Schweinfurt
Klarheit in der Schweinfurter Keßlergasse: Bauherr darf seine Pläne so nicht umsetzen
Im Streit um die Renovierung der Gebäude in der Keßlergasse 5 und 7 hat die Regierung von Unterfranken Stellung bezogen. Was der Bauausschuss nun entschied.
![Vor allem um dieses Haus geht es: Das Gebäude Keßlergasse 5 in Schweinfurt ist ein Denkmal. Den vom Eigentümer vorgelegten Plan zu seiner Renovierung lehnt das Denkmalpflegeamt ab, weil es befürchtet, dass nach der Sanierung die Denkmaleigenschaft verloren gegangen ist. Vor allem um dieses Haus geht es: Das Gebäude Keßlergasse 5 in Schweinfurt ist ein Denkmal. Den vom Eigentümer vorgelegten Plan zu seiner Renovierung lehnt das Denkmalpflegeamt ab, weil es befürchtet, dass nach der Sanierung die Denkmaleigenschaft verloren gegangen ist.](/storage/image/0/8/2/0/10370280_app-article-teaser-large_1BXr4D_jAjbXS.jpg)
Klarer kann die Aussage der Regierung von Unterfranken nicht sein: Der Bauausschuss wie der Stadtrat müssen ihren Beschluss aufheben, dem Eigentümer der Immobilien Keßlergasse 5 und 7 dessen Pläne zur Sanierung zu genehmigen, obwohl die Denkmalpflege dagegen ist. Die Baugenehmigung darf in dieser Form nicht erteilt werden. Die Entscheidung pro Bauherr bisher war "rechtswidrig".
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