
Ein weiterer Rückschlag für die Anhänger der Steigerwaldbahn: Das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg untersagt der Thüringer Eisenbahn GmbH (ThE) die Wiederaufnahme des Betriebs auf der stillgelegten Strecke zwischen Sennfeld im Landkreis Schweinfurt und Großlangheim im Landkreis Kitzingen. Das Gericht hat offensichtlich Zweifel an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens.
Dies geht aus einem Urteil von Dezember hervor, das das Gericht jetzt einer Pressemitteilung zufolge veröffentlicht hat. Demnach wollte das Thüringer Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen die Genehmigung für den Betrieb von Güterverkehr und touristischem Verkehr auf der Unteren Steigerwaldbahn einklagen. Dazu hätte das Unternehmen nach eigenen Angaben die entsprechende Infrastruktur auf eigene Kosten wiederhergestellt.
Bayerisches Verkehrsministerium hatte Antrag auf Betriebsgenehmigung abgelehnt
Die Vorgeschichte des aktuellen Urteils: Im November 2021 hatte das bayerische Verkehrsministerium den Antrag der Thüringer Eisenbahn GmbH auf Betriebsgenehmigung für den Güterverkehr abgelehnt. Das Unternehmen wandte sich daraufhin mit einer Klage an das Würzburger Verwaltungsgericht: Der Freistaat sollte per Urteil zur Erteilung der eisenbahnrechtlichen Genehmigung verpflichtet werden. Während des Verfahrens erklärte die ThE, dass ein Betrieb von Bahnsteigen nicht beabsichtigt sei.
Das Verwaltungsgericht Würzburg hat der Klage nun laut Mitteilung nicht stattgegeben. In der Urteilsbegründung ging die zuständige 9. Kammer demnach auf die Finanzkraft der Thüringer Eisenbahn GmbH mit Blick auf die Steigerwald-Strecke ein.
Gericht hat Zweifel an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens
"Gemessen am Zustand und Investitionsbedarf der Strecke" könne von einer finanziellen Leistungsfähigkeit der Klägerin "nicht ausgegangen werden", heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Die klagende Eisenbahngesellschaft habe nicht dargelegt, dass sie "über die erforderlichen Mittel verfüge, um die Eisenbahninfrastruktur, insbesondere alle bislang technisch gesicherten oder zu sichernden Bahnübergänge, vor Inbetriebnahme wieder in einen betriebssicheren Zustand zu versetzen".
Nicht entscheidend sei für das Verwaltungsgericht gewesen, dass die Klägerin seit Jahren mehrere andere Eisenbahn-Nebenstrecken betreibe. Die ThE ist eine hundertprozentige Tochter der Erfurter Gleisbau GmbH. Die Leistungsfähigkeit der Muttergesellschaft sei vom Gericht nicht berücksichtigt worden, da diese "keine verbindliche Verpflichtung zur Abdeckung der durch das Vorhaben verursachten Kosten eingegangen" sei.
Laut Mitteilung des Verwaltungsgerichts ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Warten wir noch auf die Rechtskraft des Urteils und beerdigen dann das tote Pferd. Wenn die Anliegergemeinden noch ein paar Euro übrig haben für einen Radweg, dann werden darauf wohl mehr Radfahrer nach Großlangheim fahren, als "zugreisende Touristen" jemals ohne Bahnsteig eine "Steigerwaldbahn" benutzt hätten. Von den Millionen Fördergeldern für die Wiederherstellung mal abgesehen. Wer jetzt noch daran festhält, der möge gerne sein Erspartes dafür opfern.
Davor kann man sich dann nicht mehr retten und die Orte werden von den Radlermaßen übernommen.
Wers glaubt.
aber man kann ja froh sein, dass das Gericht nach Vernunft entschieden hat
Würden die Gerichte diesen Aspekt bei jedem Prozess berücksichtigen, würden wohl viele Bürger ihrer Rechte beraubt - denn viele können nur mittels Prozeßkostenhilfe überhaupt vor Gericht ziehen.
Es drängt sich der Verdacht auf, dass das Verwaltungsgericht in Würzburg derzeit sehr "amts- udpolitiklastig" entscheidet - oder wie soll man bewerten, dass mal "pro Umwelt" und mal "contar Umwelt" entschieden wird?
Gut, die Herren und Damen am Verwaltungsgericht müssen sich keine Sorgen machen - Parken im Hof, ausreichend Salär fürs teure Benzin oder das noch teuerere E-Auto oder zumindest "tollen ÖPNV in der Stadt".
Auch mal an die "Kleinen" zu denken, die bislang vom ÖPNV vernachlässgt werden, weil dieser außerhalb der Städte "zu teuer" ist, ist eben in manchen gehaltsgruppen unattraktiv.
Aber die "finanzielle Leistungsfähigkeit" ist im Verwaltungsverfahren wichtig?
Gerhard Fleischmann
Deshalb müssen wir die Beschäftigten von Audi und BMW weiterhin mit den Kauf von sinnfreien und überteuerten Autos unterstützen(SUV), damit wir nicht eines Tages unser Mittagessen mit Stäbchen essen müssen.
Gerne bin ich auch als Steuerzahler bereit der jeden Tag um 5.00 Uhr aufsteht millionenteuere, sinnfreien Projekte , wie neue subventionierte Parkhäuser oder die dritte Mainbrücke zu finanzieren um einen Schuhladen in Schweinfurt zu retten.
Mit freundlichem Gruße
Finde es komisch, dass die Urteilsbegründung die fehlenden Sicherheiten der Kläger angeführt wird.
Um diese, meines erachtens, überhaupt reaktivieren zu können, bedarf es einer Vollsanierung. Sprich Gleisbett und Schienen erneuern, Stromtrassen verlegen, Haltestellen bauen usw. usw. .
Wer soll das bitte in der heutigen Zeit.finanzieren können?
Entweder ein Unternehmen hat das nötige EK oder sehr gute Einnahmen, dass eine Bank sich bereit erklärt Millionen zu finanzieren.
Ansonsten schlichtweg, zum Tode verurteilt.
Ich kann die Entscheidung des Gerichtes absolut nach vollziehen.
Kapitel geschlossen.
Aus - Ende - Amen.
Es ist alles nur eine Frage des Willens.
Steigerwaldbahn zu betreiben, da es finanziell scheitert.
Im Übrigen hätte man erstmal nach Geo und später auch noch weiter reaktivieren können.
Hat dies das Gericht bedacht ich glaube nicht. Naja Chance vertan, hätte ich jetzt tatsächlich nicht gedacht, das das Gericht die Klage abweist. Aber nagut, wenns so sein soll dann ist es halt so.
Kommen dann nun die autonomen Gedächtnisbusse vom Gerhard, wenn es mit der Steigerwaldbahn als Bahn jetzt nicht klappen sollte?
Die CSU hat es ja prophezeit, daß die Busse kommen sollen, jetzt seit ihr am Zug.
Ach ne ich vergaß, das ist ja auch nicht finanzierbar.
So und da das Gesetz besagt, das Bahnstrecken nicht mehr entwidmet werden können bleibt es dann so wie es ist?
Da bin ich jetzt echt einmal gespannt, wie das nun weitergeht.
Und ausserdem betreibt die Firma bisher nur bestehende Strecken. Dass sie mit 1,2 Millionen € Eigenkapital bei 5 Millionen € Schulden ziemlich klamm ist zeigt die letzte veröffentlichte Bilanz von 2021. Quelle bundesanzeiger.de
Die haben nichts mehr veröffentlicht und das gibt zu denken! Da die öffentliche Hand hier ein Interesse haben muss, sind solche Verfehlungen anders zu werten. Hier geht es um Schadensbegrenzung. Mag sein , dass ein laufender Betrieb mit drohender Überschuldung geduldet werden will. Eine Investition dieser Grössenordnung bedarf wohl einer besonderen Bewertung durch entsprechende Stellen.
Für mein Dafür halten: eine korrekte Entscheidung!