Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat gegen eine Führungskraft der Stadtverwaltung einen Strafbefehl wegen Untreue beantragt. Die Vorwürfe gegen die Person, die sich auf ihre Tätigkeit als Geschäftsführer einer städtischen GmbH bezogen, sind im Sommer 2022 bekannt geworden. Jetzt haben sie sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft bestätigt. Es ist nach den Skandalen um den früheren Theaterleiter und eine Führungskraft im Spätsommer 2021 der dritte Fall innerhalb weniger Monate, der für Schlagzeilen sorgt.
Oberstaatsanwalt Reinhold Emmert erklärte auf Nachfrage dieser Redaktion, dass "beim Amtsgericht Schweinfurt der Erlass eines Strafbefehls wegen fünf Fällen der Untreue zu Lasten einer mehrheitlich im Besitz der Stadt Schweinfurt stehenden GmbH beantragt" wurde. Laut Emmert werde dem Beschuldigten vorgeworfen, "private Ausgaben in Höhe von insgesamt 787 Euro getätigt zu haben, die er mit Hilfe einer Kreditkarte der GmbH vorgenommen haben soll".
Gegen den Strafbefehl wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft durch den Anwalt des Betroffenen Einspruch eingelegt. Wie hoch die beantragte Geldstrafe ist, gab die Staatsanwaltschaft nicht bekannt. Nach Recherchen dieser Redaktion handelt es sich um einen niedrigen fünfstelligen Betrag. Der finanzielle Schaden ist offenkundig bereits beglichen worden.
Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Schweinfurt noch offen
Der Betroffene erklärte über seinen Schweinfurter Anwalt Michael Schulze: "Die Vorwürfe werden vollumfänglich von uns zurück gewiesen. Im Hinblick auf das laufende Verfahren wird derzeit keine weitere Stellungnahme abgegeben." Ausdrücklich weist Schulze darauf hin, dass weiterhin die Unschuldsvermutung gelte.
Ob es nun zu einer Hauptverhandlung gegen den Beschuldigten vor dem Schweinfurter Amtsgericht kommt, ist noch offen. Gemäß der Strafprozessordnung wäre das grundsätzlich der nächste Schritt, da der Beschuldigte Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hat. Nun prüft das Amtsgericht, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Hauptverfahrens überhaupt gegeben sind.
Möglich ist auch eine Einstellung nach Paragraph 153 oder 154 in der Strafprozessordnung. Nach Informationen dieser Redaktion spielt in dem Fall insbesondere die Antwort auf die Frage eine Rolle, was der Beschuldigte in seiner Funktion als Geschäftsführer einer städtischen GmbH in eigener Verantwortung durfte und was nicht und ob die beanstandeten Ausgaben nicht doch dienstlich veranlasst waren.
Fall sorgte innerhalb der Verwaltung für Entsetzen
Gegenüber dieser Redaktion bestätigt Oberbürgermeister Sebastian Remelé (CSU), er sei über den Erlass des Strafbefehls informiert worden. "Die betroffene Führungskraft befindet sich aktuell im Krankenstand, sie ist nicht vom Dienst suspendiert", heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des Oberbürgermeisters weiter. Die erhobenen Vorwürfe beziehen sich auch explizit nicht auf die Tätigkeit der Führungskraft in der Stadtverwaltung. Interne Prüfungen, so bestätigen Quellen in der Stadtverwaltung, hätten keine Hinweise auf Verfehlungen innerhalb der Verwaltung ergeben, wo die Führungskraft verschiedene Projekte verantwortete.
Als der Fall Ende Juli 2022 an die Öffentlichkeit kam, sorgte er innerhalb der Verwaltung für Entsetzen. Man sprach von einem "Supergau", als ein Kollege des Beschuldigten dem Oberbürgermeister über die aus seiner Sicht bestehenden Unregelmäßigkeiten bei Abrechnungen und Abbuchungen im Rahmen der Tätigkeit für die städtische GmbH berichtete.
Oberbürgermeister Sebastian Remelé erklärte damals, er sei "erschüttert", weitere Stellungnahmen von seiner Seite gibt es wegen des laufenden Verfahrens nicht. Der OB hatte im Juli 2022 wenige Tage nach Bekanntwerden der Vorwürfe und einem Gespräch mit dem Betroffenen bei der Schweinfurter Staatsanwaltschaft und der Landesanwaltschaft in München Anzeige erstattet.
Außerdem wurde der Stadtrat in nicht-öffentlicher Sitzung über die Vorwürfe informiert. Der Geschäftsführer-Posten in der fraglichen städtischen GmbH wurde dem Betroffenen im Juli durch den Stadtrat auf Vorschlag der Verwaltung entzogen.
Eine Reihe von Skandalen um Führungskräfte erschüttert die Remelé-Amtszeit
Der jetzige Fall ist nicht der erste in der seit 2010 währenden Amtszeit des Oberbürgermeisters. Zuletzt wurden in der Stadt Schweinfurt nach Recherchen dieser Redaktion zwei Untreue-Vorwürfe bekannt: 2021 wurden ein mittlerweile gekündigter Amtsleiter per Strafbefehl zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt und ein Verfahren gegen eine andere Führungskraft gegen Zahlung einer niedrigen fünfstelligen Geldstrafe eingestellt.
Auch in den Jahren davor gab es mehrere Fälle, in denen es zum einen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gab, zum anderen Kritik an Oberbürgermeister Remelé wegen der internen Handhabung der jeweiligen Vorwürfe.
Dieser super Artikel zeigt wo das eigentliche Problem liegt. Nicht bei einzelnen Mittarbeitern .
Vielleicht hilft eine Supervision? Vielleicht hilfts , andere Meinung wie Ulrike Schneider mit ihren Einwänden und Ideen eine Chance zu geben.
Oder einfach nur die Einsicht das Geld alleine nicht glücklich macht. Weder eine Stadt noch eine Privatperson.
Hier ist viel Führungsstärke und Fingerspitzengefühl gefragt, damit keine Angstkultur in der Verwaltung entsteht.
Das deutsche Justizsystem ist meines Erachtens nur noch eine Lachnummer die nehme ich auch nicht mehr ernst.