
Das Landratsamt Schweinfurt hat kürzlich sein Interesse bekundet, die Stadthalle in Gerolzhofen bei Bedarf als Notunterkunft für Flüchtlinge nutzen zu wollen. Am 11. Dezember will der Stadtrat dazu einen Beschluss fassen. In einer ersten Sitzung zu dem Thema Ende November zeigte sich nicht nur Norbert Finster (SPD) überrascht von der Äußerung des Sozialamtsleiters der Kreisbehörde, Steffen Beutert, der dem Gremium mitgeteilt hatte, dass das Gebäude mit nicht allzu großem Aufwand zu ertüchtigen wäre.
"Dass mit nur kleinen Änderungen 70 bis 80 Personen auf engstem Raum untergebracht werden können, das klingt für mich nach einem Widerspruch", sagte Finster. Er wunderte sich gerade im Hinblick auf das seiner Meinung nach restriktive Verhalten des Landratsamtes bezüglich einer Weiternutzung für Veranstaltungen in der dafür seit Jahren gesperrten Stadthalle.
Auch in den Sozialen Medien schlägt die Nachricht seit Tagen hohe Wellen. Viele wunderten sich über die geplante, neuartige Nutzung. "Ach kuck, auf einmal ist der baufällige Schuppen brauchbar", schrieb einer in der Facebook-Gruppe "Gerolzhöfer fragen Gerolzhöfer". Die Redaktion hat beim Landratsamt und Stadtbauamt nachgefragt, warum die stadteigene Immobilie als Notunterkunft genutzt werden darf, jedoch nicht für Veranstaltungen.
Wer hat die Stadthalle für Veranstaltungen gesperrt?
Das Landratsamt stellt hierzu klar, dass seitens seines Bauamts keine baurechtliche Nutzungsuntersagung für die Stadthalle erfolgt sei. Diese Aussage bestätigt das Stadtbauamt auf Anfrage. Verantwortlich für die Sperrung ist die Stadt Gerolzhofen. Bürgermeister Thorsten Wozniak zog im September 2017 die Reißleine. Sein Hauptargument lautete: Die bauliche Situation entsprach nicht mehr den Plänen, die das Landratsamt 1975 genehmigt hatte, als die Stadthalle von einer reinen Turnhalle zur Veranstaltungshalle umgebaut worden war.
Welche konkreten Gründe sprachen gegen eine weitere Nutzung?
Die Stadt konnte die Anforderungen an einen modernen Brandschutz im großen Saal nicht mehr erfüllen. Konkret ging es auch um Flucht- und Rettungswege sowie Be- und Entlüftung. Die brandschutzrechtlichen Bestimmungen waren zuvor nur durch Sicherheitswachen der Feuerwehr einzuhalten. Vor sechs Jahren gelangte der Bürgermeister zur Ansicht, dass dies nicht mehr ausreichend ist. Bei einem Vorfall hätte er die Verantwortung übernehmen müssen.
Inwiefern wären Events in der Stadthalle künftig wieder möglich?
Die einzige Lösung wäre eine Ertüchtigung des Brandschutzes. Nur das absolut Notwendigste, so eine Kostenschätzung im Jahr 2017, hätte 800.000 Euro gekostet. Das war der Stadt damals zu teuer, auch weil zu jener Zeit andere Pflichtaufgaben anstanden. Später war von 1,55 Millionen Euro die Rede.
Unter welchen Aspekten ist nun eine Nutzung als Notunterkunft möglich?
Aus Sicht des Landratsamtes wäre die Stadthalle als Notunterkunft mit einer Belegung bis zu 80 Personen geeignet. Für jegliche Nutzung seien die Anforderungen hinsichtlich der Haustechnik, Rauchwarnmelder sowie Flucht- und Rettungswege einzuhalten, informiert die Behörde. "Wenn alle Sicherheitsvorgaben eingehalten werden, können die Räumlichkeiten nach der vorliegenden Planung problemlos als Notunterkunft nutzbar gemacht werden."
Um die Sicherheit auch beim Übernachten zu gewährleisten, müsste unter anderem ein vernetztes Rauchmeldesystem installiert werden. Außerdem wäre ein ständiger Sicherheitsdienst vor Ort notwendig. Zusätzlich würde das Sozialamt vor Inbetriebnahme die mit dem Bauamt besprochenen Arbeiten sowie Überprüfungen des Gebäudes und Anlagen vornehmen, teilt der Pressesprecher mit.
Warum konnte der Stadtrat während der Pandemie dort tagen?
Dies war nur mit einer Einzelgenehmigung für eine Sondernutzung erlaubt, erklärt Stadtbaumeisterin Maria Hoffmann. Sowohl für die Stadtratssitzungen als auch für das dort eingerichtete Impfzentrum und Schnelltestzentrum musste die Stadt immer ein individuelles Brandschutzkonzept für jede einzelne Sondergenehmigung in Absprache mit dem Landratsamt erstellen.
Worin unterscheiden sich Nutzungen für Notunterkunft und Veranstaltungen?
Bei Veranstaltungen sind "aufgrund der in der Regel höheren zugelassenen Personenzahl die zusätzlichen und differenzierteren Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung einzuhalten". Nach Auskunft der Behörde umfasst sie verschärfte Anforderungen an die Flucht- und Rettungswege, die Brandfrüherkennung oder die Lüftungstechnik.
Darauf verweist auch das Stadtbauamt. "Die Auflagen sind höher", erklärt Leiterin Hoffmann. Und damit würden auch die Kosten, so schätzt sie, höher ausfallen, vermutlich sogar erheblich. Wie teuer die nötigen baulichen Maßnahmen für den Betrieb einer Notunterkunft wären, dazu konnten weder das Landratsamt noch die Stadt zum jetzigen Zeitpunkt eine Auskunft erteilen.
Erschwerend kämen die weiteren Nutzer der Stadthalle hinzu, die bei Veranstaltungen berücksichtigt werden müssten. Von der Sperrung ist derzeit nur der große Saal betroffen. Weiterhin genutzt werden aber das TV-Vereinszimmer, die Räume des Kegelvereins SKK und eine Wohnung. Ebenso könnte der Gastronomie-Bereich, der seit 2019 leer steht, wiederbelebt werden. Sollte die Stadthalle als Notunterkunft genehmigt werden, wäre dort die Verpflegung der Flüchtlinge vorgesehen.
Da gibt es doch noch den "Wilden Mann". zentral gelegen und architektonisch vorbelastet.
Oder gibt es da etwa Leute im Stadtrat, die keine Flüchtlinge in der Nähe ihres Geschäfts oder ihrer Wohnung haben wollen??
Andererseits wäre die alte Stadthalle in jedem Fall einer Schulturnhalle vorzuziehen - zum Wohle unserer Kinder.