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Früher in Rente: 6 Tipps, wie das gelingen kann und was Sie dabei beachten müssen
In diesem Jahr können Menschen, die 1957 geboren sind, regulär in Rente gehen. Aber auch Jüngere können unter bestimmten Voraussetzungen früher mit dem Arbeiten aufhören. Was für wen gilt.
Viele Menschen träumen davon, sich möglichst bald in den Ruhestand zu verabschieden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie das gelingen kann. 
Foto: Getty Images | Viele Menschen träumen davon, sich möglichst bald in den Ruhestand zu verabschieden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie das gelingen kann. 
Claudia Kneifel
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:39 Uhr

2023 kann der Jahrgang 1957 in Altersrente gehen. Denn für diesen Jahrgang liegt das reguläre Renteneintrittsalter bei 65 Jahren und elf Monaten. Voraussetzung ist, dass die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt ist. Aber: Viele Menschen möchten schon deutlich früher inRente gehen. Doch so einfach ist das nicht: Denn ein früherer Renteneintritt ist fast nur mit einem deutlichen Abschlag bei den Rentenzahlungen zu bekommen. Katja Braubach von der Pressestelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund hat sechs Tipps zusammengestellt, wie Sie es vielleicht doch früher in den Ruhestand schaffen. 

1. Prüfen Sie, ob Sie schon ab 63 in Rente gehen können

Viele träumen davon: Mit dem Arbeiten aufhören mit 60, 58 oder gar 55 Jahren? Doch es ist nur bedingt möglich, jederzeit in Rente zu gehen. Jedenfalls, wenn man auf Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung angewiesen ist. Anspruch darauf haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer frühestens ab dem  63. Lebensjahr.

"Besonders langjährige Versicherte – das sind Rentenversicherte mit 45 Jahren Versicherungszeit – können ihre Altersrente jedoch ungekürzt vor dem regulären Rentenalter beziehen", erklärt Katja Braubach, Pressesprecherin der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte wird allerdings schrittweise bis zu dem Geburtsjahrgang 1964 auf das 65. Lebensjahr angehoben, sagt Braubach. Wer dessen ungeachtet mit 60 Jahren den Ruhestand wählt, muss die Zeit bis zum 63. Geburtstag durch private Gelder oder andere Einnahmen finanzieren. 

2. Die vollen 45 Jahre nutzen und früher Tschüss sagen

Viele denken, sie könnten altersunabhängig abschlagsfrei in Rente gehen, sofern sie 45 Jahre lang erwerbstätig waren. Diese Annahme ist nicht richtig, denn ein Rentenanspruch besteht für den Jahrgang 1959 erst mit einem Alter von 64 Jahren und zwei Monaten. "Alle anderen Jahrgänge können erst noch später abschlagfrei in Altersrente gehen", sagt Braubach. 

Danach werden die Grenzen schrittweise bis zum Geburtsjahrgang 1964 angepasst. Ab dem Jahr 1964 Geborene, die 45 Beitragsjahre vorweisen, können erst mit 65 Jahren abschlagfrei in Rente gehen. Und werden 45 Beitragsjahre nicht erreicht, können sie erst mit 67 Jahren abschlagfrei in den Ruhestand eintreten.

3. Abschläge ausrechnen und dann entscheiden

Für die Altersrente für langjährig Versicherte reichen bereits 35 Versicherungsjahre. Diese Frührente gibt's zwar schon ab 63, dann aber mit kräftigen Abschlägen.

Ein Beispiel: 2023 erreicht der Jahrgang 1960 die 63-Jahres-Grenze. "Wenn Sie 1960 geboren sind und 35 Jahre auf Ihrem Rentenkonto haben, können Sie also 2023 in Rente gehen. Dann müssen Sie allerdings einen Abschlag von 12 Prozent hinnehmen", sagt die DRV-Pressereferentin. Denn das reguläre Rentenalter erreicht dieser Jahrgang erst mit 66 Jahren und vier Monaten. "Sie gehen also 40 Monate früher in Rente. Da jeder vorgezogene Monat 0,3 Prozent Rente kostet, ergibt sich ein Abschlag von 12 Prozent auf Ihre Bruttorente."

Rechenbeispiel: Wer zu diesem Zeitpunkt Rentenansprüche in Höhe von 1000 Euro erworben hat, bekommt als Rente deshalb nur 880 Euro brutto. Davon gehen dann noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Was viele nicht wissen: "Dieser prozentuale Abschlag auf die Bruttorente gilt ein Leben lang", sagt Braubach. Von den jährlichen Rentenanpassungen profitieren Frührentner aber genauso wie Bestandsrentner.

4. Vorzeitig in Rente mit dem Lebensarbeitszeitkonto

Eine andere Möglichkeit, früher in Rente zu gehen oder am Ende des Berufslebens weniger zu arbeiten, bietet das Lebensarbeitszeitkonto, auch Zeitwertkonto genannt. Dabei spart der Arbeitnehmer während des Berufslebens zunächst selbst Arbeitszeit und Arbeitsentgelt auf dem Lebensarbeitszeitkonto an, zum Beispiel für seinen Vorruhestand. "Dazu zählen etwa Überstunden oder nicht genommene Urlaubstage, die vergütet werden, sowie Gehaltsbestandteile, wie Weihnachtsgeld oder Prämien", erklärt Braubach.

Die Einzahlungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei und können in Höhe und Häufigkeit flexibel gestaltet werden. Die eingezahlten Beträge sind garantiert. Das Lebensarbeitszeitkonto, auf dem das Wertguthaben angespart und verzinst wird, richtet der Arbeitgeber ein.

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Tipp: Die Freistellungszeit hat weitere Vorteile für den Arbeitnehmer. Das Arbeitsverhältnis besteht fort, der Arbeitnehmer bleibt sozialversichert und erhält weiter sein laufendes Einkommen. Kommt es nicht zu einer Freistellungsphase, kann das Guthaben zum Beispiel bei Arbeitgeberwechsel oder bei Rentenbeginn ausgezahlt werden.

5. Nutzen Sie die Flexi-Rente

Die Bundes­regierung hat die Flexi-Rente eingeführt, um Erwerbs­tätigen den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern. Rentnerinnen und Rentner können so ihren Rentenanspruch steigern.

Wer dies anstrebt, hat laut der Deutschen Rentenversicherung zwei Möglichkeiten: Zum einen kann über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus gearbeitet werden, um für jeden zusätzlichen Monat eine Steigerung der Rente von 0,5 Prozent zu erzielen. Der Arbeitnehmer ist also noch nicht Rentner.

Zum anderen ist es möglich, bereits eine (Teil)-Rente zu beziehen und zugleich in die Rentenkasse einzuzahlen. In diesem Fall erhält man ein Prozent des Jahres­ver­dienstes später als Rentner oben drauf. Das heißt, wer also zum Beispiel zwölf Monate länger arbeitet und pro Monat 1000 Euro verdient, erhält beim regulären Renteneintritt zehn Euro mehr Rente.

Tipp: Bei einer Teilrente gibt es bereits Zahlungen aus der Rentenkasse. Zusätzlich ist es möglich, zur Rente etwas hinzuzuverdienen. Die Hinzuverdienstgrenzen sind ab 1. Januar 2023 weggefallen. Aus der weiteren Beschäftigung werden bis zum Erreichen der regulären Altersgrenze auch weiterhin Beiträge gezahlt. Dadurch erhöht sich auch die Altersrente ab der regulären Altersgrenze.

6. Nutzen Sie das Modell der Altersteilzeit

Eine weitere Möglichkeit, Schritt für Schritt in Rente zu gehen, ist die Altersteilzeit. Bei der Altersteilzeit einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine auf 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit bei entsprechend niedrigerem Gehalt.

Der Arbeitgeber stockt dabei das hälftige monatliche Netto-Arbeitsentgelt (sogenanntes Regelarbeitsentgelt) um mindestens 20 Prozent auf. Auch die Rentenversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber während der Altersteilzeit weiterbezahlt. Die Höhe der zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge errechnet sich aus 80 Prozent des Regelarbeitsentgelts. Insgesamt werden somit während der Altersteilzeit (Arbeits- und Freistellungsphase) rund 90 Prozent der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge gezahlt.

Tipp: Die Aufstockungsbeträge sind grundsätzlich sozialversicherungs- und steuerfrei, werden allerdings bei der Steuererklärung für die Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt. Das heißt: Es kann dazu kommen, dass sich der Steuersatz erhöht und Nachzahlungen fällig werden.

Hier kann man sich zum Thema Rente beraten lassen

Wann kann ich in Rente gehen? Wie hoch wird meine Rente voraussichtlich sein? Welche Möglichkeiten habe ich, um eine Rente zu erhöhen?

Wenn Sie ein Gespräch zum Thema Renteneintritt wünschen, erreichen Sie die Experten der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern unter der Telefonnummer (0931) 802-3030. 
Den Rentenantrag online stellen, das Versicherungskonto einsehen und verschiedene Rentenrechner – all das geht auch mit den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung bequem von zu Hause aus. Diese finden Sie zusammen mit zahlreichen Broschüren zum Nachlesen im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de
Tipp: Auch die Verbraucherzentralen oder der Verbraucherservice Bayern bieten eine neutrale unabhängige Altersvorsorge-Beratung an.
Quelle: clk
 
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Kommentare
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    Wer es sich leisten kann, geht so früh wie möglich.

    Da laufen alle Appelle länger zu bleiben ins Leere. Schließlich kann man freie, gesunde, selbstbestimmte Lebenszeit für kein Geld der Welt kaufen.

    Nur sehr Arme oder ziemlich Naive bleiben einen Tag länger als nötig an der Arbeitsfront.
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  • H. A.
    Genauso ist es, da kann auch eine Pressesprecherin der Rentenversicherung erzählen was sie will. Ein Wechsel Schichtdienst Arbeiter ist mit 63 KO, aber davon merken ja unsere Politiker nichts, die werden ja fürstlich entlohnt fürs breitsitzen und erhöhen sich noch mit einem lächeln jährlich ihre Diäten. Man sollte mal zusammenrechen wie viel Geld dem Rentensystem zur Verfügung stehen würde, wenn man bei den Politikern mal das sparen anfangen würde.
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  • C. J.
    Auf eigenen Wunsch hin entfernt.
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