
Die Corona-Regeln werden auch in Bussen, Bahnen, Straßenbahnen oder Flugzeugen verschärft. Neben der FFP2-Maskenpflicht gilt seit Mittwoch (24. November) die 3G-Regel im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dabei gibt es noch einige Unklarheiten - vor allem bei der Frage, wer die Einhaltung der Regeln kontrollieren soll.
Für wen gilt die 3G-Regel im ÖPNV?
Wer mit Bus, Bahn oder Straßenbahn fahren will, muss entweder geimpft, genesen oder getestet (3G) sein. Davon ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, da sie regelmäßig in der Schule getestet werden. Sollten Schülerinnen und Schüler kontrolliert werden, müssen sie den Schülerausweis vorzeigen. Für Kinder unter sechs Jahren greift die 3G-Regel ebenfalls nicht.
Welchen Test benötigen Ungeimpfte?
Fahrgäste, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen negativen Testnachweis vorlegen, der maximal 24 Stunden alt sein darf. Hierbei zählt sowohl ein PCR-Test als auch ein Antigen-Schnelltest. Ungeimpfte, die täglich im ÖPNV zur Arbeit pendeln, müssen also jeden Tag zum Testen.
Wer zahlt die Corona-Tests?
Wer für die Testkosten aufkommt, ist derzeit noch unklar. Aktuell stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zwei kostenlose Tests pro Woche zur Verfügung, die ihnen ihr Arbeitgeber stellen muss. Zudem können alle Bürgerinnen und Bürger mindestens einen kostenlosen Test pro Woche an einer Teststation in Anspruch nehmen.
Wie wird die Regeleinhaltung kontrolliert?
"Die Einhaltung der entsprechenden 3G-Regelung soll wohl stichprobenartig kontrolliert werden", schätzt Ulrich Fröhlich, Geschäftsführer der Verkehrsunternehmen Verbund Mainfranken (VVM). Auch laut der Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (WVV) sei die Kontrolle "nur stichprobenartig umsetzbar". WVV-Geschäftsführer Bernd Karl verweist auf kurze Strecken mit häufigem Fahrgastwechsel und Haltestellen in kurzen Abständen, was die Kontrolle aller Fahrgäste sehr erschwere.
Was ist noch wichtig bei der Kontrolle der 3G-Regel im ÖPNV?
Nach dem Infektionsschutzgesetz sind die Verkehrsunternehmen dazu verpflichtet, die Einhaltung der 3G-Regel zu überwachen. Aber auch die Polizei und die Ordnungsbehörden können einbezogen werden. Nach Ansicht von Norbert Flach, dem stellvertretenden Landesbezirksleiter der Gewerkschaft Verdi in Bayern, müssten die Kontrollen von geschultem Sicherheitspersonal ausgeführt werden. Die Kontrolle sei den Busfahrerinnen und Busfahrern oder den Schaffnerinnen und Schaffnern nicht zuzumuten, da aggressives Verhalten von einigen Fahrgästen nicht ausgeschlossen werden könne.
In Schweinfurt soll Personal der Stadtwerke Schweinfurt GmbH die Busse stichprobenartig begleiten, teilt Pressesprecher Dirk Wapki mit. Unterstützt werden sie dabei durch einen Sicherheitsdienst. Das Fahrpersonal werde ebenfalls 3G-Nachweise kontrollieren, "sofern es die Fahrgastdichte und die Verspätungslage erlauben".
Führt die unterfränkische Polizei Schwerpunktkontrollen im ÖPNV durch?
Die Polizei Unterfranken kontrolliere allgemein die Einhaltung der geltenden Regeln, teilt Pressesprecher Björn Schmitt auf Nachfrage mit. Die Beamtinnen und Beamten würden auf Hinweise aus der Bevölkerung reagieren oder im Rahmen der Streife selbst aktiv werden. Zudem könne es Schwerpunktkontrollen in Abstimmung mit den zuständigen Behörden geben. Für den ÖPNV hat die Polizei bisher keine Schwerpunktkontrollen geplant. Allerdings ist für kommenden Freitag eine "große Schwerpunktaktion" im Bereich Freizeit und Gastronomie geplant.
Wer kontrolliert die 3G-Regel in Zügen der Deutschen Bahn?
Am Dienstagmittag teilte die Deutsche Bahn (DB) auf ihrer Homepage mit, dass DB-Sicherheits- und -Kontrollpersonal stichprobenartige Kontrollen durchführen wird. Allein im Fernverkehr kündigt das Unternehmen in den ersten Tagen Kontrollen auf 400 Verbindungen an. Am Bahnhof selbst gilt die 3G-Regel noch nicht, sie greift erst beim Betreten des Zuges.
Zur Unterstützung kann auch die Bundespolizei hinzugerufen werden. Das ist "bei etwaigen Folgemaßnahmen" der Fall, so Peter Wolf, Pressesprecher der Bundespolizei Würzburg auf Nachfrage der Redaktion. Zum Einsatz komme es dann beispielsweise, wenn sich eine Person trotz Aufforderung weigert, den Zug zu verlassen.
Was passiert, wenn Ungeimpfte ohne Test im ÖPNV erwischt werden?
Wer ungeimpft und ohne Test den ÖPNV benutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wird jemand dabei von der Polizei erwischt, leitet diese das Ordnungswidrigkeitsverfahren an das zuständige Landratsamt oder die zuständige Stadt weiter. Zudem muss die Person das Fahrzeug unverzüglich verlassen.
Dürfen Ungeimpfte ohne Test den ÖPNV benutzen, wenn Sie auf dem Weg zum Testen sind?
Eine Ausnahme für Personen, die mit dem ÖPNV zu einer Teststation fahren wollen, gibt es laut Schmitt nicht. "Wenn vorgeschrieben ist, dass ein Test benötigt wird", dann dürfe man auch nicht auf dem Weg zum Testen ungeimpft in Bus, Bahn oder Straßenbahn einsteigen.
Gilt auch im Taxi die 3G-Regel?
Alternativ können Ungeimpfte mit dem Taxi zur Teststation fahren, denn im Taxi gilt die 3G-Regel nicht für die Fahrgäste. Die Taxifahrerinnen und Taxifahrer haben sich aber an die 3G-Regel am Arbeitsplatz zu halten. Sowohl Fahrer als auch Gäste müssen im Taxi aber eine FFP2-Maske tragen.
Wird es durch 3G im ÖPNV zu Verspätungen kommen?
Verspätungen zum Beispiel im Schweinfurter ÖPNV sind durchaus möglich, "wenn versucht wird, mit dem Fahr- und Kontrollpersonal zu diskutieren", so Wapki. Außerdem könne es durch die 3G-Regel am Arbeitsplatz zu Ausfällen beim Fahrpersonal kommen, was ebenfalls Auswirkungen auf den Fahrplan haben könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Zimmermann, Main-Post Digitales Management