Eigentum verpflichtet. Zwei Worte, große Bedeutung, nicht nur, weil diese beiden Worte Teil eines eigenen Artikels, Nummer 14, im Grundgesetz sind. Wichtig dabei ist der zweite Teil: "Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Womit man mitten drin ist in einer seit Jahren andauernden Diskussion über die Sanierung der zwei Häuser Keßlergasse 5 und 7 mitten in Schweinfurts Innenstadt, deren Zustand marode zu nennen, auch der Eigentümer so sieht.
Nun war die mögliche Sanierung der beiden Häuser – eines soll abgerissen, das andere, ein Einzeldenkmal, teilweise erhalten werden – Grund für eine Debatte im Bauausschuss des Stadtrates mit erstaunlichem Ausgang: Entgegen dem ausdrücklichen Verweis des Oberbürgermeisters Sebastian Remelé auf die Rechtswidrigkeit, stimmte der Ausschuss gegen die Denkmalpflege und für einen vom Architekten des Investors erstellten Sanierungsvorschlag.
Belebung der Innenstadt versus Denkmalpflege. Natürlich ist die nachhaltige Belebung der Innenstadt und das Beseitigen von so genannten "Schandflecken" in bester Lage dem Wohle der Allgemeinheit dienlich. Doch in diesem Fall liegt der Bauausschuss völlig falsch. Es ist ein schwerwiegender Fehler, die Denkmalpflege in dieser Form vor den Kopf zu stoßen, anstatt den Eigentümer nachdrücklich zu erinnern, was es bedeutete, als er vor Jahrzehnten die beiden Häuser kaufte: Eigentum verpflichtet.
Sollte dieser Beschluss aufrecht erhalten bleiben, würde das gesamte "Schweinfurter Modell" zur Sanierung der Innenstadt ad absurdum geführt. Ein Eigentümer hätte es geschafft, seinen Willen durchzusetzen, indem er seinen Pflichten einfach nicht nachkommt. Das darf nicht sein, zumal der Vorschlag der Denkmalpflege zur Sanierung ganz sicher nicht unzumutbar ist.