Als die Polizei Ende November letzten Jahres die Wohnung in der Rhön durchsuchte, fanden sich dort 123 Gramm Amphetamin ("Speed") von sehr mieser Qualität, ferner ein Plastikschlagring aus dem 3D-Drucker, ein Teppichbodenmesser und ein Bajonett. Als polizeibekannter Drogenkonsument war der 23-Jährige aber in seiner Kleinstadt schon im Mai einmal kontrolliert worden, da hatte er 20 Gramm "Speed" und 0,8 Gramm Haschisch dabei, aber 330 Euro Einnahmen aus Drogengeschäften. Im Juli führte er bei einer Kontrolle 43 Gramm Amphetamin mit sich und bewahrte acht Gramm Cannabis zuhause auf. Alles nicht erlaubt, aber eher Kleinkram.
Die dicken Drogenmengen, die den zeitweilig als Bauhelfer beschäftigten 23-Jährigen in U-Haft und vor die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt brachten, hatten dagegen weder Polizei noch Staatsanwalt jemals in Händen oder zu Gesicht bekommen. So soll der Angeklagte schon im Dezember 2021 ein Kilogramm Amphetamin zum Preis von 3000 Euro und gut 1100 Ecstasy-Tabletten für etwa 3200 Euro bekommen und für über 11.000 Euro verkauft haben. Beweis: Eine Schuldnerliste.
Zum Zweiten – das bestätigte eine Augenzeugin jetzt am zweiten Verhandlungstag – habe der Dealer des Angeklagten im Sommer eine Tasche mit drei Kilogramm Amphetamin direkt in seine Wohnung gebracht, offen ein Gewehr mitgeführt und damit angeberisch auf die Straße gezielt. Vor ihm habe der 23-Jährige Angst gehabt, so die Zeugin.
Zwei große Brocken bestimmen die Strafhöhe
Zwei große Brocken der Anklage würden in diesem Prozess die Strafhöhe bestimmen. Das erste Speed-Geschäft über ein Kilogramm und 1100 Ecstasy-Tabletten ergab sich für den Staatsanwalt aus einer Schuldnerliste und Chats, die Drei-Kilo-Lieferung in die Wohnung des Angeklagten aus der glaubhaften Aussage der Zeugin.
Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten und die Einziehung von knapp 30.000 Euro. Der Angeklagte habe sich "umfangreich strafbar gemacht und sechs von acht Tatvorwürfen eingeräumt", sagte der Verteidiger. Doch allenfalls vorübergehend hätten sich die drei Kilogramm Speed des Lieferanten in der Wohnung des Angeklagten befunden. Dass er damit Handel trieb, sei nicht erwiesen. Zu maximal vier Jahren solle der Mandant verurteilt werden und zur Therapie in eine Unterbringung.
Dem folgte das Gericht nicht. Die Kammer verurteilte den 23-Jährigen wegen unerlaubten Drogenhandels und -besitzes zu viereinhalb Jahren Haft. Sie ordnete die Einziehung von 25.450 Euro Wertersatz an, nicht aber die Unterbringung des Angeklagten zur Therapie. Gegen das Urteil ist Revision möglich.
Habt ihr kein Symbolbild das zu Speed passt? Um diese Droge geht es schließlich im Urteil.
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Amphetamine?uselang=de#/media/File:Getrocknetes_Amphetamin_auf_Backpapier.jpg