsjahr vor 1947 liegt. Bis zum Geburtenjahrgang 1964 steigt diese Altersgrenze auf das 65. Lebensjahr.
Hat die Beitragszahlerin oder der Beitragszahler bis zu diesem Zeitpunkt 45 Jahre Erwerbstätigkeit vorzuweisen, besteht die Möglichkeit vorzeitig und bei vollen Bezügen in Rente zu gehen. Sind bis dorthin mindestens 35 Beitragsjahre erreicht, kann die sogenannte "Altersrente" beantragt werden. Wer sich dafür entscheidet, muss jedoch für jeden vorgezogenen Monat eine 0,3-prozentige Rentenminderung in Kauf nehmen, wie folgende Grafik veranschaulicht:

2. Die Erwerbsminderungsrente
Carsten Vetter, Bezirksgeschäftsführer beim Sozialverband VdK, rechnet durch die vielseitigen, vor allem auch psychischen Belastungen durch die Corona-Pandemie mit einem längerfristigen Anstieg bei den Erwerbsminderungsrenten. Generellen Anspruch auf eine solche Rente haben Menschen, die zu krank sind, um länger als sechs Stunden am Tag zu arbeiten. Ob auch sonst alle Voraussetzungen für einen Anspruch erfüllt sind, sollte man noch vor Antragstellung über eine Erwerbsminderungsrentenauskunft prüfen lassen.
Helfen können dabei laut Vetter etwa auf Rentenrecht spezialisierte Organisationen wie der Sozialverband VdK Bayern oder die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Spezialisierte Rentenberater und Rechtsanwälte können ebenfalls zu Rate gezogen werden und können auch konsultiert werden, wenn der durchaus häufige Fall eintritt, dass der Antrag abgelehnt wird.
3. Beim Thema "Immobilienverrentung" ist Vorsicht geboten
Unter einer Immobilienverrentung oder Immobilienkapitalisierung versteht man die Option im Alter sein Eigenheim zu Geld zu machen, gleichzeitig jedoch darin wohnen bleiben zu können. Was im ersten Moment gut klingt, birgt in seinen unterschiedlichen Formen der Umsetzung stets finanzielle Nachteile etwa gegenüber dem Verkauf des Hauses.
Der Grund dafür ist eine Lebenserwartungskalkulation, die zur Absicherung des Käufers überdurchschnittlich hoch angesetzt wird. Dadurch erhalte der Verkäufer laut dem Verbraucherschützer Merten Larisch deutlich weniger Geld für seine Immobilie, als sie wirklich wert ist. Er schätzt diese Möglichkeit der Altersvorsorge daher als "nicht empfehlenswert" ein.
4. Die Grundrente
Bei der Grundrente, die seit dem 1. Januar 2021 in Deutschland gilt, handelt sich nicht um eine eigenständige neue Form der Rente. Vielmehr gewährt das Gesetz einen individuellen Zuschlag zur Rente. Die Annahme, sie sei eine Art bedingungsloses Grundeinkommen, trifft nicht zu.
Ob man Anspruch auf die Grundrente hat, ist in erster Linie abhängig von den eigenen Grundrentenzeiten, den Entgeltpunkten sowie dem Haushaltseinkommen. Als Durchschnittszuschlag gibt die Deutsche Rentenversicherung einen Wert von 75 Euro pro Monat an. Für die Grundrente bedarf es keines gesonderten Antrags, die Überweisung erfolgt automatisch.

Auch wenn Stephan Fasshauer, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV), vor falschen Erwartungen warnt und erklärt, dass "die meisten Rentner die Grundrente nicht bekommen werden", war der Zuspruch enorm. Die häufigsten Fragen unserer Leserinnen und Leser, wie etwa die, welches Einkommen bei der Grundrente angerechnet wird und welches nicht, haben wir für Sie gesammelt und von Expertenseite ausführlich beantworten lassen:
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Die nächste Generation kann das System ja abschaffen.
Dann bin ich nicht mehr, und muss mir dann das gejammere der Alten die es abgschafft haben anhören.
Meine verzweifelten und unermüdlichen Bemühungen wieder eine Stelle als abhängig Beschäftigter in steuer- und sozialabgabenpflichtiger Tätigkeit zu finden scheiterten leider.
Ohne den GdB-50 hätte ich daher bis einschließlich Juni 2022 arbeiten, oder mich aus eigenem Vermögen ernähren und die Krankenkassenbeiträge selbst zahlen müssen. Den GdB-50 verdanke ich der Hilfe einer Arbeitsamtsberaterin, die mir bereits an der Wende der 80-er zu den 90-er Jahren erste Hilfestellung gegeben hat und der nützlichen Zuarbeit meines letzten Arbeitgebers.
Zu meinem großen Bedauern war es mir daher 8 Jahre vor der regulären Zeit nicht länger möglich meinen Fleiß und meine Expertise in die Solidargemeinschaft einzubringen.
Die jüngeren Generationen dürfen einzahlen und werden sehr wahrscheinlich nur die alte Generation finanzieren, ohne selbst davon etwas zu haben.
Und da überlegt man dann noch, wie man das System am besten zu seinen eigenen Gunsten ausnutzen kann.
Gleichzeitig hinterlässt man den jüngeren einen Berg voll Schulden, ein nicht zukunftsfähiges Rentensystem, einen kaputten ÖPNV, ein veraltetes Bürokratiemonster und die Klimakatastrophe. (Aufzählung nicht vollständig)
Und da wundert man sich wirklich, dass die Jüngeren weiterhin freitags auf die Straße gehen?
Welch herrliche Lebensleistung.
Chapeau!
Krankenversorgung, Kindergeld, Baukindergeld, Kindergarten, Schule, Uni und und und...
Da wäre ein wenig Demut und Dankbarkeit von Seiten der Jungen an die ältere Generation die in aufopferungsvoller und selbstloser Arbeit die Grundlagen des heutigen Wohlstands geschaffen hat durchaus angebracht.
Danke.
Bitte verraten Sie uns doch wie!
Viele Angehörige der jungen Generation erhalten doch bei einer Studiendauer von 10 - 15 Semestern deutlich mehr Geldleistungen an Bafög, als manche Rentner, die naiv genug waren bis zum regulären Renteneintrittsalter zu ackern an Gesamtrente beziehen.
Denn diese sterben oft genug kaputt und verbraucht nach 2 oder 3 Jahren Rentenbezug weg.
Alles was ich habe wurde mit ehrlicher, harter Arbeit erworben und es ist mein gutes Recht den Renteneintritt so zu steuern, dass ich meine restlichen Lebensjahre gut und gerne genießen kann. Denn meine Rente bemißt sich nach meinen einbezahlten Beiträgen.
Die junge Generation kann sich erst dann als Groß- und Alleszahler aufspielen, wenn sie wirklich einmal soviel geleistet und eingezahlt hat wie die heutigen Senioren.
Immer mehr Senioren verlieren durch dauerndes Rentnerbashing ohnehin die Lust jetzt noch großartig zu arbeiten und zu zahlen.
Danke.
Die Rendite bei Rentenbeitragszahlungen ist grottenschlecht. Daher lieber privat vorsorgen und kreativ nach Wegen des Frühausstiegs aus dem Arbeitsleben suchen. Schon alleine dadurch, dass über 58-Jährigen zwei Jahre Arbeitslosengeld 1 zustehen ist viel gewonnen.
Wer es dann noch geschafft hat, den GdB-50 zu erhalten und vielleicht noch krankheitsbedingt längere Krankengeldzahlungen und Reha in Anspruch zu nehmen kann mit sehr geringen Abschlägen gehen und hat obendrein noch Vorteile bei der Steuer und den Krankenkassenbeiträgen.
Wenn man auf die 60 zugeht hat man meist Einiges auf der hohen Kante und sollte daher lieber den vorgezogenen Ruhestand genießen statt sich mit fremdbestimmter Arbeit Gesundheit und Laune zu ruinieren.
Wer seinen Beruf und dessen Ausübung nur als Last empfindet hat definitiv den falschen gewählt.
Sogar in Abhängigkeit zu arbeiten als Angestellter oder Arbeiter kann bereichernd sein durch die täglichen Kontakte und die Zufriedenheit, die man mit den täglichen Erfolgen erhält.
Warum nur wird von so vielen Menschen die tägliche Aufgabe nur als Last und nicht als Bereicherung empfunden?
Auf Arbeit für fremde Leute, fragwürdige Kontakte zu oft genug lästigen Menschen und auf Steuer- und Abgabenzahlen, bis man alt und grau ist kann man da gerne verzichten.
Wie krank ist das den. Das kommt ja schon fast an GdB-100.
Daher ist es nur vernünftig für jeden Beitragszahler eine klare wirtschaftliche Abwägung zu treffen und so früh wie nur möglich einen Ertrag oder zumindest einen Kick-Back für seinen Invest anzustreben.
Wer wirklich solange arbeitet, bis er kaputt ist handelt sehr unvernünftig und wirtschaftlich unklug und läßt sich nur ausnutzen. Wenn man die Wahl hat zwischen passiven Ausnutzen und aktiven Ausnutzen, sollte für jeden Menschen mit wirtschaftlichem Sachverstand die Entscheidung klar sein.
Wer so lange auf der Galeere bleibt bis er kaputt ist, hat vielleicht 45 oder 50 Jahre eingezahlt und kann dann gerade noch 4,5 Monate kassieren.
Wer rechnen kann ist da klar im Vorteil.