
Im Dezember hat das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg der Thüringer Eisenbahn GmbH (ThE) die Wiederaufnahme des Betriebs auf der stillgelegten Bahnstrecke zwischen Sennfeld und Großlangheim untersagt. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig – und wird es vorerst auch nicht werden. Wie diese Redaktion erfuhr, hat das Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen Rechtsmittel dagegen eingelegt.
Auf Anfrage teilte ein Sprecher am Verwaltungsgericht mit, dass ein Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung innerhalb der Frist bis zum 10. Februar eingegangen sei. Das heißt: Das Verfahren wird in der nächsthöheren Instanz weitergeführt. Zuständig dafür ist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH).
Juristisches Tauziehen seit November 2021
Damit besteht für die ThE weiter die Möglichkeit, doch noch die Genehmigung für den Betrieb eines Güterverkehrs und touristischen Verkehrs auf der Unteren Steigerwaldbahn zu erhalten. Auslöser für die Klage war eine Entscheidung des Verkehrsministeriums, das im November 2021 eine entsprechende Erlaubnis verweigert hatte.
Das Unternehmen mit Sitz in Erfurt wollte nach eigenen Angaben die Bahninfrastruktur entlang der 47 Kilometer langen Strecke auf eigene Kosten wiederherstellen. Das Gericht hatte offensichtlich Zweifel, ob es über das dafür nötige Geld verfügt. Um die Bahnstrecke, auf der vor 18 Jahren der letzte Güterzug fuhr, zu reaktivieren, müsste ein mehrstelliger Millionenbetrag investiert werden.
Die Trasse ist nicht entwidmet, einer Wiederaufnahme des Eisenbahnverkehrs steht formell nichts im Wege. Dem Freistaat Bayern liegt bezüglich einer Wiederinbetriebnahme derzeit nur der Antrag der ThE vor, hieß es kürzlich auf Anfrage.
Die Kriterien für Streckenreaktivierungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) würden weiterhin gelten, teilt Sandra Höldl von der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) mit. Die BEG plant, finanziert und kontrolliert den SPNV im Auftrag des Freistaats.
Staatsregierung hält an 1000er-Kriterium fest
"Ein Reaktivierungsprozess müsste stets von der Region heraus initiiert werden", stellt Höldl klar. Welches Gremium das sein sollte, ist nicht ersichtlich. Der Schweinfurter Kreistag hatte im November 2021 beschlossen, eine Reaktivierung nicht weiter zu verfolgen. Daran dürfte sich einer Umfrage zufolge, die diese Redaktion jüngst bei den Fraktionen durchgeführt hat, so schnell nichts ändern.
Der Kitzinger Kreistag hatte einige Wochen später eine Entscheidung zur Reaktivierung vertagt. Seitdem wurde das Thema nicht mehr behandelt. "Basierend auf der negativen Potenzialanalyse der BEG aus dem Jahr 2021 ist es zum aktuellen Zeitpunkt nicht realistisch, dass auf der Strecke in absehbarer Zeit wieder Personenzüge fahren werden, da die BEG als Aufgabenträger keinen SPNV auf Grundlage der Ergebnisse der Potenzialanalyse bestellen würde. Hinzukommt, dass es für die Steigerwaldbahn aktuell kein Eisenbahninfrastrukturunternehmen als Betreiber gibt", antwortete Landrätin Tamara Bischof diese Woche auf eine Anfrage unserer Redaktion.

Damit Personenzüge wieder fahren dürften, muss eine stillgelegte Bahnstrecke weiter das Kriterium von 1000 Reisendenkilometern pro Kilometer Streckenlänge erfüllen. Daran hält die Staatsregierung laut der BEG-Sprecherin fest. "Eine Ausnahme vom sogenannten 1000er-Kriterium hat es nur bei der Strecke Gotteszell-Viechtach (im Bayerischen Wald, Anm. d. Red.) gegeben, wo der aktuelle Probebetrieb zum kommenden Dezember in einen Dauerbetrieb umgewandelt wird."
Diese Maßnahme beruhe auf einem Beschluss des Landtags, der die Staatsregierung dazu aufgefordert hat, so Höldl. "Grund für die Ausnahme war die Sondersituation mit der bestehenden Länderbahn-Werkstatt am Ende der Strecke, deren Arbeitsplätze und Know-how gerade angesichts des großen Personalmangels bei Bahnwerkstätten dadurch gesichert wird."
Ungeachtet der Befürworter einer Reaktivierung liegen der zuständigen Regierung von Mittelfranken die Anträge von Anrainergemeinden vor, die eine Entwidmung fordern. Deren Bearbeitung ruht auch während des Verfahrens am VGH. Antragsteller sind laut Regierung die Kommunen Prichsenstadt, Kleinlangheim, Großlangheim, Wiesentheid, Gochsheim, Grettstadt, Lülsfeld und Frankenwinheim. Außerdem hat Sennfeld einen Entwidmungsantrag beim Eisenbahnbundesamt gestellt.
Beschluss am VGH bis voraussichtlich Jahresende
Wie geht es jetzt weiter mit dem Prozess am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof? Ein Sprecher teilt mit, dass die ThE als Rechtsmittelführer zunächst ihre Gründe für die beantragte Berufung darlegen müsse. Die Frist dafür beträgt vier Wochen. Das Unternehmen selbst war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Danach wird der zuständige Senat die Einwände auf Aktenlage prüfen. Solche Gerichtsverfahren könnten durchschnittlich ein dreiviertel Jahr dauern, heißt es aus München.
Sollte der VGH den Antrag ablehnen, würde das Urteil aus erster Instanz rechtskräftig werden. Lässt er die Berufung zu, gäbe es eine mündliche Verhandlung. Gegen das folgende Urteil könnten wiederum Rechtsmittel eingelegt werden. Der Gang zum Bundesverwaltungsgericht wäre möglich.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version wurde Sennfeld nicht bei den Anrainergemeinden genannt, die eine Entwidmung der Bahnstrecke beantragt haben. Die Gemeinde hat ihren Antrag jedoch nicht bei der Regierung von Mittelfranken gestellt, daher fehlte Sennfeld in der Auflistung, sondern beim Eisenbahnbundesamt, das für jenen Streckenabschnitt zuständig ist. Wir haben die entsprechende Textpassage angepasst.
"Land"-Busse können in SW direkt bis zum Roßmarkt durchfahren. Dort direkte Anbindung an "Stadt"-Busse. Schnellste Verbindung vom Land zu jedem Punkt in der Stadt.
Die Bahn endet am peripheren Bahnhof in SW. Wie dann weiter? Erst Verbindung zum Roßmarkt und nach mehrern Umstiegen erst weiter zu Punkten in der Innenstadt.
Bahn ist umständlich und teuer für den Steuerzahler. Bahnstrecke und die Mainbrücke(!) müssen unterhalten werden.
Zusammengefasst: Bei der Bahnverbindung sind im Gegensatz zum Bus erst Zufahrten zum Bahnhof erforderlich, ist zeitaufwendiger und ist mit mehr Umstiegen und mit unnötigen öffentlichen Geldausgaben verbunden.
"Wie kommen die Leute zum Bahnhof?"
unbeantwortet.
sie haben noch Schiff und Flugtaxi vergessen!
Aber im Ernst, sind ihre Vorschläge praktikabel, wenn ein Bus in direkter Nähe (z.B. zur Klinik) halten kann? Mit welchem ihrer Vorschläge kommt eine behinderte Person bei Regen in Geo vom Bahnhof zur Klinik? Erst noch umsteigen von Bahn zum Bus? Sehr umständlich!
eine behinderte Peron fährt auch nicht Bus, die nimmt das Auto, das Taxi ...!
Danke allen Unterstützern (Förderverein Steigerwaldexpress, VCD und noch vielen anderen) für euren jahrelangen Einsatz, denn ohne euch wäre die Steigerwaldbahn vermutlich schon längst entwidmet.
Macht weiter, das wird schon, auch wenn es bislang zäh ist, irgendwann wird auch der ein oder andere verstehen, wie wichtig so ein Bahnanschluss ist.
https://www.t-online.de/mobilitaet/aktuelles/id_100509368/reaktivierung-von-bahnstrecken-liste-moeglicher-trassen-wird-laenger.html
diese Bahn würde vieles für tausende Bürger ermöglichen. Gerade in diesen Zeiten wo viele Mitbürger günstig den ÖPNV nutzen können, Gleichzeitig verbönnen CDU/CSU dieses Ticket!
Jeder ist in der heutigen Zeit froh das es durch das DT niedrige und vorallem soziale Preise für alle gibt. Wir brauchen die Steigerwaldbahn keine Polemik aus der Suppenküche kleinkarierten Denkens.
Wichtig ist die Steigerwaldbahn ist kein totes Pferd sondern Realität!
Gruß
Andreas Keiner
Ich glaub über 40 Mio.
Nachhaltigkeit schaut anders aus!
Auch wenn das Shuttle- System (ZF- People Mover) offenbar aufgegeben ist, sollte man die Linie trotzdem als Versuchsstrecke vorhalten. Schweinfurt lebt u. a. auch von der Fahrzeugtechnik. Insofern ist eine vorhandene Versuchstrasse auf alle Fälle ein Standortvorteil für die Entwicklung innovativer Verkehrssysteme.
Ich möchte dazu noch den Kommentar eines anderen Lesers in einem früheren Artikel wiederholen und bekräftigen:
"Die Trasse (als Bahnstrecke) einfach so lassen wie sie aktuell ist. Kein Potential -> kein Reaktivierung. Potential vorhanden -> Reaktivierung"
Bitte keinen überflüssigen Fahrradweg! Das ergibt nur unnötige Flächenversiegelung und ist eine ärgerliche Steuergeldverschwendung.
Haben viele Untersuchungen bestätigt!
Bus fährt nur wer muss.