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Schweinfurt
Klarheit in der Schweinfurter Keßlergasse: Bauherr darf seine Pläne so nicht umsetzen
Im Streit um die Renovierung der Gebäude in der Keßlergasse 5 und 7 hat die Regierung von Unterfranken Stellung bezogen. Was der Bauausschuss nun entschied.
Vor allem um dieses Haus geht es: Das Gebäude Keßlergasse 5 in Schweinfurt ist ein Denkmal. Den vom Eigentümer vorgelegten Plan zu seiner Renovierung lehnt das Denkmalpflegeamt ab, weil es befürchtet, dass nach der Sanierung die Denkmaleigenschaft verloren gegangen ist.
Foto: Oliver Schikora | Vor allem um dieses Haus geht es: Das Gebäude Keßlergasse 5 in Schweinfurt ist ein Denkmal. Den vom Eigentümer vorgelegten Plan zu seiner Renovierung lehnt das Denkmalpflegeamt ab, weil es befürchtet, dass nach der ...
Oliver Schikora
 |  aktualisiert: 15.03.2024 02:51 Uhr

Klarer kann die Aussage der Regierung von Unterfranken nicht sein: Der Bauausschuss wie der Stadtrat müssen ihren Beschluss aufheben, dem Eigentümer der Immobilien Keßlergasse 5 und 7 dessen Pläne zur Sanierung zu genehmigen, obwohl die Denkmalpflege dagegen ist. Die Baugenehmigung darf in dieser Form nicht erteilt werden. Die Entscheidung pro Bauherr bisher war "rechtswidrig".

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