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Schweinfurt
Drogenhandel und Waffenbesitz: Prozessauftakt am Landgericht Schweinfurt
Hängen Waffe und der Handel zusammen, droht eine hohe Strafe. Der Richter am Landgericht Schweinfurt glaubt die erste Erklärung des Angeklagten nicht.
Am Landgericht Schweinfurt startete ein Prozess gegen einen 32-Jährigen. Ihm wird unter anderem der Handel mit Haschisch vorgeworfen. (Symbolbild)
Foto: Hannes P Albert/dpa | Am Landgericht Schweinfurt startete ein Prozess gegen einen 32-Jährigen. Ihm wird unter anderem der Handel mit Haschisch vorgeworfen. (Symbolbild)
Christoph Sommer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:17 Uhr

Genau 13 Päckchen aus Frischhaltefolie fand die Polizei bei der Kontrolle eines 32-Jährigen Anfang des Jahres. Darin verkaufsfertig eingewickelt: insgesamt 43,55 Gramm Haschisch. Als die Beamten daraufhin sein Zimmer durchsuchten, fanden sie zwar keine weiteren Drogen, aber eine Schreckschusspistole. Der Prozess am Landgericht Schweinfurt startete jetzt.

"Wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass das ihre Ware war, die sie in ihrem Zimmer aufbewahrt haben, in demselben Zimmer, in dem sie auch eine Waffe hatten, dann sprechen wir von bewaffnetem Handel." So erklärte der Richter dem Angeklagten die Anklage. Die Strafe dafür läge bei fünf bis 15 Jahren Haft. 

Angeklagter weicht von der ursprünglichen Geschichte ab

Ein Freund habe ihm das Haschisch nur vorbeigebracht, um es von ihm verpacken zu lassen und dann wieder abzuholen, erklärte der Angeklagte die Situation. "Das ist doch Bockmist", machte der Richter daraufhin deutlich, dass er dieser Version keinen Glauben schenke. Es gebe keinen nachvollziehbaren Grund, warum jemand ausgerechnet und ausschließlich diesen kleinen Schritt jemand anderem überlassen würde.

Mehrmals wies der Richter den Angeklagten darauf hin, dass ein Geständnis im Zweifel vorteilhafter sein könnte, als das Beharren auf einer unplausiblen Geschichte. Der blieb dennoch vorerst bei seiner Version. Erst im Laufe der daran anschließenden Befragung änderte er sie. 

Er gab dann an, dass er verschiedene Medikamente und Drogen, allen voran Kokain, nehme. Um sich das zu finanzieren, verkaufe er das Haschisch des "Freundes". Dafür dürfe er einen Teil der Ware behalten, den er wiederum verkaufe oder tausche, um an andere Drogen für sich selbst zu kommen.

Eine Schreckschusspistole und weitere Drogen gefunden

Auch zu der hinter dem Kühlschrank versteckten Waffe, mitsamt Munition, äußerte sich der Angeklagte. Er habe die Schreckschusspistole nur besessen, um davon Fotos zu machen. Tatsächlich wurden auf seinem Handy mehrere "Macho-Fotos", wie der Richter sie nannte, gefunden. Die Waffe an sich ist laut Richter waffenscheinfrei, nur führen dürfe der Angeklagte sie nicht.

Bei einer weiteren Kontrolle in der Schweinfurter Innenstadt wurden außerdem zwei Tütchen mit je einem Gramm Haschisch bei dem 32-Jährigen gefunden. Hier war er mit demselben "Freund" unterwegs, von dem er, nach seiner Aussage, sowohl die Drogen, als auch die Waffe bekommen habe. 

Weitere Anklagepunkte wie Auto- und Fahrraddiebstahl sowie Schwarzfahren

Neben dem Komplex des Besitzes oder Handels mit Drogen gibt es noch eine Reihe weiterer Anklagepunkte. Im Fall eines Autodiebstahls hat der Angeklagte seine Beteiligung vor Gericht eingeräumt. Im Februar letzten Jahres wurde einem Gebrauchtwagenhändler ein Fahrzeug gestohlen. Zuvor wurde eine Scheibe des Bürocontainers eingeschlagen, um an den Autoschlüssel zu kommen. Bei einer Polizeikontrolle wurde das Auto mit vier Männern darin angehalten. Am Steuer saß der jetzt Angeklagte.

Zu den weiteren Vorwürfen gehören neben zweimaligem Schwarzfahren mit der Bahn und zweier geklauter Red Bull Dosen auch zwei Fahrraddiebstähle. Während in einem Fall DNA des Angeklagten am geklauten Fahrrad gefunden wurde, gab es im zweiten Fall Bilder einer Überwachungskamera, die vermeintlich den Angeklagten mit dem Rad zeigen sollen. Bei Ansicht der Bilder äußerte der Richter jedoch starke Zweifel daran, ob hier wirklich der Angeklagte zu sehen sei.

Welchen Einfluss wird das psychologische Gutachten spielen?

Neben der Rekonstruktion der einzelnen Vorwürfe wurde vor Gericht auch länger über das psychologische Gutachten des Angeklagten gesprochen. Der Gutachter sprach im Fall des in Algerien geborenen und von dort geflohenen Angeklagten davon, dass "wenig kindgerechte Verhältnisse wohl noch euphemistisch" sei. Durch die Familiensituation, den Bürgerkrieg, sowie seine Zugehörigkeit zur Minderheit der Berber, sei er mehrfach traumatisiert.

Der Angeklagte habe zudem eine ausgeprägte psychische Erkrankung. Seitdem er 2021 nach Deutschland gekommen ist, war er zwölfmal in der Psychiatrie. Inwiefern das Gutachten das Urteil beeinflusst, wird sich noch zeigen. 

Der Prozess wird am 27. November um 9 Uhr fortgesetzt.

 
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