
Das Landgericht Schweinfurt hat den Kopf der Gemeinschaft "Go&Change" am Dienstagnachmittag wegen Vergewaltigung, eines sexuellen Übergriffs und Körperverletzungen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Zudem hat die Kammer die Unterbringung des 42-Jährigen in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Der angeklagte Kai K., dem die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, im Mai 2023 eine heute 31 Jahre alte Frau mehrfach vergewaltigt, geschlagen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben, um ihr Dämonen auszutreiben, trägt die Kosten des Verfahrens.
Schnelles Urteil nach langem Prozess am 33. Verhandlungstag
"Wir sind dazu gezwungen gewesen, uns mit der Gemeinschaft 'Go&Change' zu befassen, die uns eigentlich nicht interessiert hat und über die wir nicht zu urteilen haben", sagte die Vorsitzende Richterin Claudia Guba in der Urteilsbegründung rückblickend auf die 33 Verhandlungstage. Kai K., auch wenn er womöglich als "Guru" gesehen werde, sei "eine normale angeklagte Person". Die zu beurteilenden Straftaten seien "unser täglich Brot".
Für die Kammer steht fest: Kai K. soll die 31-Jährige im Mai 2023 unter anderem mehrmals geohrfeigt haben. "Es mag sein", erklärte Guba, dass sich die Mitglieder von "Go&Change" das haben gefallen lassen. Ein Einverständnis zu den Schlägen aber "können wir nicht erkennen". Auch bei zu einem anderen Zeitpunkt stattfindenden sexuellen Handlungen habe die 31-Jährige eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass sie dies nicht wolle.
"Gravierendster Vorfall" im Zustand der Schuldunfähigkeit
Der "gravierendste Vorfall" habe sich am 17. Mai 2023 im ehemaligen Kloster in Lülsfeld (Lkr. Schweinfurt) ereignet, fuhr Richterin Guba fort. Hier soll Kai K. die 31-Jährige dreimal bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und geschlagen haben. Zudem soll er gesagt haben, er beiße sie so, "wie sie das mit den Kindern in den satanischen Zirkeln gemacht habe". Anschließend sei es zu brutalen sexuellen Handlungen gekommen. Die Frau habe sich dadurch "massive Verletzungen" zugezogen.
Die Kammer geht davon aus, dass Kai K. während der angeklagten Taten "mal mehr, mal weniger" unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden habe. Die meiste Zeit seien allerdings keine forensisch relevanten Beeinträchtigungen seinerseits festzustellen.
Anders bei dem Vorfall am 17. Mai 2023: "Wir gehen davon aus, dass die Einsichtsfähigkeit des Angeklagten aufgrund einer drogeninduzierten Psychose, die jedenfalls ab dem Abend des 16. Mai bestand, aufgehoben" gewesen sei, sagte Guba. Deshalb könne man wegen dieses Tatbestands keine Gefängnisstrafe verhängen, sondern eine Maßregel, sprich die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Verteidiger forderten Freispruch
Die Kammer folgte damit dem psychiatrischen Gutachter, der K. ab einem unbestimmten Zeitpunkt am 16. Mai 2023 für schuldunfähig hält. Der 42-Jährige habe "die Überzeugung" gehabt, "dass Dämonen oder Satanisten akut ihn und seinen Sohn bedrohten", so der Sachverständige. Er hatte K. im Mai eine drogeninduzierte Psychose und Substanz-Konsum-Störung, eine Art Drogensucht, attestiert.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hatten am Vormittag die beiden Wahlverteidiger von Kai K. einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert. In der vergangenen Woche hatte die Staatsanwaltschaft, eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren, die Nebenklage gar sieben Jahre Haft gefordert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Diesmal halt eine Sekte. Also ist man vor solchen Menschen in keiner Organisation gefeit, was
schlimm genug ist. Menschen ihre anvertrauete Zuneigung einfach so zu mißbrauchen wie dieser Guru ist eigentlich nur menschenverachtend und gehört, wie ich schon sagte einfach für alle Zeiten nur "dingfest" gemacht. Die arme Frau hat vermutlich einen Schock für ihr ganzes Leben.
Das mit den Drogen ist ein heikler Punkt, das stimmt.