zurück
Würzburg
Telefonaktion: Was Sie über die Grundrente wissen müssen
Zahlreiche Leserinnen und Leser informierten sich bei der Aktion der Main-Post über die Grundrente. Diese Fragen beantworteten die Fachleute besonders häufig.
Auch die ersten Rentnerinnen und Rentner in Unterfranken haben in der vergangenen Woche ihren Grundrentenbescheid per Post erhalten.
Foto: SymbolFelix Kästle, dpa | Auch die ersten Rentnerinnen und Rentner in Unterfranken haben in der vergangenen Woche ihren Grundrentenbescheid per Post erhalten.
Claudia Kneifel
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:39 Uhr

Viele Rentnerinnen und Rentner, aber auch Versicherte, die kurz vor dem Renteneintritt stehen, nutzten am Montag die Telefonaktion der Main-Post, um mehr über ihren möglichen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag zu erfahren. Dabei informierten die Fachleute der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern und der Deutschen Rentenversicherung Bund vor allem über die Anspruchsvoraussetzungen und den Zeitpunkt der Auszahlung. Diese Fragen beantworteten sie dabei besonders häufig:

Was ist die Grundrente?

Die Grundrente ist ein individueller Zuschlag zur Rente. Anspruch auf den Grundrentenzuschlag können Rentnerinnen und Rentner haben, die lange gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben. Dabei sind weitere Voraussetzungen und Einkommensgrenzen zu beachten.

Wie hoch ist der Grundrentenzuschlag?

Die Höhe wird anhand der Versicherungsbiografie bestimmt. Die Bundesregierung rechnet im Schnitt mit einem Grundrentenzuschlag von monatlich 75 Euro.

Muss ich den Zuschlag selbst beantragen?

Niemand muss einen Antrag stellen. Ob jemand Anspruch auf den Zuschlag zur Rente hat, wird von der Rentenversicherung automatisch geprüft.

Warum werden erst jetzt die ersten Bescheide verschickt?

Die Grundrente ist das Ergebnis eines schwierigen politischen Kompromisses. Dadurch ist es sehr aufwendig zu ermitteln, welche der 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner einen Zuschlag erhalten – und wie hoch dieser ausfällt. Das Gesetz zur Grundrente gilt bereits seit 1. Januar 2021, doch erst im Juli 2021 wurden die ersten Bescheide an Neurentner verschickt. Dann soll es mit den Ältesten weitergehen. Die Prüfung der gesamten Bestandsrenten wird bis mindestens Ende 2022 dauern.

Habe ich Nachteile, wenn mein Anspruch auf den Zuschlag erst später geprüft werden kann?

Nein, alle Beträge werden ab Beginn des Anspruchs nachgezahlt.

Wird die Grundrente als eigenständige Leistung gezahlt?

Nein, die Grundrente ist keine eigenständige Leistung, sondern ein Zuschlag zur Rente. Sie wird als Teil der gesetzlichen Rente ausgezahlt.

Standen am Montag bei der Telefonaktion zur Grundrente Rede und Antwort: (von links) Horst Zeller, Holger Raab und Thorsten Möller von der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern. Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund nahm die Anrufe in Berlin entgegen. 
Foto: Isabel Albrecht | Standen am Montag bei der Telefonaktion zur Grundrente Rede und Antwort: (von links) Horst Zeller, Holger Raab und Thorsten Möller von der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern.
Bei welchen Renten gibt es einen Grundrentenzuschlag?

Der Zuschlag kommt für alle gesetzlichen Renten in Betracht. Er wird für alle Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Erziehungsrenten und Hinterbliebenenrenten automatisch geprüft.

Wer hat einen Anspruch auf Grundrente?

Um den Grundrentenzuschlag in voller Höhe erhalten zu können, müssen mindestens 35 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten vorhanden sein. Die Grundrente startet in einem Übergangsbereich bereits, wenn 33 Jahre Grundrentenzeiten vorhanden sind. Der Zuschlag zur Rente fällt dann allerdings geringer aus.

Was sind Grundrentenzeiten?

Dazu gehören hauptsächlich Pflichtbeitragszeiten aus Berufstätigkeit, Selbstständigkeit sowie für Kindererziehung oder Pflege. Außerdem Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen bei Krankheit oder Rehabilitation.

Welchen Unterschied macht es, ob ich 33 oder 35 Jahre Grundrentenzeiten erreiche?

Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 35 Jahre mit Grundrentenzeiten zurückgelegt haben, erhalten den individuellen Grundrentenzuschlag in voller Höhe. Zwischen 33 und 35 Jahren gibt es den Zuschlag nur reduziert.

Ich habe noch keinen Bescheid von der Rentenversicherung erhalten. Kann ich prüfen lassen, ob ich einen Anspruch habe?

Ein Anspruch auf Prüfung des Grundrentenzuschlags besteht frühestens ab 1. Januar 2023. Bis dahin werden nach und nach alle Renten zur Prüfung aufgegriffen. Zunächst werden vorrangig die Ansprüche älterer Berechtigter geprüft.

Ich beziehe bereits seit einigen Jahren eine Rente. Bekomme ich auf jeden Fall eine Information, ob ich Anspruch auf Grundrente habe?

Nein, nur Rentnerinnen und Rentner, die Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag haben, bekommen darüber einen Bescheid.

Wird Einkommen auf die Grundrente angerechnet?

Ja. Den vollen Grundrentenzuschlag erhält man bis zu einem monatlichen Einkommen von 1250 Euro für Alleinstehende und 1950 Euro (jeweils brutto) bei Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften. Wird der jeweilige Freibetrag überschritten, werden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet. Bei Einkommen über 1600 Euro (Paare: 2300 Euro, brutto) wird der über diesem Betrag liegende Teil in voller Höhe angerechnet.

Welches Einkommen wird bei der Grundrente angerechnet?

Beim Grundrentenzuschlag werden das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Teil der Rente sowie Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrags angerechnet. Das zu versteuernde Einkommen wird vom Finanzamt an den Rententräger gemeldet, relevante Kapitalerträge sind von den Rentnerinnen und Rentnern der Rentenversicherung mitzuteilen. Kann das Finanzamt keine Einkommensdaten mitteilen, werden Renten und Versorgungsbezüge, bestimmte Altersvorsorgeleistungen und relevante Kapitalerträge als Einkommen berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden zum Beispiel Immobilien und Vermögen.

Telefonaktion: Was Sie über die Grundrente wissen müssen
Welches Einkommen wird nicht auf die Grundrente angerechnet?

Steuerfreie Einnahmen werden nicht auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Hierzu gehören beispielsweise Einnahmen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit und aus einer pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung (Minijob). Pflegen Sie Angehörige und erhalten hierfür einen Verdienst, der nicht höher ist als das gesetzliche Pflegegeld, wird dieser ebenfalls nicht angerechnet. Nicht berücksichtigt werden zum Beispiel auch Immobilien und Vermögen. Auch der Grundrentenzuschlag selbst wird nicht berücksichtigt.

Ich bin selbstständig und habe immer (überwiegend) freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. Bekomme ich auch Grundrente?

Nein, die freiwillig gezahlten Beiträge während einer Selbstständigkeit können nicht bei den erforderlichen 33 Jahren Grundrentenzeit berücksichtigt werden.

Werden Zeiten im Ausland bei den Grundrentenzeiten mitgezählt?

Diese Zeiten werden grundsätzlich bei den Ländern berücksichtigt, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde oder für die das EU-Recht gilt. Zeiten in den USA und der Türkei sind aufgrund entsprechender Regelungen in den jeweiligen Sozialversicherungsabkommen davon aber ausgenommen. Die Höhe eines Grundrentenzuschlags selbst wird allerdings nur aus den deutschen Zeiten berechnet.

Wie geht es weiter, wenn ich meinen Rentenbescheid mit einem Hinweis auf den grundsätzlich zustehenden Grundrentenzuschlag erhalten habe?

Der Bescheid ist zunächst vorläufig. Anschließend erfolgt eine Einkommensprüfung durch einen Datenabgleich zwischen der Rentenversicherung und den Finanzbehörden, um das anrechenbare Einkommen zu ermitteln. Danach wird dann ein endgültiger Bescheid erteilt und ein zustehender Grundrentenzuschlag ausgezahlt.

Muss ich eine Steuererklärung abgeben, um die Grundrente zu erhalten?

Nein, in diesem Fall werden von der Rentenversicherung die Renteneinkommen und Versorgungsbezüge (reduziert durch pauschale Abzüge) sowie die abgeltend versteuerten Kapitalerträge als Einkommen angerechnet.

Fragen zur Rente

Sie haben noch Fragen? Die Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung erreichen Sie unter den kostenfreien Servicenummern (0800) 1000 480 18 oder (0800) 1000 4800. Auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de können zudem Renten- oder Reha-Anträge elektronisch erstellt, ein Versicherungsverlauf angefordert oder Online-Rechner genutzt werden.
Quelle: clk
 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Claudia Kneifel
Finanzbehörden
Geringfügige Beschäftigung
Gesetzliche Rente
Gesetzliche Rentenversicherung
Löhne und Einkommen
Pflegegeld
Rente
Renten
Rentner
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top