Die Grundrente kommt – wenn auch für viele später als erhofft. Der Bundestag hat das Grundrentengesetz am 2. Juli 2020 beschlossen. Mit der Grundrente soll die Lebensleistung gewürdigt und so für mehr Gerechtigkeit gesorgt werden. Doch die Grundrente ist keine neue Rentenart. "Es handelt sich um einen Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung, der zu allen Renten, also zu Versicherten- ebenso wie zu Hinterbliebenenrenten, gezahlt wird", sagt Stephan Fasshauer, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV). Er warnt aber vor falschen Erwartungen: "Die meisten Rentner werden die Grundrente nicht bekommen."
Carsten Vetter, Bezirksgeschäftsführer des Sozialverbands VdK für Unterfranken glaubt nicht, dass die Grundrente ein wirksames Instrument gegen Altersarmut ist. "Ein Alterseinkommen in Höhe von zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs – denn dies soll mit der Grundrente erreicht werden – ist nicht das, was man sich wünscht, wenn man ein Leben lang gearbeitet hat", sagt Vetter. Er und Stephan Fasshauer von der DRV beantworten unsere Fragen zum Thema.
Die Grundrente soll Geringverdiener im Alter besserstellen und dafür sorgen, dass ihnen mehr zusteht als nur die Grundsicherung im Alter. Sie ist laut DRV ein Zuschlag auf die Rentenansprüche von Geringverdienern.
Das Gesetz zur Grundrente tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Versicherte müssen sich aber darauf einstellen, dass sie ihren Rentenzuschlag erst später ausgezahlt bekommen. "Grund ist vor allem der hohe Verwaltungsaufwand, den die Einkommensprüfung mit sich bringt", sagt Fasshauer. Die Deutsche Rentenversicherung geht davon aus, dass zunächst Neurentner ab Mitte 2021 Grundrente ausgezahlt bekommen – dann natürlich rückwirkend zum Januar. Bei Menschen, die heute schon in Rente sind, könnte es noch bis Ende 2022 dauern, ehe das Geld auf dem Konto ist.
Die DRV geht davon aus, dass etwa 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen Empfänger einer Grundrente sein werden. Da viele Frauen mit Rücksicht auf ihre Familien häufig in Teilzeit und teilweise auch in eher schlecht bezahlten Berufen gearbeitet haben, werden sie eine große Gruppe der Grundrenten-Bezieher darstellen. Auch viele Ostdeutsche, die für niedrige Löhne gearbeitet haben, werden von der Grundrente profitieren. Gutverdiener haben schlechte Karten. SPD und Union haben sich auf eine Einkommensprüfung geeinigt. Das heißt: Nur wessen Haushaltseinkommen eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet, bekommt tatsächlich Geld.
Um Grundrente zu erhalten, müssen Sie eine bestimmte Zeit an Versicherungsjahren vorweisen, die so genannten Grundrentenzeiten. Außerdem zählt das durchschnittliche Bruttoeinkommen aus Ihrem Versicherungsleben: mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten für einen teilweisen Zuschlag, für den vollen Zuschlag mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten. Noch dazu darf der Durchschnittsverdienst nicht höher als 80 Prozent des bundesweiten Durchschnittsverdienstes sein, mindestens jedoch 30 Prozent. Wo Sie mit Ihrem Durchschnittseinkommen stehen, lässt sich an den Entgeltpunkten ablesen, die Ihnen jedes Jahr gutgeschrieben werden.
Grundsätzlich ja, denn Minijob-Zeiten zählen als Grundrentenzeiten. Minijobs können laut DRV dazu beitragen, die geforderten 33 Jahre zu erreichen. Eine Grundrente allein mit Minijobs ist nicht möglich.
Nein, niemand muss einen Antrag stellen, um die Grundrente zu erhalten. Sie wird von der Deutschen Rentenversicherung automatisch ausgezahlt. Wohlgemerkt: Erst 2021 soll die Grundrente starten.
"Leider nicht", sagt Carsten Vetter, VdK-Bezirksvorsitzender. Die Grundrente mildere teilweise das Syndrom, beseitige aber nicht die Ursache von niedrigen Renten. "Falsche politische Weichenstellungen, welche zu Niedriglohn, prekärer Beschäftigung und sinkenden Rentenniveaus führen, sollten korrigiert werden, um auskömmliche Renten zu ermöglichen." Nur so könne man für kommende Generationen Altersarmut vermeiden.
Als Grundrentenzeiten zählen die Zeiten aus sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit, aber auch Pflichtbeitragszeiten der Kindererziehung und Pflege von Angehörigen, Zeiten des Bezugs von Krankengeld oder Reha, Ersatzzeiten wie zum Beispiel Zeiten des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft oder der politischen Haft in der DDR.
Zeiten, in denen Sie Arbeitslosengeld I oder ALG 2 erhalten haben, Zeiten der Schulausbildung, Zurechnungszeit (fiktiv verlängerter Lebenslauf zur Erhöhung einer Erwerbsminderungsrente) und Zeiten, in denen Sie freiwillige Beiträge gezahlt haben.
Die Höhe der Grundrente wird für jeden Versicherten individuell errechnet. Bei der Berechnung kommen Ihre bislang erzielten Entgeltpunkte (EP) ins Spiel. "Durchschnittlich wird sich der Zuschlag auf rund 75 Euro brutto im Monat belaufen. Dabei reichen die Beträge für den Zuschlag je nach Fall von wenigen Cent bis zum Höchstbetrag von rund 420 Euro", sagt Fasshauer.
Die volle Grundrente erhält nur, wer nicht mehr als 1250 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 1950 Euro (Paare) verdient. Wer etwas mehr verdient, bekommt den darüber liegenden Teil des Einkommens zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Oberhalb von 1600 beziehungsweise 2300 Euro ist es damit aber vorbei. Einkommen, das diese Grenze überschreitet, wird voll angerechnet. Die Freibeträge sollen regelmäßig angepasst werden.
Für die Einkommensprüfung zählen unter anderem die eigene Nettorente, eine Witwer- oder Witwenrente und Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrags. Nicht dazu zählen der Grundrentenzuschlag selbst sowie Vermögen wie zum Beispiel Immobilien.
Bei Rentnern, die Zuschüsse in Form von Wohngeld oder Grundsicherung erhalten, soll die Grundrente nicht voll als Einkommen angerechnet werden. Der Freibetrag liegt je nach Höhe der Rente mindestens bei 100 Euro, höchstens jedoch bei 50 Prozent des Regelsatzes zur Grundsicherung. 2020 wären das also maximal 216 Euro.
"Leider nicht alle", sagt Carsten Vetter. Einen Zuschlag erhalten Rentner nur dann, wenn sie wenigstens 33 Versicherungsjahre aufweisen und nur für Monate, in denen wenigstens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes dem Rentenkonto gutgeschrieben wurden. "Viele Menschen werden daher keinen Anspruch haben und weiterhin auf Grundsicherung angewiesen sein." Vetters Fazit: "Bei einem sehr hohen Verwaltungsaufwand für die Rentenversicherung werden große Teile der bedürftigen Menschen nicht erreicht."
Ja, die Grundrente wird auch gezahlt, wenn Sie im Ausland leben.
Die Einkommensprüfung bei etwa 2,9 Millionen Renten und die Berücksichtigung von Partnereinkommen führen zu einem hohen Arbeitsaufwand in einem Terrain, das die Rentenversicherung so noch nicht betreten hat, sagt DRV-Direktor Fasshauer. Zum Start der Umsetzung des Grundrentengesetzes, benötigt die DRV zur Unterstützung der Sachbearbeitung etwa 3500 Vollzeitbeschäftigte zusätzlich, in den folgenden Jahren rund die Hälfte.
Allein die Verwaltungskosten im ersten Jahr, also in der Aufbauphase, werden etwa 24 Prozent der gesamten Ausgaben für den Grundrentenzuschlag ausmachen. "Dauerhaft rechnen wir mit etwa 13 Prozent. Insgesamt erwarten wir – nach einer moderaten Entwicklung in den Vorjahren – einen deutlichen Anstieg unserer Verwaltungskosten im Jahr 2021", so Fasshauer. Allein für die Umsetzung des Grundrentengesetzes sind im Einführungsjahr 2021 rund 410 Millionen Euro angesetzt.
Wie viele Frauen der Kriegsgeneration haben zwar ihr Leben lang gearbeitet, aber halt "Nur" als Minijobber, die es vor 50 Jahren so gar nicht gab. Und haben sich von den paar Kröten auch noch Geld zusammen gespart um freiwillige Rentenbeiträge zu zahlen. Diese Frauen sind heute über 80 Jahre alt und haben vielleicht 350 € Rente. Diese Generation der Mütter deren Schulzeit in die Kriegsjahre viel, die keinen anständigen Beruf erlernen konnten, sie waren bestenfalls auf der Hauswirtschaftsschule. Die uns groß gezogen haben und nebenbei Putzen gegangen sind, das wir es besser haben, einen Beruf lernen konnten. Diese Mütter gehen leer aus, deren Lebensleistung verdient offensichtlich keine Anerkennung.