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Gerolzhofen
Grundbesitzer pokert zu hoch: Gerolzhofen statuiert jetzt ein Exempel und plant Baugebiet um
Weil ein Landwirt seinen Acker nicht an die Stadt verkaufen will, plant die Stadt nun das Baugebiet "Am Nützelbach 3" um den Acker herum. Das ist nicht einfach.
Das Baugebiet 'Am Nützelbach 2' am südlichen Stadtrand von Gerolzhofen wird gerade erschlossen. Dort ist bereits vorgesehen, dass die Straßen einfach in Richtung Westen verlängert werden in das neue Gebiet 'Am Nützelbach 3'. Doch jetzt gibt es Probleme.
Foto: Michael Mößlein | Das Baugebiet "Am Nützelbach 2" am südlichen Stadtrand von Gerolzhofen wird gerade erschlossen. Dort ist bereits vorgesehen, dass die Straßen einfach in Richtung Westen verlängert werden in das neue Gebiet "Am ...
Klaus Vogt
 |  aktualisiert: 09.02.2024 14:42 Uhr

Am Montagabend stellte Frank Braun von der Planungsschmiede Braun in der öffentlichen Stadtratssitzung erstmals den Entwurf eines Bebauungsplans für das Neubaugebiet "Am Nützelbach 3" vor, das sich westlich direkt an das Baugebiet "Am Nützelbach 2" anschließen soll, wo ja gerade die letzten Erschließungsarbeiten laufen. Dabei gab es eine überraschende Erkenntnis: Mitten durch das geplante dritte Baugebiet am Nützelbach verläuft in Nord-Süd-Richtung ein rund 20 Meter breiter Streifen, der nicht für eine Bebauung vorgesehen ist.

Was hat es damit auf sich? Bei diesem Streifen handelt es sich nicht – wie man zunächst denken könnte – um einen vom Planer gewollten Grünstreifen im Wohngebiet, sondern um einen Acker, dessen Eigentümer sich nicht mit der Stadt über einen Verkauf einigen konnte. Deshalb wird das Neubaugebiet jetzt um diesen Acker herum angelegt. Das Feld bleibt unbeplant und kann weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden.

Die Planung von "Am Nützelbach 3" sei deshalb schwieriger gewesen als bei anderen Baugebieten, gestand Bürgermeister Thorsten Wozniak, der alle Grundstücksgeschäfte seitens der Stadt selbst führt. Der von der Planungsschmiede Braun jetzt vorgelegte Entwurf bilde allerdings die Beschlüsse ab, die der Stadtrat in der jüngsten Vergangenheit gefasst habe, so Wozniak.  

Verhandlungen wurden abgebrochen

Diese vom Bürgermeister angesprochenen Beschlüsse sind offenbar in nichtöffentlicher Sitzung gefallen, weil es sich um Grundstücks- und damit um Privatangelegenheiten handelte. Dementsprechend vorsichtig formulierte Wozniak auch seine Aussagen am Montagabend: Der Stadtrat habe mehrheitlich die lange währenden Grundstücksverhandlungen mit dem Eigentümer des Ackers abgebrochen, weil dessen gestellten Forderungen zu hoch waren.   

So sieht die derzeitige Planung für das Baugebiet 'Am Nützelbach 3' (links, orange Farbe) aus. Deutlich zu sehen ist, wie die Erschließungsstraße (gelb eingezeichnet) von 'Nützelbach 2' (rechts, rosa Farbe) kommend den unbeplanten Acker (heller Streifen) umfahren müsste,  um zu den Bauplätzen westlich des Ackers zu gelangen.
Foto: Klaus Vogt | So sieht die derzeitige Planung für das Baugebiet "Am Nützelbach 3" (links, orange Farbe) aus. Deutlich zu sehen ist, wie die Erschließungsstraße (gelb eingezeichnet) von "Nützelbach 2" (rechts, rosa Farbe) kommend ...

Zweiter Bürgermeister Erich Servatius (SPD) bekräftigte, es habe sich bewährt, dass nur Flächen, die sich in städtischer Hand befinden, als Neubaugebiet ausgewiesen werden. Der Eigentümer des betreffenden Ackers habe sich laut Servatius "nicht korrekt verhalten" und Forderungen gestellt, die man seitens des Stadtrates nicht mitgehen konnte. "Wir dürfen solchen Gepflogenheiten nicht nachgeben", betonte Servatius. Der Stadtrat sei schließlich verpflichtet, die Stadt vor Schaden zu bewahren.

Koch: "Nicht erfüllbare Forderungen"

Günter Iff (Freie Wähler) unterstrich, der jetzt geplante Zuschnitt von "Am Nützelbach 3" sei eine "zwangsläufige Entwicklung der Entscheidung des Stadtrats". Man bleibe auch in Zukunft bei dem Grundsatz, nur städtische Flächen zu überplanen. Auch Arnulf Koch (CSU) sprach von "nicht erfüllbaren Forderungen" des Eigentümers des betreffenden Ackers. Man habe ihm aber das Signal gegeben, "dass die Stadt nicht einknickt".

Der private Acker mitten im geplanten Neubaugebiet hat allerdings auf die Erschließung erhebliche Auswirkungen. Und dies bereitet vielen Mitgliedern des Stadtrats offenbar Bauchschmerzen. Denn statt die zwei bestehenden Straßen aus "Am Nützelbach 2" wie geplant recht unproblematisch in Richtung Westen ins neue Gebiet weiterführen zu können, muss nun eine Straße angelegt werden, die an der Ostseite des Ackers in Richtung Norden führt, den Acker dort im Bereich des Flurwegs am Nützelbach quasi umfährt, und dann wieder den Hang hinauf in das Neubaugebiet westlich des privat gebliebenen Ackers zurückkehrt. Ein Knackpunkt dabei: Unten, entlang des Bachs, wäre die Straße auf einer Länge von 20 Metern nur vier Meter schmal – und ein Begegnungsverkehr damit durchaus schwierig.

Ablehnung der CSU

Arnulf Koch gestand, große Teile der CSU-Fraktion würden sich schwer tun mit dem Entwurf des Bebauungsplans und ihn in dieser Form ablehnen. Zwar sei die Schaffung von Wohnraum in Gerolzhofen sehr wichtig, zumal ja auch mehrere Gewerbeansiedelungen in Vorbereitung seien. Aber bei einer landwirtschaftlichen Fläche mitten in einem Wohngebiet seien die Konflikte – Stichwort: Ausbringung von Jauche – doch schon vorprogrammiert. Man solle deshalb das Vorhaben "Am Nützelbach 3" erst einmal für ein paar Jahre auf Eis legen und stattdessen sich auf ein Neubaugebiet an anderer Stelle im Stadtgebiet konzentrieren.

Auch für Günter Iff ist neuer Wohnraum dringend nötig: "Am Nützelbach 3 ist richtig und notwendig." Das Gebiet werde gut zu vermarkten sein. Im Gegensatz zur CSU stört sich Iff aber nicht an dem Acker mitten im Baugebiet, denn es gebe ja insgesamt rund um das Gebiet ebenfalls landwirtschaftlich genutzte Flächen. Allerdings sei der schmale Bereich der Straße unten am Bach in der Tat ein Problem, so Iff.   

Vizl: "Städtebaulich nicht vertretbar"

Ähnlich wie die CSU sieht auch Thomas Vizl (Geo-net) "vorprogrammierte Probleme" bei der landwirtschaftlichen Nutzung des Ackers. Seine Fraktion sei zwar bekanntermaßen sowohl gegen "Am Nützelbach 2" als auch gegen "Am Nützelbach 3", sagte er. Man wolle aber trotzdem keine Fundamentalkritik betreiben, sondern die vorgelegte Planung kritisch unter die Lupe nehmen: Die geplante Straßenführung um den betreffenden Acker herum sei zwar ein nötiger Kompromiss, allerdings letztlich städtebaulich nicht vertretbar. "Diese Planung würde dann ja für 25, 50 oder 100 Jahre gelten." Vizl kündigte an, dass seine Fraktion auch aus diesem Grund den Bebauungsplan in dieser Form ablehnen würde.

Vorkaufsrecht der Stadt?

Christoph Rosentritt (CSU) erfuhr auf Nachfrage bei Verwaltungsleiter Johannes Lang, dass der Eigentümer des Ackers rein rechtlich gesehen später durchaus Teilflächen an die benachbarten Anwohner verkaufen könnte, beispielweise um sie als Garten zu nutzen. "Allerdings könnte die Stadt in so einem Fall ihr Vorkaufsrecht ziehen."

Burkhard Wächter (CSU) bezweifelte, ob der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans, bei dem die Nachbargrundstücke westlich und östlich direkt an den Acker angrenzen, rechtlich überhaupt haltbar ist. Denn der Landwirt habe ein Recht auf Abstände. Und dadurch würden die nutzbaren Flächen der benachbarten, eh schon kleinen Wohngrundstücke nochmals verringert.

Schwengelrecht des Landwirts

Planer Frank Braun bestätigte, der Landwirt habe hier das sogenannte Schwengelrecht: Er dürfe zum Bestellen seines Ackers die Nachbargrundstücke mit jeweils einem Rad seines Traktors überfahren. Aus diesem Grund müssten die Anlieger ihre Zäune auch einen Meter auf ihren Grundstücken zurücksetzen.

Wie geht es nun weiter? Planer Braun wird nun in Absprache mit der Verwaltung noch kleinere Änderungen beim Grundstückszuschnitt, die in der Stadtratssitzung vorgetragen wurden, in den Bebauungsplan-Entwurf einarbeiten. Wenn alles planmäßig läuft, dann soll in einer der nächsten Stadtratssitzungen der Entwurf mit der ungewöhnlichen Straßenführung zur Abstimmung gestellt werden.

Gibt es eine Mehrheit?

Ob es dafür eine Mehrheit geben wird, ist unklar. Vier Gegenstimmen aus den Reihen von Geo-net sind bereits angekündigt. Freie Wähler und SPD werden wohl zustimmen. Entscheidend wird sein, wie sich die CSU-Fraktionsmitglieder verhalten.

Falls der Entwurf bei der Abstimmung nicht durchgehen sollte, dann habe er noch "Alternativen in der Rückhand, die für Diskussionen sorgen werden", kündigte Bürgermeister Wozniak bereits an. Zu diesen laut Wozniak "naheliegenden Alternativen" zählt es auch, erst einmal nur einen Streifen direkt an der Westseite von "Am Nützelbach 2" als zusätzliches Bauland auszuweisen und nicht über den privaten Acker zu springen. Dies hatte auch Thomas Vizl als Vorschlag in die Diskussion eingebracht. Für diese Variante wäre laut Wozniak nicht einmal ein neuer Bebauungsplan nötig, sondern nur eine Änderung beziehungsweise Erweiterung des bestehenden Plans für "Am Nützelbach 2". 

Baugebiet "Am Nützelbach 3"

In dem von der Planungsschmiede Braun entworfenen Bebauungsplan sind 30 Grundstücke für Einfamilienhäuser und zwei für Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Der Großteil der Grundstücke für Einfamilienhäuser sind zwischen 650 und 770 Quadratmeter groß. Allerdings gibt es auch kleinere Areale mit 360 bis 390 Quadratmetern, die für kleine konventionelle Häuser oder für "Tiny Houses" geeignet ist. Falls dafür wider Erwarten kein Bedarf vorhanden wäre, könnten solche kleine Grundstücke auch zusammengelegt werden.
Da es laut Bürgermeister Thorsten Wozniak in der Stadt weiterhin eine hohe Nachfrage nach bezahlbarem Miet-Wohnraum gebe, sind zwei Grundstücke mit je 1370 Quadratmeter vorgesehen, wo Mehrfamilienhäuser mit sechs bis zehn Wohneinheiten entstehen können.
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Der Landwirt baut auf seinem Feld sicher die längste Kegelbahn der Welt ... 🤣
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  • werser17062405
    Ich Denke es gibt besser Alternativen.
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  • werser17062405
    Nein,
    es gibt vielfältige Alternativen hierzu.
    Einfach mal mal überlegen welche Möglichkeiten es gibt der Willkür zu versuchen zu bestehen.
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  • jw@optics.de
    Merkwürdiger Artikel
    übersetzt: Der Interessent kauft nicht > er statuiert ein Exempel (?)

    Die Forderung des Eigentümers geht aus dem Bericht (korrekterweise) gar nicht hervor,
    wie kann dann bewertet werden ob diese angebracht sind ?

    Noch steht es uns in Deutschland in den meisten Fällen frei, mit unserem Eigentum zu verfahren wie es uns beliebt. Würde mich persönlich freuen, wenn das so bliebe.
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  • werser17062405
    Danke
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  • werser17062405
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  • zwrecht@aol.com
    Vorkaufsrecht der Gemeinde ? In unbeplanten Gebieten? Vorkaufsrecht nur dann, wenn das hier als Baugebiet im Bebauungsplan so festgelegt ist. So ist das unbeplant = Landwirtschaft. Die Fläche soll nach dem Willen der Gemeinde ausdrücklich Landwirtschaft bleiben! Habe allerdings Zweifel, ob so eine Planung überhaupt baurechtlich zulässig ist, weil noch die Frage zu klären ist, ob hier nicht eine Splittersiedlung entsteht. Der Flächennutzungsplan weist sicher noch Baugebiet aus, der Bebauungsplan aber nicht, was dazu führt, dass der Bebauugsplan vom Landratsamt zu genehmigen ist. Das dürft daher dort so nicht durchgehen. Planung(skosten) dann für die "Katz", also für die Allgemeinheit. Wer möchte in diesem abgeschnittenen Sonderviertel wohnen?
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  • zwrecht@aol.com
    Der Landwirt hat nur das Geld verlangt, was der Acker wert war. Den Wert erkennt man an den Verkaufspreisen der Gemeinde. Die Gemeinde verkauft auch nicht unter Wert....das darf eine Gemeinde gar nicht ! Keiner der Leser hier würde sein gebrauchtes Auto für 10.000 EUR verkaufen, wenn es 15.000 EUR wert ist. Genau das verlangt man von dem Landwirt. Es gibt Gemeinden die für 5 EUR pro Quadratmeter ankaufen wollen und 17 EUR (unerschlossen wohlgemerkt !) weiterverkaufen. Jüngst hat eine Nachbargemeinde sogar den Verkaufspreis auf 35 EUR pro Quadratmeter festgelegt, was eine gehörige Gewinnspanne beinhaltet. Es gibt auch Verwaltungsgemeinden die den Aufschlag damit begründen, dass noch 25% Verwaltungsgebühren usw. aufzuschlagen sind ! - Nein....das ist genau der Gewinn, den man hier dem Bauern nicht gönnt! Einfach mal den Kommentar von "elmer" hier lesen. Bei Enteignung muss man den Verkehrswert zahlen! Deswegen keine Enteignung! Wahre Worte. Dritter Versuch-Wieder nicht?= Zensur?
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  • werser17062405
    Man sollte die Fraktionen und besonders Herrn Servatius darum bitten aufzuzeigen, wann und mit welcher Forderung der Eigentümer sich im Sinne des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland nicht korrekt verhalten hat.
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  • arnold.friedrich@t-online.de
    Wenn das Baugebiet kommt ist der Acker faktisch so gut wie wertlos. Schwierige Zufahrt, da wird dann genau auf 3m Breite geparkt, da kommst du mit angehängten Gerät nicht mehr vorbei, aber die Polizei wird nichts unternehmen weil mindest Breite eingehalten. Bittet dem Landwirt ein Grundstück ohne Bauzwang an und gut ist es.
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  • werser17062405
    Der Acker kann vielfälltiger Nutzung zugeführt werden, einfach mal nachdenken.
    Mir fällt hier sehr viel ein.
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  • arnold.friedrich@t-online.de
    Klar , wie wäre es mit weizen oder Zuckerrüben. Möchte dann mal sehen wie das geerntet wird. Alle Früchte die Gewinne abwerfen werden mit großen Maschinen geerntet, wie soll das hier funktionieren.
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  • werser17062405
    Der Eigentümer könnte z.B. aus Kostengründen dazu gezwungen werden das Grundstück einzuzäunen, mit einer Unkrautfolie zu bedecken und zu schottern, da kein Landwirt bereit ist diese Parzelle zu bewirtschaften. Ich hoffe die Verantwortlichen im Stadtrat haben einen Weitblick. Sieht leider so aus, dass man den Angeboten des Grundstückeigentümers nicht annehmen möchte.
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  • werser17062405
    Es gibt viele Möglichkeiten der Nutzung, man muss nur das Gehirn einsetzen. Ich hätte hierzu viele Ideen. Gerne können Sie sich online daran beteiligen, vielleicht fällt Ihnen was tolles ein. Ich denke der Eigentümer hat eine oder mehrere Vorstellungen wie alternativ das Grundstück genutzt werden kann.
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  • arnold.friedrich@t-online.de
    @werser
    Genau so einen Fall gab es in einer Landkreisgemeinde in Würzburg. Da hatten mehrere Besitzer ein Grundstück zwischen alter und neuer geplanter Siedlung . Die haben auch gelockert ohne Ende, jetzt hat das Landratsamt das als geschützte Grünfläche kartiert. Jetzt ist es eigentlich Wertlos, weil keine Nutzungsänderung mehr vorgenommen werden darf. Keine Tierhaltung im Dorf , Gras somit Wertlos
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  • werser17062405
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • werser17062405
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln (kein Bezug zum Thema des Artikels) auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • Reinshagen153@t-online.de
    Warum plant man fast keine Reihenhäuser mehr? Sie haben viele Vorteile: energetisch, kleinere Grundstücke, weniger Gartenpflege-die sich viele ersparen wollen (Steingärten)

    Zu neuen Gewerbe kommt auch noch ein EFH-Baugebiet nach dem anderen. Wir hinterlassen unseren Nachkommen Siedlungsbrei ohne Ende und weithin zerstörte Kulturlandschaften (Mainfranken!). Wer nach GEO oder andere Landkreis-Orte ziehen möchte, ist ja OK

    Aber niemand, der in ein Oberzentrum ziehen möchte, sollte auf die Umgebung ausweichen MÜSSEN, da das in jeder Hinsicht schlecht ist! Deshalb sollten wir, schon allein wegen der Klimaerwärmung, höher bauen, so wie im Mittelmeeraum. Stadtverdichtung ist angesagt - und wenn schon EFH, dann kompakte, innenstadtnahe neue Wohngebieten mit Reihen- oder Stadthäusern (dreigeschossige, schmale Reihenhäuser). Allein die Mönchskutte in SW könnte so dutzende Neubaugebiete in der Umgebung ersparen! Aber die SWer Grünen waren dagegen - so töricht kann Ideologie machen!
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  • werser17062405
    Genau das war auch meine Frage an dem Bürgermeister.
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  • 91189
    Finde ich gut, dass der Landwirt sich durchgesetzt hat. Das sollte anderswo als Vorbild dienen - nicht alles zum Baugebiet zuzupflastern. Einfach mal nicht verkaufen oder eben sehr viel verlangen.
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