Es zieht sich. Es wird noch dauern, bis die Entscheidung über die mögliche Entwidmung der Steigerwaldbahn fällt.
Die Ausgangslage ist hinlänglich bekannt: Alle Anrainergemeinden entlang der Strecke der so genannten Steigerwaldbahn (außer Gerolzhofen) haben Anträge auf Entwidmung des Bahngrundstücks auf ihren Gemarkungen gestellt. Nach der Veröffentlichung dieser Anträge im Bundesanzeiger hatten die Landkreise Schweinfurt und Kitzingen in ihrer Eigenschaft als Träger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bis zum 30. Juni Zeit, Argumente vorzubringen, die gegen eine Entwidmung sprechen. Der Kreistag Schweinfurt hat daraufhin beschlossen, ein "langfristiges Verkehrsinteresse" für die Bahntrasse geltend zu machen. Nach Paragraf 23 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) ist ein "Verkehrsbedürfnis" grundsätzlich ein Hinderungsgrund für die Entwidmung einer Bahnstrecke.
Über die Entwidmung entscheiden das Eisenbahnbundesamt in Berlin (für das kleine Teilstück Sennfeld-Gochsheim) und die Regierung von Mittelfranken in Ansbach (für den Streckenabschnitt Gochsheim-Großlangheim). Die Entscheidungen stehen noch aus. "Ihre Anfrage zu dem weiteren Prozedere können wir dahingehend beantworten, dass noch keine Entscheidung über die Freistellung erfolgt ist", teilte Klaus Speckner, stellvertretender Pressesprecher der Regierung von Mittelfranken, auf eine Anfrage dieser Redaktion schriftlich mit. Der zwischenzeitlich erfolgte Verkauf des Bahngrundstücks von der DB Immobilien an die private Firma Meißner Gleisabbau ändert nichts an der Situation.
Bisher ging man davon aus, dass man erst die Entscheidungen aus Ansbach und Berlin abwartet, ehe die nächsten Schritte für eine mögliche Wiederinbetriebnahme der Strecke geprüft werden. Das Argument: Nur wenn die Entwidmungsanträge abgelehnt sind und die Trasse ihre rechtliche Privilegierung behält, kann man sich seriös mit einer Reaktivierung beschäftigen. Und die für eine Wiederinbetriebnahme der Trasse zuständige staatliche Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), die dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr unterstellt ist, werde wohl nicht in den eigentlichen Reaktivierungsprozess einsteigen, ehe nicht alle Zweifel am rechtlichen Status der Strecke beseitigt sind.
Neue Situation
Dies war zumindest bis vor kurzem der Stand der Dinge. Auch Landrat Florian Töpper hatte noch im März im Schweinfurter Kreistag erläutert, dass der Landkreis erst dann ein Gutachten über mögliche Fahrgastzahlen bei der BEG anfordern wird, wenn die Entwidmungsanträge verbindlich abgelehnt sind. Im daraufhin gefassten Kreistagsbeschluss steht, dass die Landkreisverwaltung vom Kreistag beauftragt wird, die BEG aufzufordern, ein Nutzungskonzept für die Bahnstrecke zu entwickeln - aber erst für den Fall, dass die Entwidmungsanträge von den zuständigen Behörden abgelehnt worden sind.
Auch die CSU-Bundestagsabgeordnete Anja Weisgerber (Schwebheim) vertrat noch in der vergangenen Woche die Meinung, unabhängig vom Verkauf der Strecke gelte es jetzt erst abzuwarten, ob die Strecke entwidmet wird. "Sollte dies nicht der Fall sein, muss eine Potential-Analyse der BEG erstellt werden." Also erst eine Entscheidung über die beantragte Entwidmung, dann der nächste Schritt mit einem Gutachten.
Gegenseitiges Warten
Nun stellt sich allerdings heraus, dass die ganze Angelegenheit rechtlich noch komplexer ist als eh schon gedacht. Soll heißen: Während man entlang der Strecke auf eine Entscheidung der Regierung von Mittelfranken über die Entwidmung wartet, wartet die Bezirksregierung in Ansbach ihrerseits auf Signale, dass konkrete Schritte zu einer Reaktivierung unternommen werden. Pressesprecher Klaus Speckner schreibt: "Nachdem die Landkreise Schweinfurt und Kitzingen (...) angezeigt haben, den Prozess zur Reaktivierung der Bahnstrecke anzustoßen, beabsichtigt die Regierung von Mittelfranken mit ihrer Entscheidung bis zum Abschluss des Reaktivierungsverfahrens zuzuwarten, sofern dieses kontinuierlich betrieben wird."
Das heißt mit anderen Worten: Der Regierung von Mittelfranken reicht für ihre Entscheidung über eine Entwidmung das vom Kreistag Schweinfurt geltend gemachte "Verkehrsinteresse" nicht aus, sondern sie will erst noch eine Prüfung mit härteren Fakten sehen, wobei auch die Wirtschaftlichkeit einer Wiederbelebung untersucht wird. Die BEG hat dazu, wie mehrfach berichtet, vier Rahmenbedingungen aufgestellt, die alle vorliegen müssen, ehe der Freistaat eine Reaktivierung einer Strecke ins Auge fasst: 1. ein vom Freistaat anerkanntes Gutachten, wonach eine Fahrgast-Nachfrage von mindestens 1000 Reisenden-Kilometer gegeben ist; 2. Die Infrastruktur der Strecke wird ohne Zuschuss des Freistaats in einen Zustand versetzt, der einen attraktiven Zugverkehr ermöglicht; 3. Ein Eisenbahnunternehmen betreibt die Strecke dauerhaft zu einem Preis, der nicht teurer ist als die Deutsche Bahn; 4. Der Landkreis als Aufgabenträger des ÖPNV verpflichtet sich vertraglich, ein auf die Bahn abgestimmtes Buskonzept umzusetzen. Erst wenn diese vier Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Regierung von Mittelfranken - so ist nach den neuen Äußerungen zu vermuten - die von den Gemeinden beantragte Entwidmung dann wohl ablehnen.
Wer ist zuständig?
Doch wer kümmert sich jetzt um die Prüfung beziehungsweise Erfüllung der vier Voraussetzungen? Für das Reaktivierungsverfahren sei die Regierung von Mittelfranken nicht zuständig, betont deren Pressesprecher Speckner. Auch der Landkreis Schweinfurt sehe für sich keine Zuständigkeit, hat Landrat Töpper in einen Brief an Bayerns Verkehrsminister Hans Reichhart bereits erklärt. Zuständig ist - vermutlich - alleine die BEG. Um dies intern zu klären, hatte die Regierung von Unterfranken zu einer Konferenz geladen, wo Vertreter der Landkreise Schweinfurt und Kitzingen, des Eisenbahnbundesamts, der Regierung von Mittelfranken, des bayerischen Verkehrsministeriums und der BEG sich über das weitere Vorgehen abstimmen sollten. Das Ministerium sagte ab und ließ sich durch die BEG vertreten - doch der Vertreter der BEG erschien nicht. Der gordische Knoten konnte nicht durchschlagen werden.
Die derzeitige Situation umschreibt Michael Graber, Nahverkehrsbeauftragter im Schweinfurter Landratsamt, so: "Es ist nach wie vor ungeklärt, wer was tun muss." Man sei deshalb bemüht, möglichst zeitnah eine zweite Konferenz, dann mit einem Vertreter der BEG, einzuberufen, um die noch offenen Fragen zu klären, sagte er am Montagnachmittag in einem Gespräch mit dieser Redaktion. In erster Linie gehe es darum, wie die vier Kriterien des Reaktivierungsverfahrens auszulegen seien und wer dafür zuständig sei.
Reicht "Verkehrsinteresse" aus?
Allerdings gebe es noch weitere Themen. So müsse auch noch geklärt werden, so Graber, ob das vom Kreistag im März beschlossene "Verkehrsinteresse" tatsächlich konkret genug sei im Sinne des im Allgemeinen Eisenbahngesetz geforderten "Verkehrsbedürfnisses" - oder ob es sich quasi nur um ein bloßes "Reservierungsinteresse" im Rahmen der momentan angestrebten Verbesserungen des ÖPNV handele. Für Verkehrsminister Hans Reichhart ist diese Frage übrigens schon geklärt: Er hatte bereits im Juni im Landtag in der Debatte über die Steigerwaldbahn kritisiert, dass noch immer "eindeutige Beschlüsse" der Landkreise für die Bahnstrecke fehlen würden.