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Schweinfurt
Urteil nicht rechtskräftig: Verteidiger legen Revision im Prozess um Einsturz der Talbrücke Schraudenbach ein
Der Bundesgerichtshof soll sich mit dem Unglück im Juni 2016 beschäftigen. Warum die Glaubwürdigkeit des Gutachters entscheidend für das Urteil ist.
Die Luftaufnahme zeigt die Unfallstelle am Ersatzneubau der Talbrücke Schraudenbach der Autobahn 7 bei Werneck im Jahr 2016. Gegen das Urteil des Landgerichts Schweinfurt gegen zwei Ingenieure wurde nun Revision eingelegt.
Foto: Hajo Dietz | Die Luftaufnahme zeigt die Unfallstelle am Ersatzneubau der Talbrücke Schraudenbach der Autobahn 7 bei Werneck im Jahr 2016.
Oliver Schikora
 |  aktualisiert: 13.05.2023 02:29 Uhr

Der Prozess um den Einsturz eines Teils der neu gebauten Talbrücke Schraudenbach auf der A 7 nahe Werneck (Lkr. Schweinfurt) im Juni 2016 geht womöglich in eine weitere Runde. Am 3. Mai sprach die 1. Große Strafkammer des Schweinfurter Landgerichts zwei angeklagte Ingenieure wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung schuldig und verurteilte sie zu Haftstrafen auf Bewährung. Deren Verteidigungen legten nun fristgerecht Rechtsmittel ein, wie das Landgericht mitteilte. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel.

Nun soll der Fall am Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden werden, was allerdings mehrere Monate dauern wird. Das Gericht hatte einen 59 Jahre alten Prüfingenieur zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldauflage von insgesamt 10.000 Euro verurteilt. Ein 49 Jahre alter Ingenieur, der dem Prüfingenieur zugearbeitet haben soll, wurde zu neun Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldauflage von 5000 Euro verurteilt.

Ein ebenso angeklagter 65 Jahre alter Prüfingenieur war freigesprochen worden. Der 49-Jährige arbeitet in dessen Firma und soll an den 59-Jährigen "verliehen" worden sein, der durch die Autobahndirektion bereits 2015 damit beauftragt worden war, die statischen Berechnungen für die Traggerüste der neu zu bauenden Brücke zu prüfen.

Bei dem Einsturz des Traggerüstes am 15. Juni 2016 während der Betonage des dritten Bauabschnittes kam ein kroatischer Bauarbeiter ums Leben, 14 weitere Bauarbeiter erlitten teils schwere Verletzungen und sind teilweise bis heute arbeitsunfähig. Das Verfahren gegen einen ebenfalls zunächst mitangeklagten Statiker war im Laufe des Prozesses abgetrennt worden, weil dessen Verteidigerin im April länger erkrankte. Dieses Verfahren beginnt in einigen Monaten von vorne. 

Gericht sah den Gutachter als glaubwürdig an

Das Gericht war in seinem Urteil dem von den Verteidigungen stark kritisierten Gutachter, dem Universitätsprofessor Johann Kollegger aus Wien, gefolgt. Er sah die Ursache für den Einsturz in "unzureichender Planung und fehlender Prüfung", wie Richterin Claudia Guba in ihrer Urteilsbegründung erklärte. "Man hätte das tragische Geschehen vorhersehen und vermeiden können." Der Argumentation der Verteidigungen, es habe sich um "Pfusch am Bau" gehandelt, wie es einer der Verteidiger des 59-Jährigen bezeichnete, folgte das Gericht nicht.   

Entscheidend in der Revision wird die juristische Bewertung des Bundesgerichtshofes zu zwei Themenkomplexen sein: Die Ablehnung des Gerichts weiterer Beweisanträge und des Wunsches nach einem neuen Gutachter durch die Verteidigungen sowie die Antwort auf die Frage, ob die Schlussfolgerungen des Gutachters zur Einsturzursache tatsächlich richtig sind.

Für die beiden Verurteilten geht es um viel, wie auch Richterin Guba bewusst war: Schadensersatz und Schmerzensgeld für die Geschädigten und die Familie des Getöteten, eine "existenzbedrohende, wenn nicht sogar existenzvernichtende zivilrechtliche Schadenshaftung".

 
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