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Grafenrheinfeld
Weil er die Sprengung der Kühltürme gestört hat: Pro-Atomkraft-Aktivist soll 12.000 Euro Schadensersatz zahlen
Die strafrechtlichen Ermittlungen laufen noch, doch vom Betreiber Preussen Elektra gab es nun Post für den Mann aus Karlsruhe. Wie sich der Betrag zusammensetzt.
Am 16. August 2024 wurden die beiden Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld gesprengt. 
Foto: Patty Varasano (Archivfoto) | Am 16. August 2024 wurden die beiden Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld gesprengt. 
Lisa Marie Waschbusch
 |  aktualisiert: 19.02.2025 02:37 Uhr

Der Pro-Atomkraft-Aktivist Andreas Fichtner, der am 16. August 2024 die Sprengung der Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld gestört hatte, hat Post von Preussen Elektra bekommen: Der Betreiber des Kraftwerks fordert eine Schadensersatzzahlung von knapp 12.000 Euro von dem 37-Jährigen aus Karlsruhe. Die Zahlung soll bis 14. Februar bei Preussen Elektra eingehen.

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